Weitere Informationen
In Deutschland besteht für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. D.h. die Universität darf Sie nur einschreiben (und auch rückmelden), wenn sie weiß, dass Sie krankenversichert sind. Folgende Personengruppen betrifft dies nicht:
- Promotionsstudierende,
- Studierende im studienvorbereitenden Sprachkurs,
- Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- MINT-Orientierungssemester und
- Zweitimmatrikulierte (z.B. Kombination mit Kunst oder Musik).
Die Übermittlung Ihres Versicherungstatus läuft elektronisch. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Daten wir von Ihnen brauchen, damit das Verfahren funktioniert.
Grundsätzlich gilt:
1. Sie müssen den Prozess anstoßen.
2. Ganz gleich wie Sie versichert sind: der Weg der elektronischen Übermittlung geht immer über eine gesetzliche Krankenkasse. Der Übermittlungsprozess dauert bis zu 5 Werktage.
3. Die Einschreibung erfolgt erst, wenn die elektronische Übermittlung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist.
4. Die Universität meldet den Krankenkassen den Beginn und das Ende Ihres Studiums.
Ihre Daten tragen Sie in C@MPUS während der Datenerfassung bei der Einschreibung ein. Sollten Sie beim Eintragen der Daten einen Fehler gemacht haben, hilft Ihnen unsere FAQ.
Vorgehensweise bei der Einschreibung
Bitte tragen Sie während Ihrer Einschreibung folgendes in C@MPUS ein:
- Gruppe: In Deutschland gibt es sechs verschiedene Kassenarten. Verschiedene Krankenkassen wie z.B. Techniker Krankenkasse, DAK oder Barmer finden Sie z.B. unter "Ersatzkrankenkasse".
- Den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Ihre Versichertennummer (Sie finden sie auf Ihrer Krankenversichertenkarte; sollten Sie die Versichertennummer noch nicht kennen, tragen Sie bitte "Unbekannt" oder "X" ein.)
Zeitgleich müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden und Ihnen mitteilen, dass Sie sich bei uns einschreiben möchten. Die Versicherungsbestätigung wird daraufhin von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt per elektronischer Datenübermittlung an die Universität Stuttgart übermittelt (Hochschulnummer der Universität Stuttgart: H0001519). Eine Kopie Ihrer Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung reichen uns nicht aus.
Waren Sie bisher über Ihre Eltern bei einer privaten Krankenversicherung versichert, können Sie sich auch weiterhin privat versichern. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall von einer gesetzlichen Krankenkasse von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen. Während der Einschreibung gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Bitte klicken Sie in C@MPUS an: "Ich bin versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit, oder nicht versicherungspflichtig (z.B. privat versichert)."
- Wenden Sie sich dann bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Sie übermittelt uns Ihre Befreiung elektronisch (Hochschulnummer der Universität Stuttgart: H0001519). Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung reicht uns nicht aus.
Für Bewerber*innen und Studierende aus EU Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen (EHIC), ist keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig. Dies gilt auch für andere Länder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, z.B. Schweiz oder Türkei. Sie müssen allerdings auch in diesem Fall Kontakt mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt direkt per elektronischer Datenübermittlung an die Universität Stuttgart Ihren Versicherungsstatus. Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung im Herkunftsland über die Vorgehensweise.
Bitte gehen Sie während Ihrer Einschreibung folgendermaßen vor:
- Bitte klicken Sie in C@MPUS an: "Ich bin versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit, oder nicht versicherungspflichtig (z.B. privat versichert)."
- Wenden Sie sich dann bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Sie übermittelt uns Ihren Status elektronisch (Hochschulnummer der Universität Stuttgart: H0001519). Eine Kopie Ihrer EHIC-Karte oder eine schriftliche Bescheinigung reichen uns nicht aus.
Wer kein Mitglied einer Krankenkasse ist, die in Deutschland anerkannt wird, muss sich in Deutschland krankenversichern. Bitte wenden Sie sich an das Dezernat Internationales, wenn Sie Fragen dazu haben. Während der Einschreibung gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Gesetzlich krankenversichert
Während Ihrer Einschreibung geben Sie bitte folgendes in C@MPUS ein:
- Gruppe: In Deutschland gibt es sechs verschiedene Kassenarten. Verschiedene Krankenkassen wie z.B. Techniker Krankenkasse, DAK oder Barmer finden Sie z.B. unter "Ersatzkrankenkasse".
- Den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Ihre Versichertennummer (Sie finden sie auf Ihrer Krankenversichertenkarte; sollten Sie die Versichertennummer noch nicht kennen, tragen Sie bitte "Unbekannt" oder "X" ein.)
Zeitgleich müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden und Ihnen mitteilen, dass Sie sich bei uns einschreiben möchten. Bitte beachten Sie die Angaben, die Ihnen von Ihrer Krankenkasse mitgeteilt wurden. Die Versicherungsbestätigung wird daraufhin von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt per elektronischer Datenübermittlung an die Universität Stuttgart übermittelt (Hochschulnummer der Universität Stuttgart: H0001519). Eine Kopie Ihrer Versichertenkarte oder eine schrifliche Mitgliedschaftsbescheinigung reichen uns nicht aus.
Privat versichert (z.B. über ein Stipendienprogramm)
In diesem Fall müssen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen. Während der Einschreibung gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Bitte klicken Sie in C@MPUS an: "Ich bin versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit, oder nicht versicherungspflichtig (z.B. privat versichert)."
- Wenden Sie sich dann bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Sie übermittelt uns Ihre Befreiung elektronisch (Hochschulnummer der Universität Stuttgart: H0001519). Eine schrifliche Mitgliedschaftsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung reicht uns nicht aus.
Änderungen im Studium
Auch hier gilt: Sie müssen den Prozess anstoßen und Ihre Krankenkasse bitten, uns Ihren Versichertenstatus zu melden.
Wenn Sie während Ihres Studiums die Krankenkasse wechseln, muss Ihre neue Krankenversicherung uns Ihren Versicherungsstatus übermitteln (Hochschulnummer der Universität Stuttgart: H0001519). Ansonsten kann das zu einer sog. Rückmeldesperre führen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei der Krankenkasse nicht beglichen haben (sog. Zahlungsverzug). Auch dies wird uns mitgeteilt und führt zu einer Rückmeldesperre. Wenn Sie Ihre Beiträge bezahlt haben, müssen Sie wiederum Ihre Krankenkasse beauftragen, den Versicherungsstatus zu melden.
Studiengangwechsel oder Bachelor-Master-Übergang
Wenn Sie bereits an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind und den Studiengang oder ein Studienfach wechseln bzw. sich für den Master-Studiengang einschreiben, bleiben Sie an der Universität Stuttgart eingeschrieben. Das bedeutet, dass Ihre Krankenkasse uns den Versicherungsstatus nicht erneut mitteilen muss. Die bisherige Meldung der Krankenkasse bleibt bestehen.
Kontakt
Kontakt für Fragen zum Studium
- Weitere Informationen
- Kontaktformular für Fragen zum Studium.
Bewerbung, Zulassung, Einschreibung
- Weitere Informationen
- Ihre Ansprechpersonen für konkrete Fragen zu Ihrer Bewerbung und Einschreibung.