FAQ

Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zur Bewerbung und zum Auslandsaufenthalt.

Erste Fragen zu einem Auslandsstudium

Anschrift:
Universität Stuttgart
Internationales Zentrum (IZ)
Pfaffenwaldring 60 
70569 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711-685-68567 (Erstberatung)
Telefax:  +49 (0)711-685-68600
E-Mail

Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 14 Uhr bis 16 Uhr / Dienstag und Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr (online)
Einzelberatung nur nach Terminvereinbarung

Welcher Zeitpunkt für ein Auslandsstudium am sinnvollsten ist, hängt vom Studienfach und von Ihren persönlichen Beweggründen ab. Das Prüfungsamt und die meisten Fachbereiche empfehlen jedoch die Orientierungsprüfungen (i.d.R. in den ersten 4 Semestern) abzuschließen, bevor ein Auslandsstudium absolviert wird. Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie eine Bewerbung einreichen, in Ihrem Fachbereich, z. B. bei Studiengangsmanagerinnen und Studiengangsmanagern oder bei der Fachstudienberatung nach deren Empfehlung.

Die optimale Dauer eines Auslandsaufenthalts sind 2 Semester, dann kann man sich im Laufe des ersten Semesters an das Hochschulsystem und den Alltag im Gastland gewöhnen.

Um Bewerbungsfristen etc. einhalten zu können, beginnen Sie ca. 1 ½ Jahre vor dem geplanten Aufenthalt, Informationen einzuholen. In den Gruppenberatungen der Auslandsstudienberatung erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Programme, Voraussetzungen etc. Weitere Hilfe zur Planung und Vorbereitung.

Informationen über die einzelnen Partnerhochschulen der Uni Stuttgart finden Sie:

Austausch- und Doppelabschlussprogramme geben einen organisatorischen Rahmen, d. h. sie bieten feste Studienplätze und werden über das Dezernat Internationales bzw. über die Fachbereiche organisiert. Dabei fallen für die Studierenden keine Studiengebühren an. Ein Stipendium (z. B. die Förderung des Lebensunterhalts oder der Reisekosten) ist nicht notwendigerweise eingeschlossen.

Neben den Austausch- und Doppelabschlussprogrammen gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes, die jedoch größtenteils in Eigeninitiative organisiert werden müssen.

Es besteht keine Pflicht der Studierenden ihre im Ausland absolvierten Kurse an der Universität Stuttgart anerkennen zu lassen. Ein Gesuch nach Anerkennung ist somit freiwillig. Falls Sie dies dennoch beabsichtigen, lesen Sie bitte weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Fakultäten für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zuständig sind und nicht das Dezernat Internationales. Wenden Sie sich daher bei Anerkennungsfragen an Ihren jeweiligen Prüfungsausschuss. Ausführliche Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes

Vor dem Auslandsaufenthalt
Die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Nehmen Sie daher so früh wie möglich nach Ihrem Auslandsaufenthalt Kontakt mit Ihrem Prüfungsausschuss auf und besprechen Sie mit ihm die Auswahl von Kursen und informieren sich über das Anerkennungsverfahren in Ihrem Fachbereich.
Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement (Lernvereinbarung). Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend. Allen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Erasmus+ Programms absolvieren, wird empfohlen ein Learning Agreement abzuschließen. 

Im Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden. Dieses setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit dem Kursangebot der Gasthochschule auseinandergesetzt haben und die Kurswahl mit Ihrer Fachkoordinatorin oder Ihrem Fachkoordinator besprochen haben. Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von allen drei Parteien unterschrieben werden (Studierende beziehungsweise Studierender, Heimathochschule, Gasthochschule). Die Heimathochschule bestätigt durch die Unterschriften der entsprechenden Prüferinnen oder Prüfern, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind und die Gasthochschule erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist. Bei allen fachlichen Fragen ist die Fachkoordinatorin oder der Fachkoordinator an der Universität Stuttgart verantwortlich. 

Um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen zu vereinfachen, wurde das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Das System basiert auf der (quantitativen) Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen und bietet einen Anhaltspunkt für den zeitlichen Arbeitsaufwand je Lehrveranstaltung. Als Norm gelten 30 ECTS pro Semester bzw. 60 ECTS pro Studienjahr. An der Universität Stuttgart entsprechen Leistungspunkte (LP) den ECTS (30 LP = 30 ECTS).

Die Anerkennung von Fachkursen muss mit dem Fachbereich (einzelne Dozentinnen oder Dozentinnen / Prüfer des Fachbereichs bzw. Prüfungsausschuss) vor Beginn des Auslandsstudiums besprochen und die Anerkennung auf dem Learning Agreement vermerkt werden. Die Anrechenbarkeit von Schlüsselqualifikationen klären Sie bitte vor Beginn des Auslandsstudiums mit dem Zentrum für Lehre und Weiterbildung (ZLW) ab.

Während des Auslandsaufenthalts
Sollten sich nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule Änderungen im Studienplan ergeben, haben Sie die Möglichkeit Ihr Learning Agreement abzuändern. Besprechen Sie die Änderungen unbedingt mit Ihren einzelnen Dozentinnen, Dozenten und Prüfern des Fachbereichs bzw. dem Prüfungsausschuss und Ihrer Fachkoordinatorin oder Ihrem Fachkoordinator der Universität Stuttgart und lassen Sie es wieder von allen beteiligten Parteien unterschreiben.

Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts stellt Ihnen die Gasthochschule ein Transcript of Records / Academic Transcript (= Leistungsnachweis) aus. Im Transcript of Records werden alle erbrachten Studienleistungen aufgeführt. Es stellt eine Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen dar. Bitte beachten Sie, dass Leistungen nur anerkannt werden können, wenn diese im Learning Agreement abgesprochen und vereinbart wurden und im Transcript nachgewiesen werden.
Zusätzlich zum Transcript benötigen die Fachbereiche zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit i.d.R. weitere offizielle, nachprüfbare Veranstaltungsinformationen (course descriptions) mit möglichst detaillierten Angaben zu:

  • Gliederung (course content)
  • Literatur (bibliography)
  • Fachsemester (1st, 2nd, 3rd year)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • erzielbare Credits

In der Regel müssen Sie nach Ihrer Rückkehr Ihr Learning Agreement, das Transcript of Records und einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss einreichen. Die Verfahren können aber je nach Fach und Fakultät variieren.

Bitte beachten Sie:
Da die weltweiten Notensysteme nicht einheitlich sind, gibt es hierfür keine allgemeingültigen Umrechnungstabellen. Wichtig ist daher, dass die Gasthochschule Ihrem Leistungsnachweis eine Erläuterung der dortigen Benotungsskala beifügt (möglichst zusammen mit einer statistischen Verteilung der ortsüblichen Benotungen) bzw. auf ihren Webseiten veröffentlicht hat, um die spätere Anerkennung zu ermöglichen.

Die Umrechnung und Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen stets im Fachbereich und nicht im Dezernat Internationales stattfinden. Das Formular zur "Anerkennung von Modulen und Modulteilleistungen (Prüfungen)" erhalten Sie beim Prüfungsamt.

Die Umrechnung durch den Fachbereich findet i. d. R. nach dem ECTS-Prinzip statt. Es kann u. a. auch die modifizierte bayerische Formel der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen verwendet werden.

Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet (z.B. 1,6 =>1,7 / 2,4 => 2,3). Falls das Ergebnis genau zwischen 2 deutschen Noten liegt, wird zur besseren Note gerundet (z.B. 2,5 => 2,3 / 1,15 => 1,0).

Bitte beachten Sie, dass extern erbrachte Studienleistungen mit den Leistungspunkten anerkannt werden, die das Äquivalenzmodul an der Universität Stuttgart aufweist, d. h. wird ein 9 LP-Modul anerkannt, dessen Äquivalenzmodul 6 LP beinhaltet, können nur 6 LP anerkannt werden. Bei einer Anerkennung eines 3 LP-Moduls, dessen Äquivalenzmodul 6 LP beinhaltet, müssen 6 LP anerkannt werden.

Der Begriff Fördermöglichkeiten meint hier Stipendien und jegliche Art finanzieller Zuschüsse. Der Studienplatz ist dabei nicht eingeschlossen (Ausnahme: Erasmus+).

Bitte finden Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten auf unserer Finanzierungsseite.

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entschieden haben

Eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen finden Sie auf unserer Bewerbungscheckliste.

Wie verläuft die Auswahl?

  • Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch den Senatsausschuss für Auslandsstudium und Beihilfe; vorwiegend anhand der Unterlagen, zum Teil auch über Auswahlgespräche.
  • Im Einzelnen werden folgende Auswahlkriterien herangezogen:
    • Fachliche Qualifikation
    • Begründung des Studienvorhabens
    • Interessen und Aktivitäten außerhalb des Studiums (bspw. soziales und ehrenamtliches Engagement in Vereinen oder Gruppen innerhalb und außerhalb der Universität)
    • Landeskundliche Kenntnisse über Deutschland und das Gastland
    • Flexibilität bezüglich des Hochschulortes 

                                                                                                                                                         Wie und wann erfahre ich für welches Programm/welche Universität ich ausgewählt wurde?

  • Nach der Auswahlsitzung wird Ihnen mitgeteilt, für welches Austauschprogramm Sie vorgeschlagen werden und welche Unterlagen für die Bewerbung an der Gasthochschule einzureichen sind. Bei den Landesprogrammen und dem GE4-Programm bezieht sich die Zusage zunächst auf die Teilnahme an dem Programm.
  • Sie erhalten im Laufe des Bewerbungsverfahrens vom Dezernat Internationales oder aus dem Ausland möglicherweise die Aufforderung, weitere Unterlagen nachzureichen. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mail, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät.
  • Die Partneruniversitäten überlassen das Auswahlverfahren im Allgemeinen der Universität Stuttgart. Sie können jedoch Vorschläge ablehnen, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen der Universität oder eines Instituts nicht erfüllt. Wir sind jeweils bemüht, diese kritischen Fälle vorab zu klären, so dass eine Ablehnung in der Praxis selten vorkommt

Bewerbungsverlauf beim Erasmus+ Programm

  • Beim Erasmus+ Programm laufen die fachliche und organisatorische Beratung sowie die Bewerbung über die Erasmus+ Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren der Institute bzw. Fakultäten. Sie informieren auch über Schwerpunkte der einzelnen Partnerhochschulen und Voraussetzungen für Studienleistungsanerkennung des entsprechenden Fachbereichs.

Was wähle ich bei „Studienjahr“ und "Startsemester?
Bei den Programmen, deren Länder überwiegend auf der Südhalbkugel liegen (Afrika, Australien und Lateinamerika), richtet sich das Startsemester nach dem Zeitpunkt des Studienbeginns. Daher wählen Sie bei einer Ausreise zwischen Januar und März für diese Programme „Wintersemester“ aus, bei einer Ausreise zwischen Juli und August wählen Sie „Sommersemester“.

Bsp.: Bewerbung für einen Aufenthalt in Afrika/Australien/Lateinamerika von Juli-Dezember 2024  -> Auswahl Studienjahr „2023/24“ und Startsemester „Sommersemester 2024“

Was wähle ich bei "Präferenz"?
Direktverbindung.

Was ist mit "Beginn und Ende der Mobilität" gemeint?
Geben Sie bitte die ungefähren Semesterzeiten (Tag/Monat/Jahr) der Universität/des Landes für Ihren gewünschten Aufenthalt an.

Muss ich das Bewerbungsformular ausdrucken und im Dezernat Internationales abgeben?
Nein, alle Bewerbungsunterlagen müssen ausschließlich über das Online-Portal eingereicht werden.

  • Ob Gutachten für die Bewerbung benötigt werden, erfahren Sie in den Gruppenberatungen. 
  • Für den Großteil der Austauschprogramme in Übersee muss ein Gutachten nur eingereicht werden, wenn kein Prüfungsamtsranking eingereicht werden kann.
  • Das Gutachten muss vom Gutachter direkt per E-Mail ans Dezernat Internationales gesendet werden.
  • Das Gutachten muss auf Englisch sein.
  • Bitte scannen Sie die Originale ihrer Zeugnisse ein und laden Sie diese hoch.
  • Sie können Nachweise für ehrenamtliche Tätigkeiten hochladen, dies ist aber keine Pflicht.
  • Bei der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit benötigen Sie einen Betreuungsnachweis von den möglichen betreuenden Personen der Partneruniversität. Diese Bestätigung kann eine informelle E-Mail oder ein Zusagebrief der Betreuerin oder des Betreuers der Partnerhochschule sein. Außerdem sollten Sie einen Betreuungsnachweis der Professorin oder des Professors der Universität Stuttgart der Bewerbung beilegen. Beide Betreuungsnachweise können Sie zusammen als PDF unter "sonstige Dokumente" hochladen.

Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
Auslands-BAföG

Wer bekommt die BAföG-Auslandsförderung?

  • Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG für einen fachorientierten Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland erhalten.
  • Studierende, die schon eine Förderung im Inland erhalten, bekommen in der Regel auch eine Förderung im Ausland bewilligt.
  • Studierende, die im Inland kein BaföG erhalten, können Auslands-BAföG erhalten, da in diesem Fall andere Voraussetzungen gelten. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.
  • Ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, können zwar Inlandsförderung erhalten, aber kein Auslands-BAföG.

Wann sollte man die BAföG-Auslandsförderung beantragen?

  • Anträge sollten 6 Monate vor der Ausreise gestellt werden. Eine Länderliste der zuständigen BaföG-Ämter.
  • Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung ist 1 Studienjahr im Inland.

Wo und wie lange geht die BAföG-Auslandsförderung?

  • Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss zu Inlandsbedingungen förderungsfähig
  • Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit.

Wie viel Förderung erhält man?

  • Außerhalb der EU umfassen die Leistungen zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/Darlehen) Auslandszuschläge, nachweisbar notwendige Studiengebühren, Reisekosten und Kosten der Krankenversicherung.

Das ist abhängig vom jeweiligen Gastland. In der Regel sollten Bewerber und Bewerberinnen aber über solide Sprachkenntnisse (i.d.R.. B2 Niveau) verfügen, um dem Unterricht im Gastland folgen und auch Studienleistungen erbringen zu können.

In einigen Ländern sind neben den landessprachlichen auch Studiengänge in anderen Unterrichtssprachen möglich, z. B. englischsprachige Programme in den meisten nordeuropäischen Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark und auch den Niederlanden, in Mittel- und Osteuropa und an Universitäten in Asien, Südafrika und teilweise Lateinamerika. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob ein englischsprachiger Kurs im gewünschten Studienfach und –niveau an der Zieluniversität angeboten wird. Neben guten Englischkenntnissen sollten bei Bewerberinnen und Bewerbern zur besseren Integration zumindest Grundkenntnisse der Landessprache vorliegen.

Für die einzelnen Austauschprogramme werden zum Teil unterschiedliche Sprachnachweise gefordert. Informationen, welcher Nachweis für welche Länderregion notwendig ist, erhalten Sie in der jeweiligen Gruppenberatung.

Das Sprachenzentrum der Universität Stuttgart bietet verschiedenste Sprachkurse und Sprachprüfungen für Auslandsstudium und -praktikum an.

Sprachreisen und Sprachtraining werden von verschiedenen Sprachschulen und im Rahmen von Summer bzw. Winter Schools an Universitäten im Ausland angeboten. Bei der richtigen Auswahl der Sprachschule hilft der DAAD.

Für die Teilnahme am Austauschprogramm mit Nordamerika muss entweder der TOEFL iBT (internet-based) oder der Duolingo-Test vor der Bewerbungsfrist abgelegt werden. Beide Tests haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Bitte beachten Sie, dass nur der TOEFL iBT von allen nordamerikanischen Partneruniversitäten anerkannt wird. Der Duolingo-Test wird von den meisten Partneruniversitäten anerkannt.

Der TOEFL iBT wird als Computertest in verschiedenen Testzentren in Deutschland regelmäßig angeboten. Ausführliche Informationen zum Testaufbau, zu den Testterminen und –zentren finden Sie auf den Seiten von ETS (Educational Testing Service). Der Duolingo-Test wird als Computertest am eigenen Computer zuhause durchgeführt.

Auch bei guten Englischkenntnissen empfiehlt es sich, sich intensiv vorzubereiten. Beide Anbieter stellen auf ihren Internetseiten kostenfrei Übungsmaterial zur Verfügung.

Informieren Sie sich für den TOEFL bitte frühzeitig über die Testtermine, da nur wenige pro Monat angeboten werden. Bitte lassen Sie die Testergebnisse unter dem Institution Code 0460 und Department Code 99 an das IZ schicken.

Der Academic IELTS wird vorzugsweise in Australien und anderen Ländern des Commonwealth akzeptiert und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Für das Austauschprogramm der Universität Stuttgart mit Australien wird der IELTS für die meisten Partnerhochschulen nicht benötigt.

Falls Sie sich noch nicht auf ein bestimmtes Land festgelegt haben, ist der TOEFL empfehlenswerter. Der Academic IELTS wird vom British Council an verschiedenen Standorten in Deutschland angeboten. Ausführliche Informationen zum Testaufbau, zu den Testterminen und –zentren erhalten Sie von British Council.

Vereinzelt verlangen Universitäten im Austauschprogramm mit Asien und Australien den TOEFL oder IELTS. Informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Programmkoordinatorin.

Urlaubssemester werden bei der Berechnung der Fachsemesterzahl nicht mitgezählt. Ausführliche Informationen zum Thema Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.  
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung eines Urlaubssemesters nicht möglich ist, wenn das Auslandsstudium oder Industriepraktikum von der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

Für die Beurlaubung reichen Sie bitte währen der Rückmeldefrist beim Studiensekretariat einen formlosen Antrag auf Beurlaubung (bitte vom Dezernat Internationales im IZ bestätigen lassen) ein.

Bitte beachten Sie, dass durch eine Beurlaubung nur die Studiengebühren entfallen. Verwaltungskostenbeiträge und Studentenwerksbeitrag können nicht erstattet werden. Während der Beurlaubung bleibt die Mitgliedschaft an der Universität Stuttgart erhalten. Beurlaubte Studierende sind jedoch nicht berechtigt Lehrveranstaltungen zu besuchen und Universitätseinrichtungen (ausgenommen der Bibliotheken und des Rechenzentrums) zu benutzen. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Beurlaubung Konsequenzen an anderer Stelle nach sich ziehen kann. Beispielsweise beim BAföG, beim Kindergeld oder bei der Aufenthaltsgenehmigung. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Ämtern (wie Amt für Ausbildungsförderung, Sozialamt, Kindergeldstelle, ggf. Ausländerbehörde).

Das Dezernat Internationales vermittelt keine Praktika, steht Ihnen aber bei der Planung beratend zur Seite und informiert Sie über Finanzierungsmöglichkeiten wie z. B.

  • Erasmus+ Praktika: Dieses Programm der Europäischen Union unterstützt finanziell Fachpraktika im europäischen Ausland von drei (mindestens 91 Tage) bis zwölf Monaten. Die Praktikumsstelle muss in Eigeninitiative besorgt werden. Bewerbungen werden durch das Dezernat Internationales weitergeleitet.
  • Umfassende Informationen zum Thema Auslandspraktikum finden Sie auf der DAAD-Webseite „Praktika im Ausland“.

Vermittlung von Praktika durch:

  • IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience,
    Vermittlung von fachbezogenen Praktika an Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften)
  • AIESEC (Vermittlung fachbezogener Praktika ab 8 Wochen an Studierende aller Fachrichtungen, insbesondere der Wirtschaftswissenschaften)
  • STUDIUM - PRAKTIKUM - BERUF

Vermittlung Praktika an Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften

Ja, Abschluss- und Forschungsarbeiten können im Ausland gemacht werden. Sie benötigen dafür eine Betreuungszusage von einem Dozenten oder einer Dozentin sowohl an der Heimat- als auch an der Gasthochschule.

You can obtain the International Student Identity Card (ISIC) online for a fee.

Während des Auslandsaufenthalts ist es wichtig, dass Sie sich regelmäßig auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts und der jeweiligen Auslandsvertretung, die für Sie zuständig ist, über die aktuellen Sicherheitshinweise informieren.

Deutsche Staatsangehörige sollten sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eintragen

In Notfällen (politische Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) müssen die Anweisungen der Auslandsvertretungen befolgt werden.

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Dezernat Internationales

 
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