Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Die Unterstützungsmöglichkeiten umfassen Nachteilsaugleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen, praktische Aspekte im Studienalltag und Barrierefreiheit.

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können durch bauliche, kommunikative, organisatorische oder methodisch-didaktische Bedingungen im Studium benachteiligt werden. Dem Gesetz nach hat die Universität dafür zu sorgen, dass Sie als Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in Ihrem Studium nicht benachteiligt werden und dass Sie die Angebote der Universität möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen.

Egal ob Sie eine körperliche oder eine psychische Beeinträchtigung haben, Sie sind bei uns in der Beratung richtig! Zögern Sie bitte nicht, das Beratungsangebot speziell für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie zu allen beeinträchtigungsspezifischen Anliegen, wie z.B. Studienorganisation unter den Bedingungen Ihrer Krankheit oder Behinderung, formale Aspekte wie Nachteilsausgleiche in Prüfungen, Fristverlängerungen, Urlaubssemester, zur Barrierefreiheit in Gebäuden, Technik und Lehrveranstaltungen, zu Unterstützungsmöglichkeiten im Uni-Alltag.

Beratung für Studierende und Studieninteressierte

In den nachfolgenden Abschnitten bieten wir Ihnen Vorab-Informationen zu wichtigen Themen sowie ganz unten eine Linkliste zu weiterführenden Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung, aber auch zum Berufseinstieg.

Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen

Nachteile, die Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gegenüber nicht beeinträchtigten Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit wie möglich ausgeglichen werden. Daher haben Sie, wenn Sie die Kriterien erfüllen, ein Recht auf einen Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie: Die fachlichen Anforderungen der Studien- oder Prüfungsleistung dürfen durch nachteilsausgleichende Maßnahmen nicht verändert werden. Deshalb müssen die Maßnahmen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden. Es geht also nicht um ein „Studium light“, sondern darum, dass Sie gleichberechtigte Chancen haben, Ihre Studienleistungen erfolgreich zu erbringen.

Wer kann Nachteilsausgleiche erhalten?

Nur wer eine Behinderung oder chronische Erkrankung und daraus entstehende Nachteile nachweist, kann Nachteilsausgleiche erhalten. Die gesetzlichen Definitionen zu Behinderung und chronischen Krankheiten, auf die sich deutsche Universitäten in diesem Zusammenhang beziehen, finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks.

Welche Nachteilsausgleiche gibt es und wie können Sie sie beantragen?

Einen Antrag auf Nachteilsausleich bei Prüfungen und Studienleistungen stellen Sie formlos bei der*dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs.

Der Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Welche Anpassungen (Nachteilsausgleiche) beantragen Sie für Prüfungen und Studienleistungen? 
    Benennen Sie dabei konkret die Nachteilsausgleiche, die Sie beantragen möchten (z.B. auch eine Prozentzahl für eine Schreibzeitverlängerung oder die Länge von Pausen falls Sie Pausen beantragen).
  • Aus welchen Gründen sind die erbetenen Anpassungen für Sie notwendig?
    Legen Sie den Prüfungsausschussvorsitzenden dar, dass bei Ihnen eine oder mehrere Behinderungen oder chronische Krankheiten vorliegt bzw. vorliegen und in welcher Weise sich diese auf das Ablegen von Prüfungsleistungen oder Studienleistungen oder Lehrveranstaltungen in der vorgesehenen Form bzw. Dauer auswirkt. Diagnosen müssen nicht angegeben werden.
  • Ihrem Antrag müssen Sie ein ärztliches Attest beilegen, das ebenfalls die Auswirkungen Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf das Studium bzw. das Ablegen von Prüfungen darlegt. Eine Diagnose muss nicht im Attest stehen. Wichtig ist, dass die Ärztin / der Arzt die Nachteilsausgleiche konkret definiert (z.B. bei einer Schreibzeitverlängerung auch die Prozentzahl oder bei Pausen die Länge der Pausen), die sie/er vorschlägt.
  • Für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches müssen Sie keine Schwerbehinderteneigenschaft vorweisen.

Sobald der Antrag durch den Prüfungsausschuss bewilligt wird, müssen Sie die Bewilligung jeder Prüferin bzw. jedem Prüfer vorlegen, so dass diese rechtzeitig (mehrere Wochen) vor der Prüfung die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen ergreifen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, am besten sofort, wenn Sie sich für die Prüfungen angemeldet haben.

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben die Möglichkeit, Anträge auf Fristverlängerung für Prüfungen (Orientierungs- und Wiederholungsprüfungen) und zur Verlängerung der Höchststudiendauer zu stellen. Die Regelungen dazu stehen in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs unter dem Punkt „Prüfungsfristen“.

Falls Sie BAföG-Empfänger*in sind, ist es ratsam, die Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart zu kontaktieren, um zu besprechen, was Sie in Bezug auf BAföG bei Verlängerungen Ihres Studiums wissen und beachten müssen.

Stellen Sie einen formlosen Antrag an die*den Prüfungsausschussvorsitzende*n Ihres Studiengangs. Dem Antrag müssen Sie ein ärztliches Attest beilegen. Aus dem Attest muss hervorgehen, wie sich Ihre Krankheit oder Behinderung auf Ihr Studium und auf das Ablegen von Prüfungen auswirkt bzw. inwiefern sie sich studienzeitverlängernd auswirken.

Behinderungs-/krankheitsbedingte Probleme in einzelnen Lehrveranstaltungen (etwa organisatorische Anpassungen) können auch direkt mit den jeweiligen Dozentinnen oder Dozenten besprochen und beantragt werden. Einfache organisatorische Anpassungen, wie die Zurverfügungstellung von Lehrmaterial, können oft in einem persönlichen Gespräch geklärt und vorgenommen werden. Geht es um krankheits- oder behinderungsbedingte Probleme mit der regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die eine Anwesenheitspflicht erfordern, sollten Sie dies jedoch ebenfalls im Rahmen eines Nachteilsausgleichs bei Ihrer oder Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen (siehe oben). Hilfreich ist hierbei auch im Vorfeld ein Gespräch mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und/oder dem*der Fachstudienberater*in bzw. dem*der Studiengangmanager*in.

Beratung zu Nachteilsausgleichen

Mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können Sie im Vorfeld solcher Anträge und Gespräche gerne ein Beratungsgespräch über die Möglichkeiten und Ihre individuellen Bedarfe von Nachteilsausgleichen führen. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Barrierefreiheit an der Universität Stuttgart

Der AK Barrierefreier Campus hat eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit in Gebäuden der Universität Stuttgart erarbeitet. Sie finden zu jedem Gebäude Informationen über Barrieren und über Zugänge und Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie über infrastrukturelle Maßnahmen für Seh- und Hörbehinderte.

Barrierefreiheit in Gebäuden der Universität

Die Universität Stuttgart hat einen großen Bestand an Altbauten, die noch nicht komplett barrierefrei zugänglich sind. Die Universität ist bestrebt, nach und nach Barrierefreiheit in ihren Gebäuden herzustellen. Sollten Sie vor dem Problem stehen, nicht zu Ihrem Ziel, etwa zu Ihrem Hörsaal oder zu einem Büro zu gelangen, dann melden Sie sich bitte umgehend bei dem Behindertenbeauftragten oder beim Dezernat Technik und Bauten, sodass kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann.

Falls Lehrveranstaltungen oder Prüfungsräume für Sie nicht zugänglich sind, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Behindertenbeauftragten oder den entsprechenden Lehrpersonen/Prüfern, sodass nach Alternativräumlichkeiten gesucht werden kann.

Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrem Studienalltag

Für Sehbehinderte steht am Standort Stadtmitte ein elektronischer Arbeitsplatz zur wissenschaftlichen Recherche in Datenbanken, im Internet und in gedruckten Medien mit besonderer Ausstattung bereit.

An beiden Standorten der UB, Vaihingen und Stadtmitte, gibt es rollstuhlgerechte Studierendenarbeitsplätze und rollstuhlgerechte Rechercheplätze für die Nutzung der elektronischen Dienstleistungen der UB. Da beide Standorte nicht barrierefrei sind, stehen Ihnen in Vaihingen und Stadtmitte Ansprechpartnerinnen für die Nutzung der UB zur Verfügung. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit ihnen Kontakt auf.

Auf den Webseiten der UB finden Sie Informationen zu Hilfestellungen und barrierefreien Arbeitsplätzen.

Studierende können „behinderungsbedingte, ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe“ mit Leistungen der Eingliederungshilfe finanzieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Über diese Finanzierung können Sie sich genauer auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks informieren.

Zum Thema Assistenzen, Hilfsmittel und Finanzierung beraten Sie gerne die Behindertenbeauftragte und das Studierendenwerk Stuttgart.

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen hält 5 mobile Höranlagen für hörbehinderte Studierende oder für Studierende mit Aufmerksamkeitsstörungen zum Ausleihen vor. Diese können Sie bei Lehrveranstaltungen in Hörsälen nutzen, indem Sie den Sender den Lehrenden zum Umhängen geben, und mit dem Empfängergerät und mittels einer Halsringschleife das gesprochene Wort direkt auf Ihr Hörgerät schalten. Studierende, die kein Hörgerät haben und die Anlage nutzen wollen, können ihren eigenen Kopfhörer mit dem Empfänger nutzen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Brauchen Sie aufgrund Ihrer Behinderung einen bestimmten Platz im Hörsaal? Dann können Sie über den Behindertenbeauftragten oder die Zentrale Studienberatung Schilder anfertigen lassen, mit denen Sie Ihren Platz für die Vorlesung reservieren. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Ruheräume an der Universität Stuttgart

Die Universität Stuttgart bietet derzeit zwei Ruheräume für Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an.

Die Ruheräume können Sie nutzen, wenn Sie sich tagsüber hinlegen und sich ausruhen müssen oder wenn Sie sich einmal dem Trubel des Studiums entziehen wollen. Neben der Ruheraum-Funktion haben diese Räume in der Regel noch weitere Funktionen, z.B. können sie von Studierenden und Mitarbeitenden mit Kind auch als Still- und Wickelräume genutzt werden. Einen festen Anspruch auf den Raum, eine bestimmte Zeit oder eine Bevorzugung bestimmter Personen gibt es nicht. Sofern Sie sich abgestimmt haben und einverstanden sind, können auch mehrere Personen den Raum zeitgleich nutzen.

Der „Multifunktionsraum“ befindet sich im Haus der Studierenden im 4. OG, Raumnummer 4.006. Dieser Raum ist nutzbar als:

  • Ruheraum für behinderte und chronisch kranke Menschen sowie für Schwangere
  • Eltern-Kind-Zimmer
  • Still- und Wickelraum

Dafür stehen Ihnen eine Liege mit Sichtschutz, ein Schreibtisch mit Telefon sowie für die Familienfunktion ein Wickeltisch und die KidsBox zur Verfügung.

Der Raum darf von Studierenden und Beschäftigten der Universität Stuttgart genutzt werden. Sie können den Raum einmalig oder mehrmals nutzen – nur für einen kurzen Zeitraum oder gerne auch einen ganzen Tag. Eine Voranmeldung für den Raum gibt es derzeit (noch) nicht.

Wenn Sie den Raum nutzen, erklären Sie sich automatisch mit der im Raum aushängenden Benutzungsordnung einverstanden. Einen Schlüssel erhalten Sie bei folgenden Personen im Haus der Studierenden:

Falls von diesen Personen niemand da ist, erhalten Sie einen Schlüssel im Pfaffenwaldring 55 beim Zentralen Hausservice im Foyer EG, Raum 0.364. Wenn Sie den Raum regelmäßig über einen längeren Zeitraum nutzen möchten, können Sie bei Herrn Eggert auch einen Schlüssel für eine längere Zeit ausleihen. 

Da der Multifunktionsraum noch neu ist und wir derzeit das Nutzungskonzept noch erproben, freuen wir uns über ein Feedback von Ihnen.

Der Ruheraum in der Stadtmitte befindet sich in der Geschwister-Scholl-Str. 24 C im 1. OG, Raumnummer 1.124. Der Raum ist nutzbar als:

  • Ruheraum für behinderte und chronisch kranke Menschen sowie für Schwangere
  • Still- und Wickelraum

Dafür stehen Ihnen zwei Liegen mit Sichtschutz, ein Sessel und ein Schreibtisch zur Verfügung.

Der Raum darf von Studierenden und Beschäftigten der Universität Stuttgart genutzt werden. Sie können den Raum einmalig, mehrmals oder regelmäßig nutzen. Dieser Raum ist nicht für eine ganztägige Nutzung gedacht. Eine Voranmeldung für den Raum gibt es derzeit (noch) nicht.

Wenn Sie den Raum nutzen, erklären Sie sich automatisch mit der im Raum aushängenden Benutzungsordnung einverstanden. Einen Schlüssel erhalten Sie bei diesen Personen / Stellen.

Da der Ruheraum/Still- und Wickelraum noch neu ist und wir derzeit das Nutzungskonzept noch erproben, freuen wir uns über ein Feedback von Ihnen.

Rechtliche Grundlagen

Die entsprechenden Gesetzestexte können Sie auf den folgenden Webseiten nachlesen:

Das Deutsche Studentenwerk bietet außerdem eine hilfreiche Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen, Richtlinien und Empfehlungen.

Richtlinien für einen Nachteilsausgleich, die vom jeweiligen Studiengang abhängig sind, finden Sie in den Prüfungsordnungen der Studiengänge.

Beauftragter für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

 

Herr Dr.-Ing. Ulrich Eggert

Zum Seitenanfang