Informationen zum Deutschlandstipendium (DStip) und dessen Ausschreibung
Das Deutschlandstipendium (DStip) ist ein Leistungsstipendium. Für etwa 159 Stipendien können sich Studierende der Universität Stuttgart bewerben, die gute Noten und mindestens ein Zusatzkriterium (z.B. fachliche, außerfachliche besondere Leistungen, gesellschaftliche, politische, ökologische, soziale Engagements und/oder besondere Umstände und/oder Auszeichnungen und/oder besonderer Werdegang, etc.) vorweisen.
Ausschreibung der Deutschlandstipendien 2024/25
Die Bewerbungsphase für die Förderung vom 1.4.2024 bis 31.3.2025 ist beendet. Die nächste Ausschreibung des Deutschlandstipendiums findet Anfang des Jahres 2025 statt. Der Ausschreibungstext und das Bewerbungsformular werden dann zum Downloaden auf dieser Seite zur Verfügung stehen.
Informationen zum Stipendium, zur Aufteilung und zur Vergabe
Das Rektorat der Universität Stuttgart schreibt zum Sommersemester 2024 gemäß der Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien ca. 159 (Stand Anfang Dezember 2023) Deutschlandstipendien mit einer Laufzeit vom 1.4.2023 bis 31.3.2024 aus.
Die Förderung beträgt pro Stipendium monatlich 300 € und wird je zur Hälfte von einem/r Förderer/in und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.
Das Stipendium soll Studierende fördern, die sowohl
als auch
Belege über Zusatzkriterium müssen Auskunft über die Art, Dauer der Ausübung (von bis) und die Anzahl der Stunden ggfls. pro Woche / Monat / oder Jahr enthalten und sollten im Regelfall nicht älter als zwei Jahre sein. |
Bei diesem Stipendium handelt es sich um ein begabungs- und leistungsorientiertes Stipendium. Es werden ca. 159 Stipendien ausgeschrieben.
159 Stipendien teilen sich wie folgt auf:
- 96 zweckgebundene Stipendien werden an ausgewählte Studiengänge vergeben.
- 63 ungebundene Stipendien werden ohne eine Zweckbindung an einen Studiengang vergeben.
- Vom Rektorat wurden diese ungebundenen Stipendien auf die Fakultäten 1 - 10 wie in der unten genannten PDF-Datei aufgeführt verteilt. Somit hat jede Bewerberin und jeder Bewerber die Chance auf ein Stipendium, unabhängig von ihrer oder seiner Studienrichtung.
Die Stipendienkommissionen in den jeweiligen Fakultäten ermitteln aus den Bewerbungen ein Ranking mit Listenplätzen, nach denen die Vergabe erfolgt.
Rektoratsverteilung der ca. 159 Stipendien: Die Verteilung der Stipendien auf die einzelnen Fakultäten im Detail (PDF, nicht digital barrierefrei; wenn Sie Schwierigkeiten beim Lesen des Dokumentes haben, kontaktieren Sie uns, die Abteilung Deutschlandstipendium, gerne per Telefon oder E-Mail.).
- das letzte Fachsemester der Regelstudienzeit liegt nicht vor dem SS 2024 (die persönliche Regelstudienzeit wird bei Nachweis beachtet – bitte Beleg aus C@MPUS beifügen.)
- Sie haben entsprechend Ihres Studienverlaufsplanes die vorgegebene Anzahl von Leistungspunkten (Credits) erworben
- überdurchschnittliche Studienleistungen können nachgewiesen werden (Notenkriterium)
- Zusatzkriterium/en können nachgewiesen werden
- Immatrikulation an der Universität Stuttgart im SS 2024
- sollten Sie im WS 2023/24 im Bachelor-Studiengang studieren, aber für SS 2024 mit einer Zulassung für einen Master-Studiengang rechnen, dann erfolgt die Bewerbung ausschließlich für den Master-Studiengang 1. Fachsemester (ggf. 2. Fachsemester)
- Die Bewerbung erfolgt für ein Studienfach, für das die Bewerber*innen eingeschrieben sind. Bei kombinierten Studiengängen erfolgt die Bewerbung für ein Hauptfach. Neben- und Ergänzungsfächer sind ausgeschlossen.
- Mehrfachbewerbungen sind unzulässig.
Für eine erfolgversprechende Bewerbung sollte Ihr Notenschnitt in ihrem Fach besser als der Durchschnitt sein. Sie sollten die für das jeweilige Semester vorgesehene Anzahl an Leistungspunkten erworben haben. Für Bewerbungen im 1. FS Bachelor sollte Ihre Abiturnote 1,9 oder besser sein. Falls Sie zu wenige Leistungspunkte erworben haben sollten und ein begründeter Härtefall vorliegt, können Sie dies kenntlich machen. Für nicht ausreichende Noten kann kein Härtefall beantragt werden.
Bewerbung
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Bewerbungsformular
- Nachweis über Noten (Leistungsübersicht) und
- Nachweise der Zusatzkriterien
Ein Motivationsschreiben ist nicht einzureichen.
Senden Sie bitte formgerecht und innerhalb der Frist vom 16.01.2024 bis 25.1.2024 Ihre schriftliche Bewerbung (Papierform, möglichst beidseitig ausgedruckt bzw. kopiert) an die unten aufgeführte Postadresse.
- Bewerbungsformular für das Deutschlandstipendium (steht nur während es Bewerbungszeitraums zur Verfügung).
Welchen Nachweis Sie vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte den Nr. a), b), c), d) und dem Hinweis für noch nicht immatrikulierte Bewerber*innen.
Studierende des WS 2023/24:
- im 1. Fachsemester eines Bachelor- (einschließlich Lehramts-) Studiengangs
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 16.1.2024 (Pfad in C@MPUS: die Applikation "Meine Studien- und Leistungsbescheinigungen" aufrufen und die Leistungsübersicht für DStip-Anträge herunterladen). Auch wenn noch keine Note eingetragen ist!
Hinweis für Studierende in einem Bachelor Kombi Studiengang und Lehramtsstudierende: es ist ausschließlich der Notenauszug des Hauptfaches, für das die Bewerbung gilt, einzureichen.
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 16.1.2024 (Pfad in C@MPUS: die Applikation "Meine Studien- und Leistungsbescheinigungen" aufrufen und die Leistungsübersicht für DStip-Anträge herunterladen). Auch wenn noch keine Note eingetragen ist!
- ab 2. Fachsemester eines Bachelor- (einschließlich Lehramts-) Studiengangs
- eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 16.1.2024 (Pfad in C@MPUS: die Applikation "Meine Studien- und Leistungsbescheinigungen" aufrufen und die Leistungsübersicht für DStip-Anträge herunterladen).
Hinweis für Studierende in einem Bachelor Kombi Studiengang und Lehramtsstudierende: es ist ausschließlich der Notenauszug des Hauptfaches, für das die Bewerbung gilt, einzureichen.
- eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 16.1.2024 (Pfad in C@MPUS: die Applikation "Meine Studien- und Leistungsbescheinigungen" aufrufen und die Leistungsübersicht für DStip-Anträge herunterladen).
- eines Master-Studiengangs
- im 1. Fachsemester: Kopie des Bachelorzeugnisses und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für DStip Anträge (Notenauszug) nicht älter als 16.1.2024 (Pfad in C@MPUS: die Applikation "Meine Studien- und Leistungsbescheinigungen" aufrufen und die Leistungsübersicht für DStip-Anträge herunterladen).
- ab 2. Fachsemester: eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht für Deutschlandstipendium-Anträge (Notenauszug) nicht älter als 16.1.2024 (Pfad in C@MPUS: die Applikation "Meine Studien- und Leistungsbescheinigungen" aufrufen und die Leistungsübersicht für DStip-Anträge herunterladen).
- im letzten Fachsemester eines Bachelor-Studiengangs, die mit einer Zulassung für einen Master-Studiengang ab Sommersemester 2024, 1. Fachsemester rechnen: eine Kopie des Bachelor Zeugnisses und eine Kopie der aktuellen Leistungsübersicht (Notenauszug) nicht älter als 16.1.2024 (Pfad in C@MPUS: die Applikation "Meine Studien- und Leistungsbescheinigungen" aufrufen und die Leistungsübersicht für DStip-Anträge herunterladen).
Bewerber*innen, die nicht immatrikuliert sind, aber mit einer Zulassung für die Universität Stuttgart ab Sommersemester 2024 rechnen:
- für Bachelor-Studiengang:
- 1. Fachsemester eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- ab 2. Fachsemester eine Kopie des aktuellen Notenauszugs über bisher erbrachte Leistungen mit ECTS, Durchschnittsnote und Fachsemester, nicht älter als 16.1.2024
- für Master-Studiengang:
- 1. Fachsemester eine Kopie des Bachelorzeugnisses. Sofern das Bachelor Zeugnis noch nicht vorliegt: eine Kopie des aktuellen Notenauszugs über bisher erbrachte Leistungen mit ECTS, Durchschnittsnote und Fachsemester, nicht älter als 16.1.2024
- ab 2.Fachsemester eine Kopie des aktuellen Notenauszugs über bisher erbrachte Leistungen mit ECTS, Durchschnittsnote und Fachsemester, nicht älter als 16.1.2024
Jeder Nachweis über ein Zusatzkriterium muss mit der von Ihnen zugedachten Kategorie-Nummer aus dem Bewerbungsformular versehen sein.
Zum Beispiel: Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse, Fachgruppenarbeit (formale Nachweise stellt die Fachgruppe aus), sowie Berichte und Nachweise über ggf. bestehendes gesellschaftliches, hochschulpolitisches, ökologisches, soziales und weiteres Engagement und Nachweise über besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände. Diese Nachweise können in Kopie eingereicht werden und müssen nicht beglaubigt sein. Die Belege müssen Auskunft über Art und Dauer der Ausübung sowie die Anzahl der Stunden pro Woche, Monat oder Jahr enthalten.
Nachweise in deutscher oder englischer Sprache können in Kopie eingereicht werden; sie müssen nicht beglaubigt sein!
Für Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Kopie der amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich (§ 4, Abs. 4 Satzung DStip).
Die Berücksichtigung der Bewerbung setzt die form- und fristgerechte Bewerbung mit allen einzureichenden Unterlagen voraus. Nachreichungen von Einzelnachweisen sind nicht zulässig.
BAföG: BAföG und ein Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme, die ohne Abschlag gewährt werden. Die Angabe, ob Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Bezüge nach dem BAföG erhalten, ist freiwillig und hat keinerlei Auswirkung auf die Vergabeentscheidung! Nach den Vergabeentscheidungen der Stipendienkommissionen erfolgt die Zuordnung der Stipendiaten zu den Förderern. Erst dafür kann der Bezug von BAföG eine Rolle spielen.
Vom Bewerbungsverfahren ist ausgeschlossen, wer die in der Ausschreibung angegebene Bewerbungsfrist versäumt, den Antrag nicht formgerecht (z.B. ohne eigenhändige Unterschrift), oder unvollständig einreicht oder sich mehrfach bewirbt. Nachreichungen von Nachweisen sind nicht zulässig!
Abgabe der Bewerbung (spätestens bis 25.1.2024)
Bewerbungen können:
- in den Briefkasten vor dem Gebäude Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart (Haus der Studierenden) eingeworfen werden,
- oder bei der Post zur Zustellung an die Universität Stuttgart (Tagesstempel) abgegeben werden.
Die Postadresse lautet:
Universität Stuttgart
Deutschlandstipendium
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart
Benachrichtigung: Geförderte Studierende werden nicht vor Mitte April und spätestens bis Mitte Juni 2024 schriftlich benachrichtigt.
Stuttgart im Dezember 2023
Rektorat
Universität Stuttgart
Hinweis: Die Stipendienkommissionen der Fakultäten für die Vergabe der Deutschlandstipendien tagen im März 2024. Von Nachfragen zum Stand Ihres Bewerbungsverfahrens bitten wir abzusehen.
Anlagen
- Bewerbungsformular (nur während des Bewerbungszeitraums verfügbar!)
Bitte das Bewerbungsformular am PC ausfüllen, nicht handschriftlich, da Ihre Selbstauskünfte später digital erfasst werden müssen! Aus technischen Gründen verwenden Sie bitte ausschließlich Adobe Acrobat Reader und keine alternativen PDF-Anzeigeprogramme (wie z.B. Preview auf Apple-Rechnern): Download Adobe Acrobat Reader - Beiblatt: Information nach Art 13 DS-GVO (PDF)
- Liste der Förderer (PDF)
Satzung:
- Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien (11. August 2011)
- Erste Änderungssatzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien (27. März 2014) und
- Zweite Änderungssatzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien (20. Januar 2015)