- Antrag auf Genehmigung eines Parallelstudiums (PDF)
Nur bei Parallelstudium von zwei oder mehr zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wenn Sie während Ihres Studiums einen weiteren Abschluss in einem oder mehreren Studiengängen anstreben, können Sie sich für ein Parallelstudium einschreiben:
- Ohne Genehmigung: Ein Parallelstudium von nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen oder von einem zulassungsbeschränkten und einem oder mehreren nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ohne Genehmigung möglich. Sie müssen sich in diesem Fall lediglich innerhalb der Bewerbungsfristen bewerben und einschreiben - ohne zusätzlichen Antrag.
- Mit Genehmigung: Eine Einschreibung in zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist allerdings nur dann zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist.
Parallelstudium von zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen
Nur wenn Sie sich in zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge einschreiben möchten, müssen Sie
- sich innerhalb der Bewerbungsfristen für den zusätzlichen Studiengang bewerben und eine Zulassung erhalten,
- den Antrag auf Genehmigung eines Parallelstudiums beim Studiensekretariat abgeben und
- eine formlose Begründung über Ihre besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründe beilegen.
Ein wichtiger Hinweis: Auch wenn es prinzipiell die Möglichkeit gibt, mehrere Studiengänge gleichzeitig zu studieren, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies eine erhebliche Mehrbelastung für Sie bedeutet und dass Sie die Risiken eines Parallelstudiums (wie z.B. Fristüberschreitungen bei Prüfungen oder bei der Studienförderung nach BAföG) selbst zu tragen haben. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, ein Gespräch bei der Zentralen Studienberatung zu vereinbaren.
Rechtsgrundlage
§ 60 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
Kontakt
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Bewerbung, Zulassung, Einschreibung
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- Ihre Ansprechpersonen für konkrete Fragen zu Ihrer Bewerbung und Einschreibung.