Datenschutzerklärung im Bereich Studium

Informationen nach Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Von der Bewerbung über Ihr Studium bis zum Studienabschluss: Die Universität Stuttgart speichert zahlreiche Daten. Hier erfahren Sie, wie wir mit Ihren Daten umgehen, wie lange sie gespeichert werden und an wen Sie sich bei Fragen dazu wenden können.

Version 01 (16.07.2019) mit redaktionellen Änderungen vom 19.06.2023.

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Ihre Daten im Bereich Studium, welche die Universität Stuttgart zentral von Ihnen verarbeitet.

1. Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne:

Informationen zum Verantwortlichen finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.

2. Datenschutzbeauftragter:

Informationen zum Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.

3. Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe

Ihre Daten werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Universität, insbesondere im Bereich Studium und Lehre, verarbeitet. Ohne diese Angaben können Sie nicht an der Universität Stuttgart als Studierende oder Studierender immatrikuliert werden bzw. ein Studium absolvieren.

4. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Ihre Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Pkt. e DS-GVO [vgl. § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG)] aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung verarbeitet:

  • §§ 12, 58 bis 63 des Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG)
  • § 10 Landeshochschulgebührengesetz BW (LHGebG)
  • Hochschulzulassungsgesetz BW (HZG) iVm. Hochschulzulassungsverordnung BW (HZVO)
  • Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (HStatG) sowie
  • Informationspflichten gem. § 199a SGB V 

5. Empfänger Ihrer Daten

5.1. Interne Empfänger

Ihre bei der Immatrikulation erhobenen Daten werden universitätsintern weitergeleitet, soweit dies auf Grundlage des LHG und der Hochschul-Datenschutzverordnung zulässig ist.

Als interne Empfänger sind insbesondere die zuständigen Stellen in den Fakultäten, der Universitätsverwaltung sowie zentrale Betriebseinrichtungen, insbesondere SIAM und die Universitätsbibliothek, zu nennen. Beschäftigte der Universität erhalten Einblick in Ihre im Rahmen der Bewerbung, Immatrikulation oder Rückmeldung erhobenen Daten nur, wenn es für die Erfüllung der diesen durch die Universität übertragenen dienstlichen Aufgaben erforderlich ist.

5.2. Empfänger außerhalb der Universität
  • Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LHG kann die Universität Stuttgart Ihre nach § 12 Abs. 1 LHG erhobenen und weiter verarbeiteten Daten an eine andere Hochschule übermitteln, wenn die Daten von der Universität oder der anderen Hochschule auf Grund einer durch Rechtsvorschrift festgelegten Auskunftspflicht bei den Betroffenen erhoben werden dürfen. Bei einzelnen Studiengängen kooperiert die Universität Stuttgart mit anderen Hochschulen. Im Rahmen dieser Kooperationen bieten die Hochschulen, Veranstaltungen und Prüfungen auch für die Studierenden anderer Hochschulen an. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass Daten der jeweiligen Studierenden übermitteln werden. Es werden dabei nur die Daten der Studierenden übermittelt, die sich ausdrücklich für den Besuch einer Veranstaltung/Prüfung entschieden haben.
    Ein regelmäßiger Datenaustausch findet insbesondere bei den Kooperationsstudiengängen Wirtschaftsinformatik und Lebensmittelchemie mit der Universität Hohenheim sowie dem Bachelorstudiengang Medizintechnik mit der Universität Tübingen statt.
  • Die Universität Stuttgart übermittelt soweit die Voraussetzungen des § 6 LDSG erfüllt sind bzw. aufgrund einschlägiger gesetzlichen Grundlage Daten an andere öffentliche Stellen. Dazu zählen insbesondere das Statistische Landesamt und die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Die Übermittlung von Daten erfolgt ansonsten nur nach Ihrer Zustimmung oder aufgrund entsprechender vertraglicher Regelungen durch eine Datenverarbeitung im Auftrag.

6. Dauer der Speicherung

Die Dauer der Verarbeitung Ihrer von der Universität Stuttgart verarbeiteten personenbezogener Daten richtet sich nach § 12 Hochschuldatenschutzverordnung:

  • Die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung erhobenen Daten werden nach Bestandskraft der Zulassungs-/ Einschreibeentscheidung gelöscht. Dies erfolgt in der Regel ein Jahr nach Ende des Bewerbungssemesters.
  • Die im Laufe Ihrer Einschreibung bzw. Ihres Studiums erhobenen Daten werden nach der Exmatrikulation bzw. nach deren Bestandskraft gelöscht. Davon ausgenommen sind die in § 12 Abs. 2 Hochschuldatenschutzverordnung genannten Stamm, - Studien und Prüfungsdaten. Diese werden erst 40 Jahre nach der Exmatrikulation gelöscht. Ausnahmen gelten, wenn das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • Ergänzend dazu darf die Universität Stuttgart nach § 12 Abs. 1 S. 3 LHG personenbezogenen Daten ihrer ehemaligen Mitglieder und Angehörigen nutzen, soweit dies zum Zwecke der Befragung im Rahmen der Qualitätsentwicklung erforderlich ist und diese nicht widersprechen.

7. Ihre Rechte

  • Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Wenn Sie an der Universität Stuttgart studieren möchten, ist die Verarbeitung der hier erhobenen personenbezogenen Daten allerdings zwingend erforderlich.
  • Für den Fall, dass Sie der Universität Stuttgart eine Einwilligung zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten erteilen, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.
  • Erfolgt die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren, steht Ihnen grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
  • Wenn Sie gegenüber der Universität Stuttgart Ihre Rechte als Betroffene geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten: datenschutz@uni-stuttgart.de
  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Rechtsvorschriften verstößt. Eine solche Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
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