Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit oder formalen Aspekten Ihres Studiums an der Universität Stuttgart haben, können Sie sich jederzeit an die Behindertenbeauftragte wenden. Diese unterstützt und berät Sie bei allen behindertenspezifischen Fragestellungen:
- Studienbewerber/innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können sich gerne zu Sonderanträgen bei der Bewerbung ins 1. Fachsemester sowie zu behinderungsspezifischen Aspekten des Studiums beraten lassen.
- Studierende der Universität Stuttgart erhalten Beratung und Unterstützung bei Themen wie Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen, der Barrierefreiheit und Unterstützungsmöglichkeiten im Studienalltag. Bitte informieren Sie sich vorab auf unseren Informationsseiten zu Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
- Lehrende, Prüfungsausschüsse und Beratende können sich auf dem Webauftritt für Beschäftigte über das Thema „Studieren mit Behinderung” beraten lassen.
Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung: Die Beauftragten stellen sich vor.
Liebe Erstsemester,
an den Hochschulen gibt es Menschen mit dem Auftrag, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten so zu unterstützen, dass das Studium gelingt. An der Universität Stuttgart haben Sie zwei Ansprechpartnerinnen: Ich bin Sigrid Eicken, die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Herzlich Willkommen an der Universität Stuttgart!
Jeannette von Wolff:
Und ich bin Jeannette von Wolff, die Stellvertretende Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.Sie wollen im Studium Neues kennen lernen, einen Studiengang erfolgreich studieren, für den Sie sich interessieren, Sie wollen sich für einen Beruf außerhalb der Universität oder für die Forschung qualifizieren. In Umfragen geben 11 Prozent der Studierenden in Deutschland an, dass ihr Studium erschwert sei durch Mobilitätseinschränkungen, Seh- und Hörbeeinträchtigungen, Sprechschwierigkeiten, Psychische Erkrankungen (z.B. Essstörungen oder Depression), durch chronische Krankheiten (z.B. Autoimmunerkrankungen, Diabetes), durch Teilleistungsstörungen wie z.B. Legasthenie.
Sigrid Eicken:
Wir, die Beauftragten an den Hochschulen sind für alle da, die im Studium mit den Auswirkungen solcher Einschränkungen oder Erschwernisse zu tun haben.
Wir laden Sie ein, in unsere Beratung zu kommen. Die Beratung ist absolut vertraulich. Sie selbst bestimmen, worüber wir sprechen. Gemeinsam können wir überlegen, was Sie brauchen, damit Sie erfolgreich studieren können, in Anpassung an Ihre individuelle Situation und an Ihre aktuellen Möglichkeiten.
Jeannette von Wolff:
- Wir beraten Sie zu Nachteilsausgleichen, das bedeutet in Absprache mit den Lehrenden können Sie Studienleistungen unter angepassten Bedingungen erbringen, so dass Sie dieselben Chancen haben wie Studierende ohne Einschränkungen.
- Barrierefreiheit : Was brauchen Sie, um barrierefrei studieren zu können? Wie könnten wir das an der Uni umsetzen?
- Wir sind bei der Suche nach studentischen Assistenzen behilflich.
- Wenn Sie wollen, unterstützen wir Sie in Ihrer Kommunikation mit den Lehrenden.
- Wir vermitteln Sie auf Ihren Wunsch hin je nachdem auch an weitere Anlaufstellen.
Sigrid Eicken:
Wir arbeiten innerhalb der Universität unabhängig, wie gesagt, streng vertraulich, wir sind keinem Studiengang zugeordnet, das heißt, wie sind für alle da. Sie brauchen keinen Schwerbehinderten- Ausweis, alleine Ihr Eindruck, dass sich eine Erkrankung oder Behinderung in irgendeiner Form auf Ihr Studium auswirkt, ist Grund genug, mit uns Kontakt aufzunehmen wenn Sie das wollen. Und auch wann immer in Ihrem Studium Sie das wollen.
Jeannette von Wolff:
Wir wollen uns zum Schluss dafür bedanken, dass Sie uns zugehört haben. Möglicherweise sind Sie im Moment selbst nicht betroffen, kennen aber Mitstudierende, denen Sie von unserem Angebot erzählen wollen.
Auf diesem Weg wollen wir Sie herzlich grüßen, Ihnen alles Gute für Ihr Studium wünschen und vielleicht einmal bis demnächst.
Ihre
Jeannette von Wolff und Sigrid Eicken
Weiteres zur Person und zum Amt der Behindertenbeauftragten:
- Interview mit Frau Eicken
- Grundordnung der Universität Stuttgart
vom April 2015: § 20 Beauftragter oder Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (PDF)
Persönliche Beratung
Die Beratung ist freiwillig, vertraulich, unabhängig und personenzentriert. Es geht um Ihre Fragen und Bedürfnisse. Die Beratung steht Ihnen während Ihres gesamten Studienverlaufs und auch vor einem möglichen Studium an der Universität Stuttgart zur Verfügung.
Die Behindertenbeauftragte bietet Einzelberatungen an – persönlich, telefonisch und per E-Mail. Sehr gerne führt sie kooperative Beratungsgespräche unter Einbeziehung von Ansprechpartner/innen aus anderen Beratungseinrichtungen oder aus Ihrem Fachbereich, wenn dies von Ihnen gewünscht wird und wenn es dem Beratungs- oder Ihrem Studienprozess dienlich ist.
Beratungstermine nur nach Vereinbarung. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail oder rufen Sie an. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Anfahrt Haus der Studierenden
Zum LageplanMit öffentlichen Verkehrsmitteln
- S-Bahn: S-Bahnlinien S1, S2 und S3, Haltestelle Universität
Vom Hauptbahnhof Stuttgart fahren regelmäßig S-Bahnen der Linien S1, S2 oder S3 ab Gleis 101 direkt zur Universität (vierte Station nach dem Hauptbahnhof). Die S-Bahnen fahren dabei in die Richtungen Böblingen, Herrenberg, Vaihingen, Flughafen oder Filderstadt. An der Haltestelle Universität nehmen Sie am besten den Ausgang zum Universitätszentrum. - Bus: Linien 82, 84, 92, Haltestelle Universität
Mit PKW
Verlassen Sie die Autobahn A8 (München-Karlsruhe) an der Abzweigung Stuttgart-Vaihingen in Richtung Stuttgart. Die zweite Ausfahrt Universität führt zum Universitätsgelände. Der Pfaffenwaldring ist weiter ausgeschildert.
Weitere Beratungsmöglichkeiten
Die Behindertenbeauftragte arbeitet im Netzwerk Beratung der Universität Stuttgart eng mit anderen Beratungseinrichtungen zusammen, zum Beispiel mit der Zentralen Studienberatung, den Fachstudienberaterinnen und -beratern, den Studienlotsen, der Ombudsfrau Lehre und dem Studierendenwerk Stuttgart.
Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) arbeitet bei behindertenspezifischen Themen eng mit der Behindertenbeauftragten der Universität Stuttgart zusammen. Sie unterstützt Sie bei
- der Studienplanung,
- bei formalen Angelegenheiten wie etwa Prüfungsfristen,
- sowie in allen anderen Fragen, die Bewerbung und Studium betreffen.
Studierendenwerk
Das Studierendenwerk Stuttgart bietet zusätzliche Beratungsmöglichkeiten zu den Rahmenbedingungen Ihres Studiums. Neben allgemeinen Angelegenheiten werden Sie außerdem zu behindertenspezifischen Themen beraten, wie zum Beispiel
- barrierearme Wohnmöglichkeiten
- Finanzierung
- Rückerstattung
- rechtliche Angelegenheiten.
Die Beratungsstelle des Deutschen Studentenwerks für Studierende mit Behinderung informiert außerdem zu Themen wie
- Bewerbung und Zulassung
- Finanzierung
- Prüfungen
- Auslandsstudium
- Berufseinstieg.
Kontakt – Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Sigrid Eicken (Beauftragte) und Oksana Linn (Stellvertretung)
Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart
- +49 711 685 82531
- E-Mail schreiben
- Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Beratungsgespräche vereinbaren wir individuell.

Sigrid Eicken
Dipl.-Ing.agr., M.Sc.Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Oksana Linn
Beratung für Gymnasiales Lehramt und Lehramt an beruflichen Schulen (Technikpädagogik); Stellvertretung der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen