Alle Prüfungs- und Studienleistungen müssen über C@MPUS während des Prüfungsanmeldezeitraums angemeldet werden.
Bitte informieren Sie sich über allgemeine Hinweise, z. B. zu Prüfungsrücktritt (= Abmeldung), Prüfungsordnungen oder Krankmeldungen, auf der Webseite des Prüfungsamts Allgemeines zur Prüfungsorganisation.
Auf der Webseite uni-stuttgart.de/loslegen finden Sie ein kurzes Erklärvideo zur Anmeldung von Prüfungen.
Anmeldung zu Prüfungs- oder Studienleistungen
Ihre Prüfung melden Sie am besten über die Applikation Mein Studium an.
In der Applikation Mein Studium können Sie im Navigationsmenü auf den Punkt Knotenfilter und dort auf den Filter Prüfungstermin klicken, um "nur" Prüfungsknoten anzuzeigen.
Sie sehen nun direkt alle Prüfungen, die in diesem Studienfach aktuell angeboten werden. Klicken Sie auf das Plus-Zeichen vor der gewünschten Prüfung.
Klicken Sie auf die drei Punkte am Zeilenanfang der jeweiligen Prüfung. Es öffnet sich ein Pfad und Sie können sehen, zu welchem Bereich (z. B. Basismodule, Kernmodule) und zu welchem Modul diese Prüfung gehört.
2. Zur Anmeldung
3. Anmeldung durchführen
Tipp: Studienplankontext überprüfen
Sie sehen im Bereich Studienplankontext wählen, in welchem Kontext Sie die Prüfung anmelden können. In einigen Studiengängen ist es möglich, eine Prüfung oder ein Modul in verschiedenen Kontexten anzumelden (z. B. als Wahlmodul in Wahlbereich A oder Wahlbereich B).
In Kombinationsstudiengängen kann eine Prüfungsleistung in Fach 1 einem Wahlmodul zugeordnet sein, das in Fach 2 ein Pflichtmodul ist. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Prüfung im Fach 2 für das Pflichtmodul angemeldet wird, da ein Modul nicht mehrfach angerechnet werden kann!
4. Bestätigung über erfolgreiche Durchführung
Bitte prüfen Sie zusätzlich über den Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht, ob dort Ihre angemeldete Prüfung erscheint.
Abmeldung (= Rücktritt) oder Ummeldung von Prüfungen
Wie Sie sich von Prüfungen abmelden oder ummelden können, erfahren Sie auf den Webseiten zur Applikation Meine Prüfungstermine.
Bitte beachten Sie, dass für die Abmeldung eine Frist hinterlegt ist.
Häufig gestellte Fragen
Prüfungen können Sie nur innerhalb der Abmeldefrist online über C@MPUS abmelden. Wenn Sie die Abmeldefrist bereits überschritten haben, kann ein Rücktritt nur auf Antrag erfolgen.
Einen Antrag auf Genehmigung des Rücktritts nach Überschreitung der Abmeldefrist können Sie über die Applikation Meine Anträge herunterladen.
Ob eine Prüfung dezentral oder zentral organisiert ist, erkennen Sie in der Applikation "Meine Prüfungstermine" in C@MPUS.
Wenn Sie sich innerhalb der Rücktrittsfrist versucht haben online in C@MPUS von einer Prüfung abzumelden und der Rücktritt funktioniert nicht, kann das an folgenden Gründen liegen:
- Es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung, bei der Sie in der Wiederholungspflicht stehen
- Der*die Prüfer*in hat keinen Prüfungstermin in C@MPUS hinterlegt (z. B. bei mündlichen Prüfungen), so dass das System keine Rücktrittsfrist berechnen kann
- Es handelt sich um eine lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung (Abmeldung nur innerhalb der Prüfungsanmeldefrist möglich)
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Prüfungsrücktritt aus C@MPUS erzeugen. Das Rücktrittsformular finden Sie in C@MPUS unter „Meine Anträge“. In den Fällen 1 und 3 muss der Rücktritt vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Falls Punkt 2 zutreffend ist, muss der*die Prüfer*in den Prüfungstermin auf dem Rücktrittsformular durch Unterschrift bestätigen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall innerhalb der Rücktrittsfrist rechtzeitig an das Prüfungsamt.
Antworten auf diese Fragen, sowie weitere wichtige Hinweise zu Fristen und Terminen finden Sie auf der Webseite Anmelde- und Prüfungstermine.
Kontakt
Studierendenservice und Prüfungsamt
Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart
- Weitere Informationen
- Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen in unsere Sprechstunde (Präsenz und Online).