Einschreibung (Immatrikulation) an der Universität

Sie haben eine Zulassung zum Studium erhalten und Ihren Studienplatz in C@MPUS angenommen? Dann ist der nächste Schritt Ihre Einschreibung (Immatrikulation). Mit der Einschreibung werden Sie als Studentin oder Student an der Universität aufgenommen.

Die Einschreibung an der Universität Stuttgart erfolgt ausschließlich online über das Campus-Management-System C@MPUS. Bitte beachten Sie die in Ihrem Zulassungsbescheid angegebene Einschreibefrist!

Mit folgenden Schritten zur Einschreibung:

  1. Bitte füllen Sie alle im Campus-Management-System C@MPUS geforderten Daten aus und laden die notwendigen Unterlagen hoch. Damit stellen Sie Ihren Antrag auf Einschreibung.
  2. Zudem müssen Sie Ihre Beiträge und Gebühren bezahlen.
  3. Außerdem muss die elektronische Meldung der Krankenversicherung erfolgt und bei uns eingegangen sein (Ausnahmen sind z.B. Promotionsstudierende und Studierende im studienvorbereitenden Sprachkurs).

Erst wenn diese Schritte erfolgt sind, können wir Sie einschreiben.

Status der Einschreibung

Den Status Ihrer Einschreibung können Sie jederzeit in Ihrem C@MPUS-Account einsehen.

Studienbescheinigungen

Ihre Studienbescheinigungen können Sie nach Ihrer Einschreibung und der Aktivierung Ihres studentischen Accounts in C@MPUS herunterladen. Den Studienausweis ECUS erhalten Sie per Post, sobald Sie in C@MPUS eine deutsche Adresse hinterlegt haben.

Die Einschreibung im Detail

Nachdem Sie Ihr Studienplatzangebot angenommen haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Ergänzen Sie die fehlenden Daten über den Button "Daten ergänzen".
  • Laden Sie Ihr Passfoto und sonstige erforderliche Unterlagen hoch.
  • Den "Antrag auf Einschreibung" stellen Sie nach Abschluss der Datenerfassung mit dem Abschicken Ihrer Daten. Der Antrag auf Einschreibung wird spätestens einen Tag nach Abschicken der Daten in Ihrem C@MPUS-Account als "eingegangen" angezeigt oder ist ggf. schon als "ok" verbucht. Einen Papierantrag gibt es nicht.
  • Überweisen Sie bitte daraufhin die Gebühren.
  • Bewerber*innen, die sich als Promotionsstudierende einschreiben wollen, finden weitere Informationen auf der Seite zur Einschreibung für Promotionsstudent*innen.

Sie können sich ab August (für das Wintersemester) bzw. ab Februar (für das Sommersemester) einschreiben. Die Frist für die Einschreibung endet mit dem im Zulassungsbescheid angegebenen Datum. Hierbei gilt:

  • Der Antrag auf Einschreibung muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität online eingegangen sein. Es gilt dabei das elektronische Einsendedatum, d.h. das Datum, zu dem Sie die Daten bei "Daten ergänzen" (Restdatenerfassung) abgeschickt haben.
  • Geht der Antrag auf Einschreibung nicht innerhalb der genannten Frist ein, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Der Studienplatz wird dann an eine nachrangige Bewerberin oder einen nachrangigen Bewerber vergeben. Können Sie aus einem wichtigen Grund die Frist nicht einhalten, informieren Sie bitte die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, die Ihnen in begründeten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung einräumen kann – allerdings nicht über den Vorlesungsbeginn hinaus.
  • Auch in Masterstudiengängen enden die Einschreibefristen wie im Zulassungsbescheid mitgeteilt. In den meisten Fällen ist dies der 15. Mai zum Sommersemester und der 15. November zum Wintersemester.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Studiengang genau hochladen müssen, ist in Ihrem Account in C@MPUS aufgelistet. Die Unterlagen variieren je nach Studiengang, hier eine generelle Übersicht:

Folgende Unterlagen laden Sie direkt in C@MPUS hoch:

  • ein aktuelles Passbild (etwa 45 x 35 mm) für den Studienausweis
  • bei Einschreibung in einen Bachelor-Studiengang (1. Fachsemester): Nachweis Orientierungsverfahren
  • bei Bachelor-Studiengängen mit Vorpraktikumspflicht: Bescheinigung über die Anerkennung des Vorpraktikums des jeweiligen Praktikantenamts der Universität Stuttgart (wenn bereits vorhanden)
  • bei Wechsel des Studiengangs im dritten oder höheren Hochschulsemester: Nachweis der Studienfachberatung für den gewünschten Studiengang.

Folgende Unterlagen laden Sie hoch, sofern Sie nicht schon an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind:

  • Master-Studiengänge: Kopie des ersten Hochschulabschlusses (sofern dieser zur Zulassung noch nicht vorlag)
  • bei Wechsel der Hochschule:
    • von der ausstellenden Hochschule bestätigter Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungs- und Notenübersicht) sowie
    • die Exmatrikulationsbescheinigung(en) der bisher besuchten deutschen Hochschule(n), aus der die bisherigen Studienzeiten hervorgehen.

Studierende sind krankenversicherungspflichtig. Die Universität kann Sie daher nur einschreiben, wenn Sie krankenversichert sind. Die Übermittlung Ihres Versicherungsstatus läuft elektronisch. Welche Daten wir von Ihnen brauchen, damit das Meldeverfahren funktioniert, erfahren Sie auf unserer Webseite zur Krankenversicherung.

Krankenversicherung

Wenn Sie bereits eine bedingte Zulassung für einen Masterstudiengang besitzen (also eine Zulassung, an die Bedingungen wie die Erbringung einer bestimmten Studienleistung geknüpft sind) und sich für diesen Studiengang einschreiben möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Bitte folgen Sie der Anleitung entsprechend Ihres aktuellen Einschreibezeitraums. 

Für beide Zeiträume gilt: Solange die bedingte Zulassung noch gültig ist (Bewerbungssemester des Zulassungsbescheids und zwei weitere darauffolgende Semester) und Sie zur Einschreibung Ihren Bachelorabschluss nachweisen können, findet keine erneute fachliche Prüfung statt und Sie haben den Studienplatz sicher.

A) Einschreibung bis 15. Januar bzw. 15. Juli:
  • Für die Einschreibung müssen Sie in C@MPUS eine neue Bewerbung anlegen, Ihren Studiengang auswählen und den Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart hochladen.
  • Nach der Bearbeitung durch die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung müssen Sie den Studienplatz annehmen.
  • Den Antrag auf Einschreibung (mit den erforderlichen Unterlagen) stellen Sie durch das Abschicken Ihrer Daten innerhalb der Frist (15.5. bzw. 15.11.). Es gilt das elektronische Einsendedatum.

Bewerberinnen und Bewerber der Universität Stuttgart, deren Bachelorabschluss bereits vom Prüfungsamt verbucht ist, müssen den Nachweis über den Bachelorabschluss nicht einreichen.

B) Einschreibung ab dem 16. Januar bzw. 16. Juli:
  • Auch hier müssen Sie eine neue Bewerbung in C@MPUS anlegen.
  • Wählen Sie als Abschlussziel "Master mit vorhandener bedingter Zulassung" und laden Sie den Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart hoch.
  • Nach der Bearbeitung durch die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung müssen Sie den Studienplatz annehmen.
  • Den Antrag auf Einschreibung (mit den erforderlichen Unterlagen) stellen Sie durch das Abschicken Ihrer Daten innerhalb der Frist (15.5. bzw. 15.11.). Es gilt das elektronische Einsendedatum.

Bewerberinnen und Bewerber der Universität Stuttgart, deren Bachelorabschluss bereits vom Prüfungsamt verbucht ist, müssen den Nachweis über den Bachelorabschluss nicht einreichen.

Anleitung: Bewerbung mit vorhandener bedingter Zulassung

Sie haben einen Studienplatz angenommen, möchten das Studium nun aber doch nicht antreten. 

Bis spätestens 30. September (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) können Sie Ihren Studienplatzverzicht erklären und/oder Ihre Einschreibung rückgängig machen, auch wenn Sie Ihre Beiträge / Gebühren schon bezahlt haben. Bitte schreiben Sie uns dazu eine formlose Nachricht über das Kontaktformular und erklären Sie darin Ihren Studienplatzverzicht.

Nach dem 30. September bzw. 31. März kann Ihre Einschreibung nicht mehr aufgehoben werden. Unter bestimmten Bedingungen ist allerdings noch eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung möglich.

Wie Sie für die Erstattung der Beiträge / Gebühren vorgehen müssen, können Sie auf der Seite "Erstattung von Beiträgen und Gebühren" nachlesen:

Erstattung von Beiträgen und Gebühren

Wenn Sie Kunst oder Musik auf Lehramt studieren und sich für ein wissenschaftliches Fach einschreiben möchten, benötigen Sie den Nachweis über die Einschreibung (Immatrikulationsbescheinigung) für den künstlerischen Lehramtsstudiengang.

Bitte laden Sie diese Immatrikulationsbescheinigung oder den Zulassungsbescheid der Kunst- oder Musikhochschule unbedingt während der Einschreibung in C@MPUS hoch.

Kombination mit Kunst oder Musik im Lehramtsstudium

Fragen und Antworten (FAQs)

Bis wann Sie sich eingeschrieben haben müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Sie finden ihn im Campus-Management-System C@MPUS.

Sie werden eingeschrieben, sobald Sie Ihre Daten ergänzt und die fehlenden Unterlagen in C@MPUS fristgerecht hochgeladen haben (und damit Ihren "Antrag auf Einschreibung" gestellt haben), die Krankenversicherungsmeldung bei uns eingegangen ist und die Gebühren bezahlt sind. Sie sollten dabei mit einer Bearbeitungszeit von etwa 14 Tagen rechnen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen kann es in Einzelfällen auch zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Wir bitten Sie um Geduld.

In vielen ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ist ein Vorpraktikum Pflicht. Wie Sie Ihr Vorpraktikum anerkennen lassen und danach nachweisen, können Sie im Leitfaden zur Bewerbung nachlesen.

Die Einschreibung erfolgt in der Regel online. Im Einzelfall kann die Universität jedoch verlangen, dass die Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, wie etwa Behörden. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Banken, Krankenkassen und ähnlichen Einrichtungen.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

1) Beglaubigungsvermerk, das heißt einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt.
2) Unterschrift des Beglaubigenden
3) Abdruck des Dienstsiegels  (Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem, ein einfaches Schriftsiegel genügt nicht.)

Außerdem gilt:

  • Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegels erscheint.
  • Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
  • Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie, auf deren Inhalt es jeweils ankommt, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf beide Seiten beziehen. Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden.
  • Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel, ein sogenanntes Prägesiegel, so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. In diesem Fall muss der der Beglaubigungsvermerk dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Kontakt

 

Kontakt für allgemeine Fragen zum Studium

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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