Der Bewerbungsprozess läuft ab dem Stipendienjahr 2025/26 über ein Online-Verfahren.
Bewerbungsfrist: 15. März (Nachfrist am 15. Juli)
(für Auslandsstudienaufenthalte von August bis Juli)
Voraussetzungen
- Studium an einer Partnerhochschule in den USA, Kanada, Afrika, Asien, Australien oder Lateinamerika oder Verfassen einer Studien- oder Abschlussarbeit an einer nicht-Partnerhochschule, wenn eine Institutspartnerschaft besteht, oder Studium in Europa im Rahmen eines Doppelmasters
- Aufenthalt an einer Partnerhochschule von mindestens 3 bis maximal 11 Monaten
Leistungen
- Monatliches Teilstipendium von EUR 700 für Bachelor- und Masterstudierende (in der Regel 4 x EUR 700 bei einsemestrigen Aufenthalten und 8 x EUR 700 bei zweisemestrigen Aufenthalten)
- keine Studiengebühren (da tuition waiver über Austauschprogramm)
- Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Geförderten, Teilnahme an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung auch nach Ende der finanziellen Förderung
Hinweise
- Doppelförderung: Wenn Sie bereits ein anderes Stipendium (d. h. monatliche finanzielle Unterstützung) zum Zweck des Auslandsstudiums erhalten, können Sie weder gleichzeitig noch im Anschluss für denselben Auslandsaufenthalt mit einem Baden-Württemberg-STIPENDIUM gefördert werden („Doppelförderung“). Doppelförderung liegt allerdings nicht vor, wenn Sie
a) eine einmalige Zahlung zum Zweck des Auslandsaufenthalts erhalten, wie z. B. einen Reisekostenzuschuss oder einen kostenlosen Wohnheimplatz oder
b) die finanzielle Förderung Ihres Studiums in Deutschland während Ihres Auslandsaufenthalts weiterläuft - Im Rahmen eines Doppelmasters kann der Aufenthalt auch an einer europäischen Partnerhochschule gefördert werden (z. B. Chalmers, Schweden)
- Im Rahmen einer bestehenden Institutspartnerschaft kann Ihr Aufenthalt auch an einer europäischen Hochschule gefördert werden, wenn Ihr Aufenthalt nicht förderfähig über Erasmus+ und/oder SEMP (Swiss-European Mobility Programme) ist
-
Studierende, die von der Gasthochschule ein TA (teaching assistantship) oder ein GRA (graduate research assistantsip) erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bewerbungsablauf
Fristen
Bewerbungsfrist für Auslandsstudienaufenthalte von September bis Juli: 15. März.
Nachfrist am 15. Juli.
Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Sie ein neues Profil für die Baden-Württemberg-
STIPENDIUM -Bewerbung anlegen müssen, falls Sie bereits bei Mobility-Online
registriert sind.
Das Bewerbungsprozess läuft über ein Online-Verfahren. Bitte registrieren Sie sich und laden folgende Unterlagen vollständig im Online-Portal hoch, falls sie dem Dezernat Internationales nicht auf Grund einer anderen Bewerbung (z. B. Austauschprogramm) bereits vorliegen.
- Studienbescheinigung
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite, auf englisch)
- Tabellarischer Lebenslauf (deutsch und englisch)
- Aktuelle Leistungsübersicht vom Prüfungsamt inkl. Durchschnittsnote und LP (deutsch oder englisch)
- Falls vorhanden: Kopie Abschlusszeugnis (z.B.: Bachelorzeugnis)
- Ranking-Bescheinigung vom Prüfungsamt
Auswahl
Kriterien für die Auswahl der Nominierungen sind:
- Studienleistungen
- Motivation
- Engagement
- Sinnhaftigkeit des Aufenthaltes für das jeweilige Studium
- bestehende Sprachkenntnisse
Die Auswahl bzw. Nominierung erfolgt durch die Kommission für Studierendenaustausch. Aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Mittel, kann nur ein Teil der Bewerbungen gefördert werden. Die endgültige Zusage erfolgt direkt über die BW-Stiftung.
Babette Endrulat-Göhler
Programmkoordinatorin Summer University, SUPER, MIT, PROMOS-Stipendium, Doppelmaster-Programme Übersee, Baden-Württemberg-Stipendium
- Profil-Seite
- +49 711 685 68549
- E-Mail schreiben
- Sprechzeiten nach Vereinbarung