Die Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium ist abgelaufen. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.
Ausschreibung der Deutschlandstipendien (Germany Scholarships) 2021 (Bewilligung vom 1.4.2021 bis 31.3.2022)
Bewerbungsfrist vom 15.1.2021 bis 28.1.2021 für Studierende von grundständigen und Master-Studiengängen
Bitte beachten Sie:
- Studierende der Master:Online Studiengänge und des künstlerischen Lehramts können sich nicht bewerben.
- Geförderte Studierende werden von Mitte April bis spätestens Ende Juni 2021 schriftlich benachrichtigt.
- Ablehnende Bescheide werden nicht verschickt.
- Belege über Zusatzkriterien müssen Auskunft über die Art, Dauer der Ausübung (von bis) und die Anzahl der Stunden (ggfls. pro Woche, Monat oder Jahr) enthalten und sollten im Regelfall nicht älter als zwei Jahre sein.
Abgabe der Bewerbung (spätestens bis 28.1.2021)
Bewerbungen können:
- in den Briefkasten vor dem Gebäude Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart (Haus der Studierenden) eingeworfen werden,
- oder bei der Post zur Zustellung an die Universität Stuttgart (Tagesstempel) abgegeben werden.
Die Postadresse lautet:
Universität Stuttgart
Deutschlandstipendium
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart
Informationen zum Stipendium, zur Aufteilung und zur Vergabe
Das Rektorat der Universität Stuttgart schreibt zum Sommersemester 2021 gemäß der Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien ca. 156 Deutschlandstipendien mit einer Laufzeit vom 1.4.2021 bis 31.3.2022 aus.
Die Förderung beträgt pro Stipendium monatlich 300 € und wird je zur Hälfte von einem/r Förderer/in und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.
Das Stipendium soll Studierende fördern, die sowohl
als auch
Belege über Zusatzkriterium müssen Auskunft über die Art, Dauer der Ausübung (von bis) und die Anzahl der Stunden ggfls. pro Woche / Monat / oder Jahr enthalten und sollten im Regelfall nicht älter als zwei Jahre sein. |
Bei diesem Stipendium handelt es sich um ein begabungs- und leistungsorientiertes Stipendium. Es werden ca. 156 Stipendien für ca. 16.000 Studierende ausgeschrieben.
156 Stipendien teilen sich wie folgt auf:
- 82 zweckgebundene Stipendien werden an ausgewählte Studiengänge vergeben.
- 74 ungebundene Stipendien werden ohne eine Zweckbindung an einen Studiengang vergeben.
- Vom Rektorat wurden diese ungebundenen Stipendien auf die Fakultäten 1 -10 wie in der unten genannten PDF-Datei aufgeführt verteilt. Somit hat jede Bewerberin und jeder Bewerber die Chance auf ein Stipendium, unabhängig von ihrer oder seiner Studienrichtung.
Die Stipendienkommissionen in den jeweiligen Fakultäten ermitteln aus den Bewerbungen ein Ranking mit Listenplätzen, nach denen die Vergabe erfolgt.
Für eine erfolgversprechende Bewerbung sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung beachten:
- das letzte Fachsemester der Regelstudienzeit liegt nicht vor dem SS 2021
- entsprechend Ihres Studienverlaufsplanes die vorgegebene Anzahl von Leistungspunkten (Credits) erworben haben
- überdurchschnittliche Studienleistungen können nachgewiesen werden (Notenkriterium)
- Zusatzkriterium/en können nachgewiesen werden
- Immatrikulation an der Universität Stuttgart im SS 2021
- sollten Sie im WS 2020/21 im Bachelor-Studiengang studieren, aber für SS 2021 mit einer Zulassung für einen Master-Studiengang rechnen, dann erfolgt die Bewerbung ausschließlich für den Master-Studiengang 1. Fachsemester (ggf. 2. Fachsemester)
- Die Bewerbung erfolgt für ein Studienfach, für das die Bewerber*innen eingeschrieben sind. Bei kombinierten Studiengängen erfolgt die Bewerbung für ein Hauptfach. Neben- und Ergänzungsfächer sind ausgeschlossen.
- Mehrfachbewerbungen sind unzulässig.
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung erfüllen. Anhand der aufgeführten Noten-Angaben / Tabelle zu den jeweiligen Studienfächern können Sie selbst einschätzen, inwieweit Ihre Bewerbung Erfolg haben könnte.
Notenschnitt für eine erfolgversprechende Bewerbung:
- Bachelor-Studierende (einschließlich Lehramt), die im WS 2020/21 im 1. Fachsemester studieren: 1,9 (z.B. Abiturnote)*
- Bachelor-Studierende (einschließlich Lehramt), die im kommenden SS 2021 im 1. Fachsemester sein werden: 1,9 (z.B. Abiturnote)*
- Alle weiteren Studierenden: Notenliste (PDF) mit einer Übersicht über die Noten des vergangenen Vergabeverfahrens, die zu einem Erfolg geführt haben.*
In dieser Liste sehen Sie die Noten, die für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium im vergangenen Vergabeverfahren (2020/21) ausgereicht haben. Sie können Ihnen als Anhaltspunkt dienen. Hinweis: bei diesen Noten lagen in der Regel viele Bewertungspunkte aus den übrigen Kriterien vor.
Ist in der Liste für Ihr Studienfach keine Note genannt, wird die Note in einem späteren Verfahren durch die Stipendienkommission festgelegt. Dennoch ist die Bewerbung nur dann erfolgversprechend, wenn Sie überdurchschnittlich gute Noten nachweisen.
*Härtefälle:
Wenn aufgrund besonderer Umstände die Note und/oder vorgesehene Leistungspunkte nicht erreicht wurden, kann dies im Antrag begründet werden. Über die Anerkennung der Begründung entscheidet dann die jeweilige Kommission.
Bewerbung
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Bewerbungsformular
- Nachweis über Noten und
- Nachweise der Zusatzkriterien
Ein Motivationsschreiben ist nicht einzureichen.
Senden Sie bitte formgerecht und innerhalb der Frist vom 15.01.2021 bis 28.1.2021 Ihre schriftliche Bewerbung (Papierform, nur einseitig ausgedruckt) an die oben aufgeführte Adresse.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.
Welchen Nachweis Sie vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte den Nr. a), b), c), d) und dem Hinweis für noch nicht immatrikulierte Bewerber/innen.
Studierende des WS 2020/21:
- im 1. Fachsemester eines Bachelor- (einschließlich Lehramts-) Studiengangs
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 15.01.2021 (Pfad in C@MPUS: auf der Studierenden-Visitenkarte den Link "Studienerfolgsnachweis" aufrufen und die Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge über das Drucker-Symbol (als PDF) herunterladen). Auch wenn noch keine Note eingetragen ist!
Hinweis für Studierende in einem Bachelor Kombi Studiengang und Lehramtsstudierende: es ist ausschließlich der Notenauszug des Hauptfaches, für das die Bewerbung gilt, einzureichen.
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 15.01.2021 (Pfad in C@MPUS: auf der Studierenden-Visitenkarte den Link "Studienerfolgsnachweis" aufrufen und die Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge über das Drucker-Symbol (als PDF) herunterladen). Auch wenn noch keine Note eingetragen ist!
- ab 2. Fachsemester Staatsexamen, Bachelor- (einschließlich Lehramts-) Studiengangs
- eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 15.01.2021 (Pfad in C@MPUS: auf der Studierenden-Visitenkarte den Link "Studienerfolgsnachweis" aufrufen und die Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge über das Drucker-Symbol (als PDF) herunterladen).
Hinweis für Studierende in einem Bachelor Kombi Studiengang und Lehramtsstudierende: es ist ausschließlich der Notenauszug des Hauptfaches, für das die Bewerbung gilt, einzureichen.
- eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 15.01.2021 (Pfad in C@MPUS: auf der Studierenden-Visitenkarte den Link "Studienerfolgsnachweis" aufrufen und die Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge über das Drucker-Symbol (als PDF) herunterladen).
- eines Master-Studiengangs
- im 1. Fachsemester: Kopie des Bachelorzeugnisses und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für DStip Anträge (Notenauszug) nicht älter als 15.01.2021 (Pfad in C@MPUS: auf der Studierenden-Visitenkarte den Link "Studienerfolgsnachweis" aufrufen und die Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge über das Drucker-Symbol (als PDF) herunterladen.)
- ab 2. Fachsemester: eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 15.01.2021 (Pfad in C@MPUS: auf der Studierenden-Visitenkarte den Link "Studienerfolgsnachweis" aufrufen und die Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge über das Drucker-Symbol (als PDF) herunterladen).
- im letzten Fachsemester eines Bachelor-Studiengangs, die mit einer Zulassung für einen Master-Studiengang ab Sommersemester 2021, 1. Fachsemester rechnen: eine Kopie des Bachelor Zeugnisses und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht (Notenauszug) nicht älter als 15.01.2021 (Pfad in C@MPUS: auf der Studierenden-Visitenkarte den Link "Studienerfolgsnachweis" aufrufen und die Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge über das Drucker-Symbol (als PDF) herunterladen).
Bewerber/innen, die nicht immatrikuliert sind, aber mit einer Zulassung für die Universität Stuttgart ab Sommersemester 2021 rechnen:
- für Bachelor-Studiengang:
- 1. Fachsemester eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- ab 2. Fachsemester eine Kopie des aktuellen Notenauszugs über bisher erbrachte Leistungen mit ECTS, Durchschnittsnote und Fachsemester, nicht älter als 15.01.2021
- für Master-Studiengang:
- 1. Fachsemester eine Kopie des Bachelorzeugnisses. Sofern das Bachelor Zeugnis noch nicht vorliegt: eine Kopie des aktuellen Notenauszugs über bisher erbrachte Leistungen mit ECTS, Durchschnittsnote und Fachsemester, nicht älter als 15.01.2021
- ab 2.Fachsemester eine Kopie des aktuellen Notenauszugs über bisher erbrachte Leistungen mit ECTS, Durchschnittsnote und Fachsemester, nicht älter als 15.01.2021
Jeder Nachweis über ein Zusatzkriterium muss mit der von Ihnen zugedachten Kategorie-Nummer aus dem Bewerbungsformular versehen sein.
Zum Beispiel: Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse, Fachgruppenarbeit (formale Nachweise stellt die Fachgruppe aus), sowie Berichte und Nachweise über ggf. bestehendes gesellschaftliches, hochschulpolitisches, ökologisches, soziales und weiteres Engagement und Nachweise über besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände. Diese Nachweise können in Kopie eingereicht werden und müssen nicht beglaubigt sein. Die Belege müssen Auskunft über Art und Dauer der Ausübung sowie die Anzahl der Stunden pro Woche, Monat oder Jahr enthalten.
Nachweise in deutscher oder englischer Sprache können in Kopie eingereicht werden; sie müssen nicht beglaubigt sein!
Für Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Kopie der amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich (§ 4, Abs. 4 Satzung DStip).
Die Berücksichtigung der Bewerbung setzt die form- und fristgerechte Bewerbung mit allen einzureichenden Unterlagen voraus. Nachreichungen von Einzelnachweisen sind nicht zulässig.
BAföG: BAföG und ein Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme, die ohne Abschlag gewährt werden. Die Angabe, ob Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Bezüge nach dem BAföG erhalten, ist freiwillig und hat keinerlei Auswirkung auf die Vergabeentscheidung! Nach den Vergabeentscheidungen der Stipendienkommissionen erfolgt die Zuordnung der Stipendiaten zu den Förderern. Erst dafür kann der Bezug von BAföG eine Rolle spielen.
Vom Bewerbungsverfahren ist ausgeschlossen, wer die in der Ausschreibung angegebene Bewerbungsfrist versäumt, den Antrag nicht formgerecht (z.B. ohne eigenhändige Unterschrift), oder unvollständig einreicht oder sich mehrfach bewirbt. Nachreichungen von Nachweisen sind nicht zulässig!
Benachrichtigung: Geförderte Studierende werden nicht vor Mitte April und spätestens bis Mitte Juni 2021 schriftlich benachrichtigt, ablehnende Bescheide werden nicht erstellt!
Stuttgart im Januar 2021
Rektorat
Universität Stuttgart
Hinweis: Die Stipendienkommissionen der Fakultäten für die Vergabe der Deutschlandstipendien tagen im März 2021. Von Nachfragen zum Stand Ihres Bewerbungsverfahrens bitten wir abzusehen.
Anlagen
- Bewerbungsformular (PDF)
am PC ausfüllen, nicht handschriftlich, da Ihre Selbstauskünfte später digital erfasst werden müssen! Aus technischen Gründen verwenden Sie bitte ausschließlich Adobe Acrobat Reader und KEINE alternativen PDF-Anzeigeprogramme (wie z.B. Preview auf Apple-Rechnern)
Download Adobe Acrobat Reader - Notenliste (PDF)
- Beiblatt: Information nach Art 13 DS-GVO (PDF)
- Die Verteilung der Stipendien im Detail (PDF)
- Englische Übersetzung des Bewerbungsformulars - Nur zur Information! Bitte benutzen Sie dieses nicht zur Bewerbung! Only for your information! Please do not use to apply!
- Liste der Studienfächer für Bewerbungsformular
- Liste der Förderer
Satzung:
- Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien (11. August 2011)
- Erste Änderungssatzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien (27. März 2014) und
- Zweite Änderungssatzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien (20. Januar 2015)