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Erasmus+ Europa – Mobilität mit Programmländern
Studierende, die im Rahmen Ihres Studiums an der Universität Stuttgart mit Erasmus+ im europäischen Ausland studieren, forschen oder ein Praktikum absolvieren möchten, finden hier Informationen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren.
Planung und Vorbereitung
Besuchen Sie doch auch unsere Webseite zur Planung und Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie bereitgestellt.
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Mit rund 250 Hochschulen in 29 europäischen Ländern unterhalten alle zehn Fakultäten der Universität Stuttgart Partnerschaftsvereinbarungen innerhalb des Erasmus+ Programms.
Bei Interesse an einem Auslandsstudium im Rahmen des Erasmus+ Programms nehmen Sie bitte zunächst an einer Gruppenberatung Europa teil. Nachdem Sie sich selbstständig über die für Sie in Frage kommenden Erasmus-Partnerhochschulen informiert haben, vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Erasmus-Fachkoordination einen Beratungstermin, um sich über die Bewerbungsvoraussetzungen in Ihrem Fachbereich zu informieren und sich persönlich vorzustellen.
Um an einem Austauschprogramm teilzunehmen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten und einzuplanen:
Bei den Kooperationen, die im Rahmen des Erasmus+ Programms abgeschlossen werden, handelt es sich nicht um universitätsweite Partnerschaften sondern um Fachbereichskooperationen. Die aufgeführten Kooperationen gelten jeweils nur für die in den Listen genannten Fachbereiche.
- Architektur
- Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
- Chemie
- Energie-, Verfahrens- und Biotechnik
- Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik
- Luft- und Raumfahrttechnik und Geodäsie
- Konstruktions-, Produktions- und Fahrzeugtechnik
- Mathematik und Physik
- Philosophisch-Historische Fakultät
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Hochschuljahr 2025/26:
Die offizielle Bewerbungsfrist für alle Fachbereiche und einen Auslandsaufenthalt beginnend im Herbst 2025 (1 oder 2 Semester) sowie im Frühjahr 2026 (1 Semester) ist der 15. Januar 2025.
Sollte die Bewerbungsfrist auf ein Wochenende fallen, gilt der darauffolgende Montag als Bewerbungsfrist.
Um sich für das Erasmus+ Programms bewerben zu können, ist die Teilnahme an einer Gruppenberatung verpflichtend.
Die Bewerbungsfrist für die Restplätze (= alle Plätze, die zur Frist am 15. Januar nicht genutzt wurden) aller Fachbereiche und einen Auslandsaufenthalt beginnend im Frühjahr 2026 (1 Semester) ist am 15. Juni 2025.
Jedes Jahr wird eine Übersicht mit den zu vergebenden Restplätzen zur Verfügung gestellt.
Sollte die Bewerbungsfrist auf ein Wochenende fallen, gilt der darauffolgende Montag als Bewerbungsfrist. Ein Studienbeginn ab Herbst ist bei der Restplatzvergabe nicht möglich.
Um sich für das Erasmus+ Programms bewerben zu können, ist die Teilnahme an einer Gruppenberatung verpflichtend.
Die Bewerbungsunterlagen können je nach Fachbereich variieren. Allen Bewerbungen müssen jedoch folgende Unterlagen beiliegen:
- Prioritätenliste:
Sie haben die Möglichkeit in der Prioritätenliste bis zu 5 europäische Partnerhochschulen auszuwählen. Eine Wahl von 3 Prioritäten wird dringend empfohlen. - Anschreiben-/Motivationsschreiben (ca. 1 Seite, auf Deutsch oder Englisch) - persönliche und akademische Motivation für die 1. Priorität
- Tabellarischer Lebenslauf (ca. 2 Seiten, auf Deutsch oder Englisch) mit Angabe und Nachweis zur Sprachkenntnis der Unterrichtssprache an der Gasthochschule (z. B. Kopie Abiturzeugnis, Kopie Sprachzertifikat oder Nachweis über Teilnahme an einem Sprachkurs)
- Aktueller Notenauszug aus C@mpus (mit Angabe der bisher erworbenen LP und Durchschnittsnote) sowie, falls bereits vorhanden, Kopie Bachelorzeugnisses
- ggf. fachspezifische Dokumente (bei der Erasmus-Fachkoordination zu erfragen, z. B. in der Architektur: Portfolio)
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht und in digitaler Form ausschließlich bei dem/der Erasmus-Fachkoordinator*in Ihrer 1. Priorität ein.
Pro Bewerberin oder Bewerber darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Bei Verstoß wird man automatisch aus dem Bewerbungsverfahren und Auswahlprozess ausgeschlossen. Studierende von Kombinationsstudiengängen haben die Möglichkeit bei ihren Prioritäten zwischen den unterschiedlichen Studienfächern zu mischen. Dennoch darf auch hier nur eine Bewerbung eingereicht werden, d.h. es ist nicht möglich eine separate Bewerbung für Studienfach 1 und eine separate Bewerbung für Studienfach 2 einzureichen.
Folgende Auswahlkriterien werden herangezogen:
- Fachliche Qualifikation / akademische Leistungen
- Begründung des Studienvorhabens / Motivation
- Interessen und Aktivitäten im und außerhalb des Studiums / Engagement (z. B. Aktivitäten als Patin oder Pate bzw. Mentorin oder Mentor für internationale Studierende der Universität Stuttgart, Fachschaft, Ehrenamt etc.)
- Sprachkenntnisse und fachspezifische Kriterien (bei der Erasmus-Fachkoordination zu erfragen)
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze pro Partnerhochschule begrenzt sind. Falls in einem Hochschuljahr mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze für eine bestimmte Erasmus-Partnerhochschule vorliegen, findet ein Auswahlprozess durch die Erasmus-Fachkoordination statt. Fachfremde Bewerbungen haben hierbei eine geringere Priorität.
Die Erasmus-Fachkoordination teilt dem Dezernat Internationales ca. 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist ihre Auswahl in Form einer Nominierungsliste mit. Alle Nominierten werden vom Dezernat Internationales ca. 6 Wochen nach der Bewerbungsfrist per E-Mail über den weiteren Programmablauf, die notwendigen Dokumente und die Erasmus-Förderung informiert.
Rechte und Pflichten der am Erasmus-Programm teilnehmenden Studierenden können der Studierendencharta entnommen werden.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten je nach Beginn des Auslandsstudiums eine Einladung zum Erasmus-Seminar, welches einmal im Semester vom Dezernat Internationales angeboten wird. Hier erhalten sie wichtige Informationen zum Programmablauf. Das Seminar bietet außerdem die Möglichkeit weitere Fragen zu klären und sich mit ehemaligen Outgoings auszutauschen.
Studierende, die für einen Platz im Erasmus+ Programm ausgewählt wurden, verwenden zur Durchführung ihrer Erasmus-Mobilität bitte stets unsere Checkliste. Diese enthält eine Übersicht zum Programmablauf für die Zeit vor, während und nach Ende des Auslandsstudiums. Diese Checkliste wird nach erfolgreicher Bewerbung im Portal Mobility-Online zum Download zusammen mit allen relevanten Dokumenten zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Förderung für das Erasmus+ Studium
Im Hochschuljahr 2024/25 gelten vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die EU die folgenden Fördersätze. Abweichungen innerhalb einzelner Ländergruppen sind möglich.
Aufgrund der begrenzten Mittelbereitstellung gilt für das Hochschuljahr 2024/25 eine Maximalförderdauer von 110 Tagen pro Semester (220 Tage bei zwei Semester Aufenthalten).
- Ländergruppe 1
-
600,- EUR/Fördermonat (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden)
- Ländergruppe 2
-
540,- EUR/Fördermonat (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern)
- Ländergruppe 3
-
540,- EUR/Fördermonat (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn)
Zusätzliche Förderung
Zusätzlich zu der monatlichen Förderung wird ein „social top-up“ in Höhe von 250 €/Monat für folgende Zielgruppen gezahlt:
- Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 bzw. mit einer nachweisbaren Behinderung die zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt)
- Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt
- Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- Erwerbstätige Studierende
Es kann jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des „social top-up“ geltend gemacht werden.
Ausführliche Informationen zu den Kriterien finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Die Antragstellung erfolgt über das Dezernat Internationales der Universität Stuttgart nachdem Sie für ein Erasmus+ Programm ausgewählt und offiziell nominiert wurden. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie dann rechtzeitig direkt vom Dezernat Internationales.
Um Studierende zu ermutigen, eine ressourcenschonende Reisemethode für ihren Auslandsaufenthalt zu wählen, gewährt das Erasmus+ Programm bei einer nachhaltigen An- bzw. Rückreise eine Verlängerung der Förderdauer ihrer Mobilität um bis zu sechs Tage (maximal 3 pro Strecke). Damit soll der zeitintensiveren An- bzw. Rückreise Rechnung getragen werden.
Gefördert werden Reisen mit dem Zug, dem Fahrrad, Fernbus, Fahrgemeinschaft oder zu Fuß, wenn mindestens die Hin- oder Rückreise auf diese Weise erfolgt.
Ausführliche Informationen zu den Kriterien finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Auslandspraktikum mit Erasmus+
Studierende und Graduierte können im Rahmen des Erasmus+ Programms Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Bewerbung um eine Praktika-Förderung durch Erasmus+ wird für die Universität Stuttgart von der Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester KOOR – Erasmus Services BW an der HS Karlsruhe organisiert. Alle Informationen zum Programm, den Rahmenbedingungen und der Bewerbung finden Sie auf der Homepage von KOOR – Erasmus Services BW.
Bitte beachten Sie vorab folgende wichtigen Punkte:
- Das Praktikum muss selbstorganisiert sein. Das Dezernat Internationales vermittelt keine Praktikastellen: Ausschreibungen aktueller Praktikastellen in Europa
- Die Praktikumsstelle muss in einem Unternehmen / einer Institution der Programm- und Partnerländer stattfinden
- Die Förderung kann erst beantragt werden, wenn bereits eine Praktikumszusage vorliegt.
- Das Praktikum muss mind. 2 Monate (= 60 Tage) und darf max. 12 Monate (= 360 Tage) lang sein.
- Es können sowohl Pflicht- als auch freiwillige Praktika gefördert werden.
- Es können sowohl unbezahlte als auch bezahlte Praktika gefördert werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für die Förderung in einem Erasmus-Programmland müssen mind. 1 Monat vor Praktikumsbeginn im Portal von KOOR – Erasmus Services BW hochgeladen werden. Wenn Ihr Praktikumsstart z.B. am 15.01.2025 ist, müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens am 15.12.2024 einreichen.
Es gelten vorgegebene Bewerbungszeiträume, in denen Sie Ihre vollständige Bewerbungsunterlagen bei der KOOR einreichen können. Diese richten sich nach dem Beginn Ihres Praktikums. Bitte prüfen Sie die Bewerbungszeiträume auf den Webseiten der KOOR.
Aufgrund der begrenzten Fördermittel sollten Sie sich jeweils zu Beginn des für Sie zutreffenden Zeitraums bewerben.
- Für eine Bewerbung sind ein Bewerbungsformular, ein Learning Agreement sowie eine Versicherungserklärung notwendig. Diese werden Ihnen nach erfolgreicher Registrierung bei KOOR – Erasmus Services BW zum Download zur Verfügung gestellt.
- Das Bewerbungsformular wird Ihnen von der Programmkoordination Erasmus+ Europa unterschrieben. Bitte senden Sie das von Ihnen unterschriebene Formular hierfür zusammen mit Ihrer aktuellen Studienbescheinigung per E-Mail.
- Das Learning Agreement wird von Ihrem Fachbereich unterschrieben (in der Regel durch die Erasmus-Fachkoordination Ihres Fachbereichs oder das Praktikantenamt Ihres Fachbereichs.
- Die Versicherungserklärung müssen Sie selbstständig erstellen: Informationen zum Versicherungsschutz
Voraussetzung für die Förderung einer Thesis (Studien-, Forschungs- oder Abschlussarbeit) als Praktikum ist eine Vollzeittätigkeit (mind. 30h / Woche) und der Praktikumscharakter, der im Learning Agreement herausgestellt werden muss.
Für Praktika können auch Graduierte gefördert werden. Sie können das Praktikum als Graduierter beispielsweise zwischen Bachelor und Master bzw. nach Bachelor, Master oder Staatsexamen absolvieren. Wichtig ist hierbei, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind; während des Praktikums müssen Sie jedoch bereits exmatrikuliert sein.
Für Praktika über Erasmus+ Weltweit gelten die gleichen Förderbedingungen wie für die Aufenthalte in den europäischen Programmländern.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie zu den Förderleistungen.
Finanzielle Förderung für das Erasmus+ Praktikum
- Ländergruppe 1
-
750,- EUR/Fördermonat (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden)
- Ländergruppe 2
-
690,- EUR/Fördermonat (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern)
- Ländergruppe 3
-
690,- EUR/Fördermonat (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn)
Zusätzliche Förderung
Zusätzlich zu der monatlichen Förderung wird ein „social top-up“ in Höhe von 250 €/Monat für folgende Zielgruppen gezahlt:
- Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 bzw. mit einer nachweisbaren Behinderung die zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt)
- Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt
- Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- Erwerbstätige Studierende
Es kann jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des „social top-up“ geltend gemacht werden.
Ausführliche Informationen zu den Kriterien finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Um Studierende zu ermutigen, eine ressourcenschonende Reisemethode für ihren Auslandsaufenthalt zu wählen, gewährt das Erasmus+ Programm bei einer nachhaltigen An- bzw. Rückreise eine Verlängerung der Förderdauer ihrer Mobilität um bis zu sechs Tage (maximal 3 pro Strecke). Damit soll der zeitintensiveren An- bzw. Rückreise Rechnung getragen werden.
Gefördert werden Reisen mit dem Zug, dem Fahrrad, Fernbus, Fahrgemeinschaft oder zu Fuß, wenn mindestens die Hin- oder Rückreise auf diese Weise erfolgt.
Ausführliche Informationen zu den Kriterien finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Kontakt
Britta Goertz
Hochschulkoordinatorin Erasmus+, Programmkoordinatorin Europa
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