Personalmobilität
Auch Beschäftigte der Universität Stuttgart können mit Erasmus+ ins Ausland: Erasmus+ Personalmobilität
Das Erasmus+ Programm
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union und ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität zwischen den 34 europäischen Programmländern (28 EU-Mitgliedländer, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt (Programmlinie Erasmus+ Weltweit) gestärkt.
Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten.
Das Erasmus+ Programm fördert die Mobilität von Einzelpersonen (Studierenden- und Personalmobilität) innerhalb Europas und weltweit:
- Möglichkeit eines Studienaufenthalts an einer Erasmus-Partnerhochschule
- Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) stehen Studierenden max. 12 Monate (= 360 Tage) Förderung zur Verfügung.
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule.
- Finanzielle Unterstützung in Form der Erasmus-Förderung.
- Anerkennung von Studienleistungen, die an der Partnerhochschule erbracht werden, in vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschuss, betreuenden Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren, sowie Dozentinnen und Dozenten. Ausführliche Informationen zum Thema Anerkennung erhalten Sie in unseren FAQs.
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt durch die Universität Stuttgart und die Gasthochschule.
- Betreuung durch die Partnerhochschule bezüglich Unterkunft und kulturellem Angebot.
- Sie sind während des geplanten Auslandsaufenthalts an der Universität Stuttgart immatrikuliert.
- Sie sind zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes mindestens im 3. Fachsemester Bachelor oder im 1. Fachsemester Master regulär eingeschrieben.
- Das geplante Auslandsstudium dauert min. 3 Monate (= 90 Tage) und max. 12 Monate (= 360 Tage). Bei Auslandspraktika mind. 2 Monate (= 60 Tage).
- Der geplante Auslandsaufenthalt ist integrierbarer Teil des Studiengangs, d.h. die Möglichkeit auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sind gegeben, aber nicht Pflicht.
- Förderungen: Sie nehmen nicht gleichzeitig Zuschüsse aus einem anderen EU- und/oder DAAD-Programm (z.B. DAAD-Jahresstipendium, PROMOS etc.) für Ihren Auslandsaufenthalt in Anspruch. Die Förderung des Auslandsaufenthalts durch Auslands-BAföG und z.B. als Stipendiatin oder Stipendiat eines der deutschen Begabtenförderungswerke ist mit der Erasmus-Förderung kombinierbar.
- Sprachkenntnisse: Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse um an den Lehrveranstaltungen der Gasthochschule teilnehmen zu können. Ein Sprachniveau der Unterrichtssprache von mind. B2 für Englisch und B1 für alle weiteren Fremdsprachen wird von der EU dringend empfohlen. Jede Gasthochschule hat ihre eigenen Sprachanforderungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung zu erhalten.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland für Studierende mit Kind) und Studierenden/Personal mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Im Rahmen einer Erasmus+ Mobilitätmaßnahme kann eine Sonderförderung als Zuschuss für Mehrkosten beantragt werden. Nähere Informationen zur Sonderförderung erhalten Sie auf der Webseite des DAAD sowie bei unserer Erasmus+ Hochschulkoordinatorin.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter European Agency for Development in Special Needs Education.
Bei Interesse an einem Studium oder Praktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms sollten Studierende zunächst mit der Auslandsstudienberatung des Dezernats Internationales im Internationalen Zentrum (IZ) der Universität Stuttgart Kontakt aufnehmen. Dort werden die wichtigsten Informationen im Rahmen der Gruppenberatung Europa vermittelt. Im Dezernat Internationales stehen Ihnen bei Fragen zur Programmlinie Erasmus+ Europa Frau Katja Schuster und für die Programmlinie Erasmus+ Weltweit Britta Goertz zur Verfügung.
Die fachliche und organisatorische Beratung sowie die Bewerbung für einen Platz im Erasmus+ Programm läuft über die Erasmus-Fachkoordination der Fachbereiche. Sie informieren auch über Schwerpunkte der einzelnen Partnerhochschulen, Voraussetzungen für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen des Fachbereichs, Bewerbungsmodalitäten und -fristen sowie die Auswahlkriterien.
Das Erasmus+ Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Weder die Europäische Kommission noch die Universität Stuttgart haftet für Schäden, Krankheiten und Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt entstehen. Studierende und Personal müssen selbst für die Dauer eines Auslandsaufenthalts für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihren Versicherungen.
Empfehlenswert sind:
- Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport
- Unfallversicherung mit Auslandsschutz (tritt nach der Erstversorgung durch die Krankenversicherung ein, z.B. bei Folgeschäden, die aus einem Unfall entstehen)
- Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkasse:
- Schutz: Über EHIC nur dann, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Heimat- und dem Gastland besteht
- Krankenhäuser und Ärzte: in der Regel nur 'Vertrags-'Krankenhäuser; evtl. keine freie Arztwahl
- Übernahme der Behandlungskosten: Nur bis zum in Deutschland üblichen Satz; Differenz muss aus eigenen Mitteln ausgeglichen werden
- Rücktransport in der Regel nicht inbegriffen
Zusätzlicher privater Auslandsschutz sollte beinhalten:
- Schutz: In allen Ländern gewährleistet
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Vollständige Übernahme der anfallenden Behandlungskosten
- Rücktransport
Es bestehen folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung
- Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über das Formular E128 bzw. der europäischen Versicherungskarte (EHIC - European Health Insurance Card) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt sollten Sie sich bei Ihrer Kasse informieren, inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt und dann können Sie das notwendige Versicherungsformular bzw. Karte beantragen. Der DAAD weist darauf hin, dass mit Einführung der europäischen Versicherungskarte (EHIC) oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, empfiehlt der DAAD eine private Auslandskrankenzusatzversicherung.
- Private Krankenkassen haben in der Regel keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland.
- Partnerhochschulen bieten teils studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen können bzw. müssen
- Studierende haben u.a. die Möglichkeit in die Gruppenversicherung des DAAD für Kranken-, Unfall- und Privat-Haftpflichtversicherung aufgenommen zu werden.
Unfallversicherung
Der Unterscheid zur Krankenversicherung besteht darin, dass die Krankenversicherung zwar bei Unfällen greift (z.B. Beinbruch), nicht jedoch für die dadurch entstehenden Folgeschäden aufkommt (z.B. Reha-Maßnahmen). Die Unfallversicherung tritt somit nach der Erstversorgung durch die Krankenversicherung ein. Wichtig: Eine Unfallversicherung ist nie in der gesetzlichen Krankenkasse integriert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten nur für Unfälle auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit; gültig nur in Deutschland. Eine private Unfallversicherung sollte Schutz sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit weltweit gewährleisten. Erkundigen Sie sich beim Anbieter.
Bei massiven Beschwerden und grundsätzlicher Kritik am Erasmus+ Programm können Sie sich vertrauensvoll an folgende Personen wenden:
- Programm allgemein, Hochschul-/Programmkoordination: Frau Marion Höcke
- Fachkoordination, Auswahlwahlprozess im Fachbereich: Frau Katja Schuster
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen: Frau Dr. Ursula Meiser
Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben und beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen:
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Studierendencharta geregelt.
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Nationalagentur DAAD
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD):
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 800 2014 020
Fax: +49 228 882-555
E-Mail
Kontakt

Katja Schuster
Hochschulkoordinatorin Erasmus+, Programmkoordinatorin Europa
- Profil-Seite
- +49 711 685-68553
- E-Mail schreiben
- Sprechstunde (online): Mo + Mi 10 bis 12 Uhr (und nach Vereinbarung)

Britta Goertz
Programmkoordinatorin Erasmus+ Weltweit, Personalmobilität, Doppelmaster-Programme Europa
- Profil-Seite
- +49 711 685-60944
- E-Mail schreiben
- Sprechstunde (online): Mo + Mi 10 bis 12 Uhr (und nach Vereinbarung)