Baden-Württemberg-STIPENDIUM

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung. Diese vergibt Stipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten von deutschen und internationalen Studierenden für die Dauer von ein bis zwei Semestern.

Bewerbungsfrist: 15. März (Nachfrist am 15. Juli)

(für Auslandsstudienaufenthalte von September bis Juli)

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung.
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung.

Voraussetzungen:

  • Studium an einer Partnerhochschule in den USA, Kanada, Afrika, Asien, Australien oder Lateinamerika oder Verfassen einer Studien- oder Abschlussarbeit an einer nicht-Partnerhochschule, wenn eine Institutspartnerschaft besteht, oder Studium in Europa im Rahmen eines Doppelmasters
  • Aufenthalt an einer Partnerhochschule von mindestens 3 bis maximal 11 Monaten   

Leistungen:

  • Monatliches Teilstipendium von EUR 700 für Bachelor- und Masterstudierende (in der Regel 4 x EUR 700 bei einsemestrigen Aufenthalten und 8 x EUR 700 bei zweisemestrigen Aufenthalten
  • keine Studiengebühren (da tuition waiver über Austauschprogramm)
  • Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Geförderten, Teilnahme an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung auch nach Ende der finanziellen Förderung 

Hinweise:

  • Doppelförderung: Wenn Sie bereits ein anderes Stipendium (d. h. monatliche finanzielle Unterstützung) zum Zweck des Auslandsstudiums erhalten, können Sie nicht gleichzeitig mit einem Baden-Württemberg-STIPENDIUM gefördert werden („Doppelförderung“). Doppelförderung liegt allerdings nicht vor, wenn Sie
    a) eine einmalige Zahlung zum Zweck des Auslandsaufenthalts erhalten, wie z. B. einen Reisekostenzuschuss oder einen kostenlosen Wohnheimplatz oder
    b) die finanzielle Förderung Ihres Studiums in Deutschland während Ihres Auslandsaufenthalts weiterläuft
  • Im Rahmen eines Doppelmasters kann der Aufenthalt auch an einer europäischen Partnerhochschule gefördert werden (z. B. Chalmers, Schweden)
  • Im Rahmen einer bestehenden Institutspartnerschaft kann Ihr Aufenthalt auch an einer europäischen Hochschule gefördert werden, wenn Ihr Aufenthalt nicht förderfähig über Erasmus+ und/oder SEMP (Swiss-European Mobility Programme) ist
  • Studierende, die von der Gasthochschule ein TA (teaching assistantship) oder ein GRA (graduate research assistantsip) erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bewerbung:

  • über das Dezernat Internationales, Bewerbung z. Hd. Babette Endrulat-Göhler
  • Falls Ihre Bewerbungsunterlagen für ein Austauschprogramm bereits vorliegen, ist für die Bewerbung auf das Baden-Württemberg-STIPENDIUM nur noch das ausgefüllte Bewerbungsformular notwendig
  • Unterlagen, falls nicht bereits vorliegend: Bewerbungsformular unterschrieben und im Original, Lebenslauf auf Englisch und Deutsch, Motivationsschreiben auf Englisch, aktueller Notenauszug mit Angabe der Durchschnittsnote und der bisher erreichten LP, Ranking-Bescheinigung vom Prüfungsamt, bei Masterstudierenden zusätzlich Bachelornote; Studierende, die sich im Rahmen einer Institutspartnerschaft bewerben, legen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine informelle Bestätigung ihres Professors über den bestehenden Institutskontakt vor.
Dieses Bild zeigt Babette Endrulat-Göhler

Babette Endrulat-Göhler

 

Programmkoordinatorin Summer University, SUPER, MIT, PROMOS-Stipendium, Doppelmaster-Programme Übersee, Baden-Württemberg-Stipendium

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