Sie möchten einen ersten Eindruck gewinnen? Die Reportage PROMOS bewegt informiert interessierte Studierende über die Vorteile und Möglichkeiten des Programms.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Stuttgart, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind den Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes.
- Sie sind in einem Studiengang an der Universität Stuttgart eingeschrieben mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule promovieren.
Bitte beachten Sie, dass Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen sind!
Studierende, die bereits eine andere Förderung für den Auslandsaufenthalt erhalten, können für den gleichen Aufenthalt nicht zusätzlich durch PROMOS gefördert werden, auch wenn die Förderungen nicht parallel stattfinden.
Fördermaßnahmen
Voraussetzungen und Einschränkungen:
- Studierende, die von der Gasthochschule ein TA (teaching assistantship) oder ein GRA (graduate research assistantsip) erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Dauer des Aufenthalts: mind. 1 Monat
- nur Studierende, keine Promovierende
- Aufenthalte im Rahmen einer Erasmus+ Kooperation und/oder SEMP (Swiss-European Mobility Programme) können nicht gefördert werden
Leistungen:
- monatliche Fördersumme gemäß der länderspezifischen DAAD-Teilstipendien
- Dauer des Förderungszeitraums: maximal 3 Monate. Bei kürzeren Aufenthalten wird nur die tatsächliche Aufenthaltsdauer gefördert.
- Reisekostenzuschüsse gemäß der länderspezifische DAAD-Reisekostenpauschale
Voraussetzungen und Einschränkungen:
- Dauer des Aufenthalts: mind. 4 Wochen
- nur Studierende, keine Promovierende
- Förderung im Erasmus+ Raum nur, wenn ein Praktikum im Rahmen von Erasmus+ und/oder SEMP (Swiss-European Mobility Programme) ausgeschlossen ist
Nicht gefördert werden können Praktika bei folgenden Organisationen und Institutionen:
- Internationalen Organisationen (z. B. UNO)
- EU-Institutionen
- Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
- Auslandsvertretungen Deutschlands
- Max-Weber-Stiftung (ehem. Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA))
- Goethe-Institute
- Deutsches Archäologisches Institut
- Deutsche Auslandsschulen (DAS)
Praktika bei diesen Institutionen werden teilweise durch weitere Stipendienprogramme des DAAD gefördert. Beachten Sie insbesondere die Hinweise zu den Kurzstipendien.
Leistungen:
- Reisekostenzuschüsse gemäß der länderspezifische DAAD-Reisekostenpauschale
Voraussetzungen und Einschränkungen:
- Dauer des Aufenthalts: mind. 4 Wochen
- nur Studierende, keine Promovierende
- Förderung im Erasmus+ Raum nur, wenn ein Praktikum im Rahmen von Erasmus+ und/oder SEMP (Swiss-European Mobility Programme) ausgeschlossen ist
Nicht gefördert werden können Praktika bei folgenden Organisationen und Institutionen:
- Internationalen Organisationen (z. B. UNO)
- EU-Institutionen
- Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
- Auslandsvertretungen Deutschlands
- Max-Weber-Stiftung (ehem. Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA))
- Goethe-Institute
- Deutsches Archäologisches Institut
- Deutsche Auslandsschulen (DAS)
Praktika bei diesen Institutionen werden teilweise durch weitere Stipendienprogramme des DAAD gefördert. Beachten Sie insbesondere die Hinweise zu den Kurzstipendien.
Leistungen:
- monatliche Fördersumme: gemäß der länderspezifischen DAAD-Teilstipendien.
- Dauer des Förderungszeitraums: maximal 3 Monate. Bei kürzeren Aufenthalten wird nur die tatsächliche Aufenthaltsdauer gefördert.
- Reisekostenzuschüsse gemäß der länderspezifische DAAD-Reisekostenpauschale
Bitte beachten Sie:
- Sämtliche Pauschalen sind in ihrer Höhe grundsätzlich nicht veränderbar. Eine gesamte oder teilweise Förderung von Studiengebühren ist nicht möglich.
- Nicht alle PROMOS-Stipendienmöglichkeiten, die beim DAAD beschrieben werden, wurden von der Universität Stuttgart übernommen.
Bewerbungsablauf
Fristen
Beginn des Aufenthaltes zw. 1. Januar - 30. Juni: 1. Dezember des Vorjahres
Beginn des Aufenthaltes zw. 1. Juli - 31. Dezember: 1. Juni des gleichen Jahres
Die Zu- und Absagen werden voraussichtlich bis spätestens 1. Februar (Bewerbungsfrist 1. Dezember) bzw. 1. August (Bewerbungsfrist 1. Juni) bekannt gegeben.
Unterlagen
Das Bewerbungsprozess läuft über ein Online-Verfahren. Bitte registrieren Sie sich und laden folgende Unterlagen vollständig im Online-Portal hoch, falls sie dem Dezernat Internationales nicht auf Grund einer anderen Bewerbung (z. B. Austauschprogramm) bereits vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie ein neues Profil für die PROMOS-Bewerbung anlegen müssen, falls Sie bereits bei Mobility Online registriert sind.
- Studienbescheinigung
- Sprachzeugnis über die Unterrichts- oder Arbeitssprache*
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite, deutsch od. englisch)
- Tabellarischer Lebenslauf (deutsch od. englisch)
- Aktuelle Leistungsübersicht vom Prüfungsamt inklusive Durchschnittsnote und LP (deutsch od. englisch)
- falls vorhanden: Kopie Abschlusszeugnis (z. B: Bachelorzeugnis)
- Ranking-Bescheinigung vom Prüfungsamt
*Als Sprachnachweise anerkannt werden:
- Sprachzeugnis vom Sprachenzentrum der Universität Stuttgart
- Abiturzeugnis mit Nachweis von fünf Jahren Englischunterricht in Sekundarstufe I und II, mit einer Schulnote von mindestens 3,5 in den letzten beiden Jahren
- Nachweis über Teilnahme an einem Sprachkurs mit Angabe des Sprachniveaus
- TOEFL/IELTS, falls bereits vorhanden
Dezernat Internationales
Babette Endrulat-Göhler
Pfaffenwaldring 60 (IZ)
70569 Stuttgart
Auswahl
Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten sind:
- Studienleistungen
- Motivation
- Engagement
- Sinnhaftigkeit des Aufenthaltes für das jeweilige Studium
- bestehende Sprachkenntnisse
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die Kommission für Studierendenaustausch. Aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Mittel, kann nur ein Teil der Bewerbungen gefördert werden.
Anerkennung von Studienleistungen
- Klären Sie vor der Abreise mit den zuständigen Professorinnen und Professoren bzw. beim Prüfungsausschuss die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland.
- Stellen Sie eine Kursliste (mit Inhalten) aus dem Studienangebot der Gasthochschule zusammen.
Möglicherweise stellt sich vor Ort heraus, dass nicht alle im Vorlesungskatalog aufgeführten Kurse in dem Jahr angeboten werden. Bleiben Sie daher auch während des Aufenthaltes mit den jeweiligen Stuttgarter Professorinnen und Professoren in Kontakt.
Informationen für BAföG-Empfänger
Sollten Sie Auslands-Bafög beantragen, so muss eine PROMOS-Förderung bei der Auslands-Bafög-Stelle angegeben werden. Gegebenenfalls wird die PROMOS-Förderung mit den Leistungen des Auslands-Bafög verrechnet.
Versicherung
Um eine Auslandskrankenversicherung müssen Sie sich selbständig kümmern. Es besteht die Möglichkeit einer Kombinierten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über die DAAD-Versicherung. Die Anmeldung nehmen Sie bitte direkt beim DAAD vor. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den DAAD.
Erfahrungsbericht
Bitte reichen Sie spätestens 2 Monate nach Ende Ihres Auslandsaufenthaltes Ihren Erfahrungsbericht bei uns ein. Verwenden Sie dazu unser Formular. Studierende, die an einem Austauschprogramm der Universität Stuttgart teilgenommen haben, richten sich bitte nach den Vorgaben ihrer Koordinatoren.
Kontakt
Babette Endrulat-Göhler
Programmkoordinatorin Summer University, SUPER, MIT, PROMOS-Stipendium, Doppelmaster-Programme Übersee, Baden-Württemberg-Stipendium
- Profil-Seite
- +49 711 685 68549
- E-Mail schreiben
- Sprechzeiten nach Vereinbarung