Maschinenbau / Mikrotechnik, Gerätetechnik und Technische Optik

Master of Science 

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch
[Foto: Institut für Technische Optik]

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Maschinenbau / Mikrotechnik, Gerätetechnik und Technische Optik – Master of Science

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 08.07.22
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 19.07.23
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 08. Juli 2022.

Prüfungsordnung 24.08.11
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) 11.03.13
Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 27.07.20

Informationen des Studiengangs

Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.

Wichtig:

  • Prüfungen können im jeweiligen Semester nur in vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@MPUS angemeldet werden.
  • Zu Wiederholungsprüfungen aller Art müssen Sie sich auch anmelden, und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt (= in der Anmeldephase des direkt folgenden Semesters).
  • Bei Nichterscheinen 5,0 - auch bei versäumter Wiederholungs-Anmeldung!
  • Ohne Anmeldung über C@MPUS ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen.
  • Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
  • Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, daher sind nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt ausgeschlossen.
  • Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung auch abgelegt wird. Beachten Sie dieses gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.

Bei Bewerbungen von anderen Universitäten, Hochschulen oder aus dem Ausland kann es sein, dass Sie Auflagenmodule erhalten haben, um fehlende Kenntnisse und Kompetenzen nachzuerwerben. Diese Auflagenmodule können Sie nur einmal wiederholen, d.h. man hat nur zwei schriftliche Versuche. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit einer mündlichen Fortsetzung oder eines weiteren schriftlichen Versuchs. Auch bei Nichterscheinen oder Täuschung im 2. Versuch gibt es keine weitere Möglichkeit der Wiederholung. 

Die Studiendauer kann nicht zum Zweck des Ablegens der Auflagen verlängert werden, da die Auflagen eine Zulassungsvoraussetzung sind. Die Masterarbeit kann erst nach Bestehen der Auflagen angemeldet (und damit auch ausgegeben und begonnen) werden. Dadurch ergibt sich die dringende Empfehlung, die Auflagen möglichst frühzeitig bereits im 1. oder 2. Fachsemester erstmalig abzulegen. 

Gemäß Prüfungsordnung muss die Studienarbeit in einer Ihrer beiden Spezialisierungen und die Masterarbeit in Ihrer anderen Spezialisierung angefertigt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die institutsindividuellen Modalitäten zur Genehmigung einer studentischen Arbeit.

Bestandteil der Studienarbeit ist der Besuch von mindestens 9 Seminarvorträgen (Teilnahmebestätigung auf Formblatt Seminarvorträge).
Wichtig: Studienarbeiten dürfen nicht in der Industrie geschrieben werden.

Die Masterarbeit ist in der Regel an einem Institut der Fakultäten 4 bzw. 7 anzufertigen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der Prüfungsordnung! Aus­nah­men bzgl. der Betreuung studentischer Arbeiten sind zwingend vor Beginn beim Prü­fungsausschuss zu erfragen.

Kontakt

Eberhard Burkard

 

Fachstudienberater

Bernd Gundelsweiler

 

Studiendekan und Institutsleiter

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