Erasmus+ Europa

Im Rahmen des Erasmus+ Programms der Universität Stuttgart haben Sie die Möglichkeit, für ein Semester oder ein akademisches Jahr in Europa zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren.

Erasmus+ Europa – Mobilität mit Programmländern

Studierende, die im Rahmen Ihres Studiums an der Universität Stuttgart mit Erasmus+ im europäischen Ausland studieren, forschen oder ein Praktikum absolvieren möchten, finden hier Informationen zu den Möglichkeiten, Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren.

Planung und Vorbereitung
Besuchen Sie doch auch unsere Webseite zur Planung und Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie bereitgestellt. 

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Mit rund 250 Hochschulen in 29 europäischen Ländern unterhalten alle zehn Fakultäten der Universität Stuttgart Partnerschaftsvereinbarungen innerhalb des Erasmus+ Programms.

Bei Interesse an einem Auslandsstudium im Rahmen des Erasmus+ Programms nehmen Sie bitte zunächst an einer Gruppenberatung Europa teil. Nachdem Sie sich selbstständig über die für Sie in Frage kommenden Erasmus-Partnerhochschulen informiert haben, vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Erasmus-Fachkoordination einen Beratungstermin, um sich über die Bewerbungsvoraussetzungen in Ihrem Fachbereich zu informieren und sich persönlich vorzustellen.

Um an einem Austauschprogramm teilzunehmen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten und einzuplanen:

Übersicht der Austauschplätze nach Fakultäten im Erasmus+ Programm

Hochschuljahr 2024/25:
Die offizielle Bewerbungsfrist für alle Fachbereiche und einen Auslandsaufenthalt beginnend im Herbst 2024 (1 oder 2 Semester) sowie im Frühjahr 2025 (1 Semester) ist der 15. Januar 2024.

Sollte die Bewerbungsfrist auf ein Wochenende fallen, gilt der darauffolgende Montag als Bewerbungsfrist.

Die Bewerbungsfrist für die Restplätze (= alle Plätze, die zur Frist am 15. Januar nicht genutzt wurden) aller Fachbereiche und einen Auslandsaufenthalt beginnend im Frühjahr 2025 (1 Semester) ist am 15. Juni 2024.

Die Übersicht über die Resplätze wird jedes Jahr gegen Ende April veröffentlicht.

Sollte die Bewerbungsfrist auf ein Wochenende fallen, gilt der darauffolgende Montag als Bewerbungsfrist. Ein Studienbeginn ab Herbst ist bei der Restplatzvergabe nicht möglich.

Die Bewerbungsunterlagen können je nach Fachbereich variieren. Allen Bewerbungen müssen jedoch folgende Unterlagen beiliegen:

  • Prioritätenliste:
    Sie haben die Möglichkeit in der Prioritätenliste bis zu 5 europäische Partnerhochschulen auszuwählen. Eine Wahl von 3 Prioritäten wird dringend empfohlen.
  • Anschreiben-/Motivationsschreiben (ca. 1 Seite, auf Deutsch oder Englisch) - persönliche und akademische Motivation für die 1. Priorität
  • Tabellarischer Lebenslauf (ca. 2 Seiten, auf Deutsch oder Englisch) mit Angabe und Nachweis zur Sprachkenntnis der Unterrichtssprache an der Gasthochschule (z. B. Kopie Abiturzeugnis, Kopie Sprachzertifikat oder Nachweis über Teilnahme an einem Sprachkurs)
  • Aktueller Notenauszug aus C@mpus (mit Angabe der bisher erworbenen LP und Durchschnittsnote) sowie, falls bereits vorhanden, Kopie Bachelorzeugnisses
  • ggf. fachspezifische Dokumente (bei der Erasmus-Fachkoordination zu erfragen, z. B. in der Architektur: Portfolio)

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht und in digitaler Form ausschließlich bei dem/der Erasmus-Fachkoordinator*in Ihrer 1. Priorität ein.

Pro Bewerberin oder Bewerber darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Bei Verstoß wird man automatisch aus dem Bewerbungsverfahren und Auswahlprozess ausgeschlossen. Studierende von Kombinationsstudiengängen haben die Möglichkeit bei ihren Prioritäten zwischen den unterschiedlichen Studienfächern zu mischen. Dennoch darf auch hier nur eine Bewerbung eingereicht werden, d.h. es ist nicht möglich eine separate Bewerbung für Studienfach 1 und eine separate Bewerbung für Studienfach 2 einzureichen.

Folgende Auswahlkriterien werden herangezogen:

  • Fachliche Qualifikation / akademische Leistungen
  • Begründung des Studienvorhabens / Motivation
  • Interessen und Aktivitäten im und außerhalb des Studiums / Engagement (z. B. Aktivitäten als Patin oder Pate bzw. Mentorin oder Mentor für internationale Studierende der Universität Stuttgart, Fachschaft, Ehrenamt etc.)
  • Sprachkenntnisse und fachspezifische Kriterien (bei der Erasmus-Fachkoordination zu erfragen)

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze pro Partnerhochschule begrenzt sind. Falls in einem Hochschuljahr mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze für eine bestimmte Erasmus-Partnerhochschule vorliegen, findet ein Auswahlprozess durch die Erasmus-Fachkoordination statt. Fachfremde Bewerbungen haben hierbei eine geringere Priorität.

Die Erasmus-Fachkoordination teilt dem Dezernat Internationales ca. 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist ihre Auswahl in Form einer Nominierungsliste mit. Alle Nominierten werden vom Dezernat Internationales ca. 6 Wochen nach der Bewerbungsfrist per E-Mail über den weiteren Programmablauf, die notwendigen Dokumente und die Erasmus-Förderung informiert.

Rechte und Pflichten der am Erasmus-Programm teilnehmenden Studierenden können der Studierendencharta entnommen werden.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten je nach Beginn des Auslandsstudiums eine Einladung zum Erasmus-Seminar, welches einmal im Semester vom Dezernat Internationales angeboten wird. Hier erhalten sie wichtige Informationen zum Programmablauf. Das Seminar bietet außerdem die Möglichkeit weitere Fragen zu klären und sich mit ehemaligen Outgoings auszutauschen.

Studierende, die für einen Platz im Erasmus+ Programm ausgewählt wurden, verwenden zur Durchführung ihrer Erasmus-Mobilität bitte stets unsere Checkliste. Diese enthält eine Übersicht zum Programmablauf für die Zeit vor, während und nach Ende des Auslandsstudiums. Diese Checkliste wird nach erfolgreicher Bewerbung im Portal Mobility-Online zum Download zusammen mit allen relevanten Dokumenten zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Förderung für das Erasmus+ Studium

Im Hochschuljahr 2023/24  gelten vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die EU die folgenden Fördersätze. Abweichungen innerhalb einzelner Ländergruppen sind möglich.

Ländergruppe 1

600,- EUR/Fördermonat (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden)

Ländergruppe 2

540,- EUR/Fördermonat (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)

Ländergruppe 3

490,- EUR/Fördermonat (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)

Ab dem Hochschuljahr 2024/25 ändert sich die Zusammensetzung der Ländergruppen wie folgt. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung der EU gelten die folgenden Fördersätze. Abweichungen innerhalb einzelner Ländergruppen sind möglich.

Ländergruppe 1

600,- EUR/Fördermonat (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden)

Ländergruppe 2

540,- EUR/Fördermonat (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern)

Ländergruppe 3

540,- EUR/Fördermonat (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn)

Zusätzliche Förderung

Zusätzlich zu der monatlichen Förderung wird ein „social top-up“ in Höhe von 250 €/Monat für folgende Zielgruppen gezahlt:

  • Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 bzw. mit einer nachweisbaren Behinderung die zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt)
  • Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt
  • Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Erwerbstätige Studierende

Es kann jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des „social top-up“ geltend gemacht werden.

Ausführliche Informationen zu den Kriterien finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Die Antragstellung erfolgt über das Dezernat Internationales der Universität Stuttgart nachdem Sie für ein Erasmus+ Programm ausgewählt und offiziell nominiert wurden. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie dann rechtzeitig direkt vom Dezernat Internationales.

Für nachhaltiges Reisen wird ein einmaliges „green top-up“ in Höhe von 50 € gezahlt.

Darüber hinaus kann sich die tag-genau berechnete Fördersumme für Ihren Auslandsaufenthalt um bis zu vier Tagen verlängern, um so der zeitintensiveren An- bzw. Rückreise Rechnung zu tragen.

Gefördert werden Reisen mit dem Zug, dem Fahrrad, Fernbus, Fahrgemeinschaft oder zu Fuß, wenn mindestens die Hin- oder Rückreise auf diese Weise erfolgt.

Ab dem Hochschuljahr 2024/25 entfällt die einmalige Reisekostenpauschale von 50€ für nachhaltiges Reisen. Die Förderung von zusätzlichen Reisetagen bei einer längeren Anreise durch grünes Reisen wird weiter gewährt.

Auslandspraktikum mit Erasmus+

Studierende und Graduierte können im Rahmen des Erasmus+ Programms Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Bewerbung um eine Praktika-Förderung durch Erasmus+ wird für die Universität Stuttgart von der Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester KOOR – Erasmus Services BW an der HS Karlsruhe organisiert. Alle Informationen zum Programm, den Rahmenbedingungen und der Bewerbung finden Sie auf der Homepage von KOOR – Erasmus Services BW.

Bitte beachten Sie vorab folgende wichtigen Punkte: 

  • Das Praktikum muss selbstorganisiert sein. Das Dezernat Internationales vermittelt keine Praktikastellen: Ausschreibungen aktueller Praktikastellen in Europa
  • Die Praktikumsstelle muss in einem Unternehmen / einer Institution der Programm- und Partnerländer stattfinden
  • Die Förderung kann erst beantragt werden, wenn bereits eine Praktikumszusage vorliegt.
  • Das Praktikum muss mind. 2 Monate (= 60 Tage) und darf max. 12 Monate (= 360 Tage) lang sein.
  • Es können sowohl Pflicht- als auch freiwillige Praktika gefördert werden.
  • Es können sowohl unbezahlte als auch bezahlte Praktika gefördert werden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für die Förderung in einem Erasmus-Programmland müssen mind. 1 Monat vor Praktikumsbeginn im Portal von KOOR – Erasmus Services BW hochgeladen werden. Wenn Ihr Praktikumsstart z.B. am 15.01.2024 ist, müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens am 15.12.2023 einreichen.

Für die Erasmus+ Förderung für Aufenthalte außerhalb der Erasmus-Programmländer erfolgt aufgrund der begrenzten Mittel die Verteilung der Fördermittel nach dem "First-Come-First-Serve-Prinzip". Hierfür ist das Eingangsdatum der vollständigen Bewerbungsunterlagen bei KOOR - Erasmus Services BW ausschlaggebend.

Voraussetzung für die Förderung einer Thesis (Studien-, Forschungs- oder Abschlussarbeit) als Praktikum ist eine Vollzeittätigkeit (mind. 30h / Woche) und der Praktikumscharakter, der im Learning Agreement herausgestellt werden muss.

Für Praktika können auch Graduierte gefördert werden. Sie können das Praktikum als Graduierter beispielsweise zwischen Bachelor und Master bzw. nach Bachelor, Master oder Staatsexamen absolvieren. Wichtig ist hierbei, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind; während des Praktikums müssen Sie jedoch bereits exmatrikuliert sein.

Für Praktika über Erasmus+ Weltweit gelten die gleichen Förderbedingungen wie für die Aufenthalte in den europäischen Programmländern.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie zu den Förderleistungen.

Finanzielle Förderung für das Erasmus+ Praktikum

Ländergruppe 1

750,- EUR/Fördermonat (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden)

Ländergruppe 2

690,- EUR/Fördermonat (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)

Ländergruppe 3

640,- EUR/Fördermonat (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)

Zusätzliche Förderung

Zusätzlich zu der monatlichen Förderung wird ein „social top-up“ in Höhe von 250 €/Monat für folgende Zielgruppen gezahlt:

  • Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 bzw. mit einer nachweisbaren Behinderung die zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt)
  • Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt
  • Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Erwerbstätige Studierende

Es kann jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des „social top-up“ geltend gemacht werden.

Für nachhaltiges Reisen wird ein einmaliges „green top-up“ in Höhe von 50 € gezahlt.

Darüber hinaus kann sich die tag-genau berechnete Fördersumme für Ihren Auslandsaufenthalt um bis zu vier Tagen verlängern, um so der zeitintensiveren An- bzw. Rückreise Rechnung zu tragen.

Gefördert werden Reisen mit dem Zug, dem Fahrrad, Fernbus, Fahrgemeinschaft oder zu Fuß, wenn mindestens die Hin- oder Rückreise auf diese Weise erfolgt.

Kontakt

Dieses Bild zeigt Britta Goertz

Britta Goertz

 

Hochschulkoordinatorin Erasmus+, Programmkoordinatorin Europa

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