Im Laufe Ihres Studiums sowie am Ende Ihres Aufenthalts an der Universität Stuttgart müssen Sie wichtige Formalitäten erledigen.
Je nachdem, ob Sie Ihren Aufenthalt beenden oder verlängern wollen, gibt es unterschiedliche Punkte zu beachten:
Verlängerung
Rückmeldung für das folgende Semester
Vor Beginn eines neuen Semesters müssen Sie sich bei der Universität rückmelden. Das wird durch die Zahlung des Semesterbeitrags erledigt. Die dafür nötigen Bankdaten finden Sie in Ihrem C@MPUS-Account. Bitte achten Sie auf Einhaltung der festgesetzten Rückmeldefrist. Für das folgende Sommersemester gilt der Rückmeldezeitraum vom 15. Januar bis zum 15. Februar und für das folgende Wintersemester vom 15. Juli bis zum 15. August.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
Vereinbaren Sie bitte auch einen Termin bei der Ausländerbehörde, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Verlängerung Ihrer Krankenversicherung bei Ihrer Krankenkasse
Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um Ihre Krankenversicherung zu verlängern. Bei Fragen zur Übermittlung Ihres Versichertenstatus an die Universität Stuttgart informieren Sie sich gerne auf der Webseite zur Krankenversicherung.
Ende des Aufenthalts
Wir empfehlen Ihnen dringend, sämtliche Formalitäten zu erledigen, solange Sie sich noch in Stuttgart aufhalten. Die Erledigungen gestalten sich viel schwieriger, wenn Sie nicht mehr in Deutschland sind.
- Exmatrikulation von der Universität
- Kündigung Ihres Mietvertrags und Rückerstattung Ihrer Kaution durch das Studierendenwerk Stuttgart
- Abmeldung beim Bürgerbüro
- Kündigung Ihrer Krankenversicherung - bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse unbedingt bereits vor der Exmatrikulation!
- Schließung Ihres deutschen Bankkontos
- Abmeldung beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag
Exmatrikulation
Am Ende Ihres Studienaufenthalts müssen Sie sich beim Studierendenservice und Prüfungsamt exmatrikulieren lassen. Für die meisten Formalitäten, die am Ende des Studiums erledigt werden müssen, benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung (z. B. wenn Sie Ihr Bankkonto schließen oder Ihre Krankenversicherung kündigen möchten). Sie können diese über C@MPUS herunterladen.
Auszug aus dem Wohnheim
Wenn Sie aus Ihrem Wohnheim ausziehen, kann Ihre Kaution in Höhe von EUR 400 rückerstattet werden. Bitte kontaktieren Sie vor dem Auszug Ihren Hausmeister. Er muss Ihr Zimmer erst überprüfen, bevor Sie Ihre Kaution vom Studierendenwerk Stuttgart zurückbekommen. Damit die Kaution auf Ihr Bankkonto überwiesen wird, benötigen Sie vom Hausmeister einen so genannten Laufzettel, der bestätigt, dass Sie Ihr Zimmer in einem akzeptablen Zustand hinterlassen haben.
Studierende, die kein Bankkonto in Deutschland, der Europäischen Union oder in Island, Norwegen oder der Schweiz haben, können ihre erste Mietzahlung sowie die Kaution per Barcode bei verschiedenen Händlern wie Rewe, Penny oder Real bar an der Ladenkasse einzahlen oder sich auszahlen lassen. Das Studierendenwerk hat hierfür das System Barzahlen/viacash eingeführt. Es fallen keine Gebühren an. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks.
Abmeldung beim Bürgerbüro
Bevor Sie aus Stuttgart abreisen, müssen Sie sich mit dem grünen Abmeldeformular beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt abmelden. Sie erhalten das Formular beim Bürgerbüro oder im Dezernat Internationales.
Kündigung der Krankenversicherung
In der Regel können Sie Ihre Krankenversicherung nur am Ende eines Semesters kündigen. Nachdem Sie den Antrag auf Exmatrikulation eingereicht haben und die Abteilung Studierendenservice diesen Antrag bearbeitet und bewilligt hat, wird Ihre Krankenkasse automatisch von der Universität über Ihre Exmatrikulation informiert.
Schließung Ihres Bankkontos
Bevor Sie aus Stuttgart abreisen, sollten Sie Ihr Bankkonto schließen. Gehen Sie dafür bitte persönlich zur Bank, um Ihre Bankkarten zurückzugeben. In Ausnahmefällen (z. B. wenn Sie noch Überweisungen auf Ihr Konto erwarten), kann das Konto auch per E-Mail geschlossen werden.
Abmeldung beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag
Wenn Sie aus Deutschland abreisen, müssen Sie sich beim Beitragsservice abmelden, um weitere Zahlungen des Rundfunkbeitrages zu vermeiden.
Mögliche Formalitäten während des Studiums
- Adressänderung
-
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland umziehen, sind Sie verpflichtet, die Adressänderung bei den folgenden Einrichtungen bekanntzugeben (das gilt auch für den Fall, dass Sie innerhalb derselben Stadt umziehen):
- Einwohnermeldeamt (Rathaus/Bürgerbüro):
Füllen Sie das Formular Ummeldung aus - Sie können Ihre Adresse und Kontaktdaten in C@MPUS selbst ändern. Folgen Sie dazu einfach der Anleitung.
- Dezernat Internationales:
Informieren Sie uns einfach per E-Mail oder über unser Kontaktformular - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (für den Rundfunkbeitrag):
Füllen Sie das Formular "Daten ändern" aus.
- Einwohnermeldeamt (Rathaus/Bürgerbüro):
- Informieren Sie bitte auch Ihre
-
- Krankenversicherung und
- Bank
Zusätzliche Formalitäten
Erasmus+ Studierende und Austauschstudierende aus Übersee sind von den folgenden Sonderfällen betroffen:
So verlängern Sie Ihren Aufenthalt
Bitte kontaktieren Sie Ihre Betreuerin beim Dezernat Internationales, um abzuklären, ob eine Verlängerung Ihres Aufenthalts möglich ist. Ihr Learning Agreement muss entsprechend angepasst werden und anschließend von Ihnen, Ihrer Heimatuniversität und Ihrer Erasmus+ Koordinatorin oder Ihrem Erasmus+ Koordinator an der Universität Stuttgart unterschrieben werden.
Ist eine Verlängerung Ihres Aufenthalts möglich, müssen Sie sich rückmelden indem Sie den Semesterbeitrag auf das in C@MPUS genannte Bankkonto überweisen. Unter Verlängerung finden Sie weiter oben nähere Informationen zu den sonstigen anfallenden Formalitäten.
Zusätzliche Formalitäten am Ende Ihres Aufenthaltes:
Abreisebestätigung
Manche Erasmus+ Studierende benötigen für ihre Heimatuniversität eine unterschriebene Abreisebestätigung. Bitte wenden Sie sich an die Erasmus-Koordinatorin oder den Erasmus-Koordinator Ihres Institutes und bitten sie oder ihn, das Dokument für Sie zu unterschreiben. Die Erasmus+ Koordinatorinnen und -Koordinatoren können die Bestätigung erst fünf Tage vor Ihrer Abreise unterschreiben.
Transcript of Records
Bitte reichen Sie all Ihre Scheine bei der Erasmus+ Koordinatorin oder beim Erasmus+ Koordinator Ihres Instituts ein. Sie oder er wird eine Leistungsübersicht, ein Transcript of Records, für Sie vorbereiten, die Sie an Ihrer Heimatuniversität vorlegen können. Bitte kontaktieren Sie die Dozentinnen oder Dozenten Ihrer Kurse frühzeitig, um Ihre Scheine rechtzeitig zu erhalten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, lesen Sie auch unsere FAQ.
So verlängern Sie Ihren Aufenthalt
Bitte kontaktieren Sie Ihre Betreuerin beim Dezernat Internationales, um herauszufinden, ob eine Verlängerung Ihres Aufenthalts möglich ist. Für eine Aufenthaltsverlängerung ist eine Nominierung Ihrer Heimatuniversität erforderlich.
Ist eine Verlängerung Ihres Aufenthalts möglich, müssen Sie sich rückmelden indem Sie den Semesterbeitrag auf das in C@MPUS genannte Bankkonto überweisen. Unter Verlängerung finden Sie weiter oben nähere Informationen zu den sonstigen anfallenden Formalitäten.
In manchen Fällen können Sie auch den Mietvertrag für Ihr Wohnheimzimmer verlängern. Wenn Sie weiter in Ihrem Wohnheim bleiben möchten, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Dezernat Internationales.
Stipendienzahlungen können leider nicht verlängert werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, lesen Sie auch unsere FAQ.
Kontakt
Dezernat Internationales
- Weitere Informationen
- +49 711 685 68566
- E-Mail schreiben
- Onlinesprechstunde: Montag & Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr; offene Sprechstunde: Montag & Mittwoch 14 Uhr bis 16 Uhr und Dienstag & Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr