Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sie möchten Studien- oder Prüfungsleistungen anerkennen lassen? Zum Beispiel erbrachte Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes oder an einer anderen Hochschule? Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Für die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen ist der*die Prüfungsausschussvorsitzende zuständig. Dieser*diese bestimmt eine*n Professor*in, der*die ggfs. die Gleichwertigkeit der erbrachten Prüfungsleistung feststellt und eine Note vorschlägt. Wenn der Prüfungsausschuss dem Vorschlag zustimmt, wird die Leistung anerkannt. Im Prüfungsamt wird dann schließlich die anerkannte Leistung verbucht. Je nach Prüfungsordnung können auch Fehlversuche anerkannt werden.

Bitte beachten Sie die in der Prüfungsordnung festgelegten Fristen für Anerkennungen!

Im Folgenden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie erbrachte Leistungen anerkennen lassen.

1. Zusammenstellung von Unterlagen

Laden Sie das Formular "Anerkennung von Modulen oder Modulteilleistungen (Prüfungen)" herunter und füllen es soweit wie möglich aus. Es besteht aus zwei Seiten. Damit wir die Anerkennung korrekt verbuchen können, benötigen wir unter anderem die Modul- oder Prüfungsnummer und die Zuordnung zum sog. Curriculum.

Fügen Sie Ihrem Anerkennungsantrag folgende Dokumente hinzu:

  • Leistungsnachweise (z. B. ein Transcript of Records)
  • Inhaltliche Beschreibung der extern besuchten Veranstaltung (z.B. Auszüge aus dem Modulhandbuch, Kursbeschreibungen)

Formular "Anerkennung von Modulen oder Modulteilleistungen (Prüfungen)"

2. Gegebenenfalls Beratungstermin vereinbaren

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich für einen Beratungstermin an den Prüfungsausschuss oder die Fachstudienberatung Ihres Studienganges.

3. Unterlagen beim Prüfungsausschuss einreichen

Reichen Sie die zusammengestellten Unterlagen beim Prüfungsausschuss ein. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob alle auf dem Anerkennungsantrag vorgesehenen Eintragungen korrekt und vollständig sind.

Anschließend prüft der*die Prüfungsausschussvorsitzende Ihren Antrag.

Prüfungsausschussvorsitzende

4. Verbuchung der Anerkennung beim Prüfungsamt

Nachdem Ihr Antrag durch den Prüfungsausschuss bewilligt wurde, reichen Sie den bewilligten Antrag bei der Abteilung Studierendenservice und Prüfungsamt ein (über das Kontaktformular, in der Präsenzsprechstunde oder per Post).

Studierendenservice und Prüfungsamt

Anschließend verbucht das Prüfungsamt Ihre anerkannten Leistungen in C@MPUS. Nach der Verbuchung werden Ihre anerkannten Prüfungen bzw. Studienleistungen in Ihrer Leistungsübersicht ausgewiesen und die betreffenden Module in Ihrem späteren Zeugnis gekennzeichnet.

Unsere Empfehlung

Passen Sie nach der Anerkennung Ihren Studienplan zusammen mit der Fachstudienberatung an.

Kontakt

 

Studierendenservice und Prüfungsamt

Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart

  • Weitere Informationen
  • Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen in unsere Sprechstunde (Präsenz und Online).
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