Finanzielle Hilfen im Überblick
Die Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart berät auch zu Fragen zur Studienfinanzierung mit Kind. Bitte lassen Sie sich informieren:
- Elterlicher Unterhalt
- Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Kindergeld, Kinderzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- Übernahme von Gebühren von Kindertageseinrichtungen
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld II und weitere Leistungen der Jobcenter, Sozialgeld und Sozialhilfe
- FamilienCard und BonusCard für Stuttgarter Familien
- Darlehen des Studierendenwerks und Studienkredite
- Finanzielle Hilfen durch Stiftungen
- Jobben
Auch Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen können sich von der Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart beraten lassen. Bei Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Stuttgart.
Semesterbeitragsstipendium für Studieninteressierte
Bildungsgerechtigkeit ist wichtig! Studieninteressierte, die den ersten Semesterbeitrag an der Uni Stuttgart (oder einer anderen Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerk Stuttgart) nicht bezahlen können, dürfen sich ab dem Sommersemester 2017 für das neue Semesterbeitragsstipendium des Studierendenwerks Stuttgart bewerben.
Zu jedem Semesterbeginn werden zehn Stipendien vergeben. Das Stipendium ist so konzipiert, dass nach der Immatrikulation in der Regel Leistungen nach dem BAföG zur Studienfinanzierung bezogen werden können.
Die Voraussetzungen sind: Die Bewerberinnen und Bewerber
- haben das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet,
- immatrikulieren sich das erste Mal an einer Hochschule,
- dürfen keine anderen Zuwendungen zur Bezahlung des Semesterbeitrags erhalten
- und sie oder ihre Eltern müssen bestimmte Sozialleistungen vom Staat beziehen (Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag).
Bitte lassen Sie sich bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart beraten, dort wird auch Ihr Antrag entgegengenommen.