Praktika

Pflicht oder freiwillig: ein Praktikum ist oft Teil eines Studiums. Hier erhalten Sie Informationen zu Praktika vor oder während des Bachelor-Studiums. Weitere Informationen, wie Praktikumsrichtlinien und Praktikantenämter sind auf den Studiengang-Webseiten veröffentlicht.

Ein Praktikum oder mehrere Praktika sind in vielen Studiengängen eine Studienleistung, also Pflicht. Informationen hierzu erhalten Sie in den jeweiligen Praktikumsrichtlinien oder bei den Ansprechpersonen in den Praktikantenämtern. Beide finden Sie über die Studiengang-Webseiten (im Unterkapitel Studienaufbau).

Studiengang-Webseiten für Studierende

(Vor-)Praktika

Ingenieurwiss. Studiengänge (B.Sc.)

In einigen ingenieurwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen und bei Technikpädagogik B.Sc. ist ein Vorpraktikum Pflicht. Beim Praktikantenamt des jeweiligen Studiengangs erhalten Sie Informationen zum Inhalt und Unterstützung bei der Wahl des Vorpraktikums. Das Praktikantenamt führt außerdem die Anerkennung des Vorpraktikums durch und stellt die Bescheinigung über die Anerkennung aus. Die genauen Regelungen zu den Vorpraktika finden Sie in den Praktikumsrichtlinien und in den Prüfungsordnungen, die Sie über die Webseite des jeweiligen Studiengangs finden.

Wenn Sie

  • das Vorpraktikum noch nicht absolviert / abgeschlossen haben oder die Bescheinigung über die Anerkennung des Vorpraktikums noch nicht erhalten haben, erfolgt die Einschreibung mit der Auflage, das Vorpraktikum bis zu der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgegebenen Frist im Praktikantenamt nachzuweisen.
    Sollten Sie im Ausnahmefall den Nachweis nicht innerhalb der jeweiligen Frist erbringen können, müssen Sie beim Praktikantenamt eine Fristverlängerung beantragen
  • das Vorpraktikum vor Ihrem Studienbeginn absolviert und die Bescheinigung über die Anerkennung erhalten haben, laden Sie diese Bescheinigung (keine Praktikumsberichte!) bitte bei der Einschreibung hoch. Falls dies nicht möglich ist, legen Sie die Bescheinigung nach Ihrer Einschreibung bitte nochmals im Praktikantenamt vor.

Bitte beachten Sie: Manche Vorpraktika können zwar nachgereicht werden. Es ist jedoch oft schwierig, das Praktikum innerhalb der Nachreichfrist ins Studium zu integrieren. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, das Praktikum vor Ihrem Studium zu absolvieren.

Weitere Informationen und Praktikantenämter:

B.A.-Studiengänge

Im Bereich der sogenannten Schlüsselqualifikationen, der in jedem Bachelor of Arts-Studiengang zum Pflichtprogramm gehört, kann in zahlreichen Studiengängen ein Teil der Leistungspunkte (ECTS-Credits) über ein Praktikum erworben werden. Es gibt auch einzelne Studiengänge, die ein Pflicht-Praktikum vorschreiben. Das Nähere wird durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Hauptfachs geregelt. Ob vorgeschrieben oder nicht: Wir empfehlen Ihnen generell Praktika zu machen.

Alle Studierenden der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer können sich bei Fragen zum Thema Praktikum und zur Suche nach einer Praktikumsstelle an die Beratung Studium-Praktikum-Beruf wenden.

Studium-Praktikum-Beruf

Lehramt

Ins Bachelor-Studium ist ein Orientierungspraktikum integriert. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite zum Lehramt.

Lehramt Bachelor

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