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Rückmeldesperren (Applikation)

C@MPUS Dokumentation

Damit Sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen können, müssen Sie sich während des Rückmeldezeitraums zurückmelden. Rückmeldesperren können eine Rückmeldung in das nächste Semester verhindern.

Sie bleiben automatisch Mitglied der Universität, wenn Sie den Semesterbeitrag und gegebenenfalls die Studiengebühr rechtzeitig für das kommende Semester überweisen. Wenn Sie dennoch nicht rückgemeldet wurden, liegt es eventuell daran, dass in C@MPUS eine Rückmeldesperre eingetragen ist.

Allgemeine Informationen zum Rückmeldezeitpunkt und über die Höhe der Semesterbeiträge finden Sie auf der Webseite zur Rückmeldung.

Wann wird mir diese Applikation angezeigt?

Diese Applikation wird Ihnen nur angezeigt, wenn für Sie eine Rückmeldesperre in C@MPUS eingetragen ist. Sobald die Sperrung aufgehoben wurde, wird sie Ihnen nicht mehr angezeigt bzw. ist die gesamte Applikation nicht mehr auf Ihrer Startseite in C@MPUS sichtbar. Bitte beachten Sie das auch bei den Ansichtseinstellungen Ihrer Startseite in C@MPUS!

Rückmeldesperren verhindern, dass Sie ins nächste Semester rückgemeldet werden und können zur Exmatrikulation führen. 

Kümmern Sie sich daher unbedingt zeitnah, dass diese Sperren beseitigt werden!

Erläuterung der häufigsten Sperren

Hier gibt es zwei Sperren-Arten:

  • Bestätigung der Krankenversicherung offen. Bitte Angaben zur Krankenversicherung prüfen.
  • Zahlungsverzug bei der Krankenkasse, Ihre Rückmeldung ist daher gesperrt.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie wird, nach der Klärung, Ihren aktuellen Versicherungsstatus an uns elektronisch übermitteln.

Informationen zur Krankenversicherung

Auch hier gibt es zwei Sperren:

  • Es besteht noch eine offene Forderung der Universität Stuttgart.
    Das bedeutet, dass Sie Ihre Gebühren und Beiträge nicht bzw. nicht vollständig bezahlt haben. Sie finden den fälligen Betrag in der C@MPUS-Applikation "Meine Studienbeiträge".
  • Es besteht noch eine offene Forderung der Universitätsbibliothek Stuttgart
    In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Universitätsbibliothek und begleichen Ihre offenen Gebühren. Danach schicken Sie dem Dezernat Studium den Nachweis über das Kontaktformular, so dass wir die Sperre entfernen können.

Diese Sperre bedeutet, dass Ihr Vorpraktikum noch aussteht oder vom Praktikantenamt noch nicht verbucht ist. Bitte wenden Sie sich an das Praktikantenamt Ihres Studiengangs.

Alle Studiengänge

Lehramtsstudierende in Kombination mit Kunst und Musik sind an zwei Hochschulen eingeschrieben. Diese Rückmeldesperre zeigt Ihnen, dass uns die Immatrikulationsbescheinigung der Kunst- bzw. Musikhochschule fehlt. Wir können Sie erst rückmelden, wenn uns diese Bescheinigung vorliegt.

Hier wurden Sie unter der Bedingung eingeschrieben, bestimmte Nachweise (z.B. Ihr Bachelor-Zeugnis bei zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen) nachzureichen bzw. in C@MPUS hochzuladen. Die Frist dafür steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Lesen Sie diesen genau durch.

Häufig gestellte Fragen

Einen Überblick über Fristen zur Rückmeldung finden Sie auf der Webseite zur Rückmeldung. Weitere Fristen und Termine, wie zum Beispiel Start des Semesters finden Sie auf den Webseiten Semestertermine.

Wenn Sie Dokumente oder Unterlagen nachreichen müssen, dann können Sie diese über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie dort dann das entsprechende Anliegen aus. 

Ihre aktuellen Studienbescheinigungen finden Sie in der Applikation Meine Studien- & Leistungsbescheinigungen in C@MPUS. 

In der Applikation Meine Studienbeiträge wird der zu zahlende Gesamtbetrag in C@MPUS angezeigt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid, in dem alle Einzelbeträge und der Gesamtbetrag aufgelistet sind. Den Gebührenbescheid und die Zahlungsbestätigungen über die bereits geleisteten Semesterbeiträge und -gebühren finden Sie in der Applikation Meine Studien- & Leistungsbescheinigungen in C@MPUS.

Kontakt

 

Kontakt für Fragen zum Studium

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