Technologiemanagement

Master of Science 

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch
[Foto: IAT Universität Stuttgart]

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Technologiemanagement – Master of Science

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 08.07.22
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 19.07.23
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 08. Juli 2022.

Prüfungsordnung 24.08.11
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) 11.03.13

Informationen des Studiengangs

Die am Studiengang beteiligten Institute sind jeweils für die zugehörigen im entsprechenden Semester stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.

Wichtig:

  • Prüfungen können im jeweiligen Semester nur in vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@mpus angemeldet werden.
  • Ohne Anmeldung über C@mpus ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
  • Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@mpus angemeldet werden.
  • Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, daher sind nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt ausgeschlossen.
  • Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung auch abgelegt wird. Beachten Sie dieses gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.

Gemäß Prüfungsordnung ist die Forschungsarbeit (Alte PO: Studienarbeit) in einem der beiden gewählten Spezialisierungsfächer oder in einem der gewählten Pflichtmodule mit Wahlmöglichkeit zu erstellen. Forschungsarbeiten (Alte PO: Studienarbeiten) dürfen nicht in der Industrie angefertigt werden.

Die Masterarbeit ist in der Regel im Spezialisierungsfach A zu erstellen. Masterarbeiten können auf Antrag auch in der Industrie angefertigt werden. Die Betreuung und Bewertung der Arbeit erfolgt immer universitätsseitig durch den zugehörigen Lehrstuhlinhaber.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die institutsindividuellen Modalitäten zur Genehmigung und Erstellung einer studentischen Arbeit. Im Regelfall bieten die Institute auf ihren Webauftritten zugehörige Ablaufschemata sowie Richtlinien an.

Neben dem Fachpraktikum findet sich ein sogenanntes Praktikumsmodul mit 3 ECTS-Credits in jedem ingenieurwissenschaftlichen Spezialisierungsfach.

Diese Praktikumsmodule enthalten je 4 Spezialisierungsfach(SF)- und 4 APMB-Versuche, die beim jeweiligen Spezialisierungsfach-Institut (4 SF-Versuche) und an weiteren Instituten der Fakultät 7 (4 APMB-Versuche) durchgeführt werden müssen. 

I.d.R. erfolgt eine Versuchsanmeldung direkt am jeweiligen Institut über ein zugehöriges institutseigenes Anmeldeverfahren. Die Institute informieren entsprechend auf ihren Webauftritten oder per Aushang am »Schwarzen Brett«.

Eine Liste aller Versuche ist auf der GKM-Seite abrufbar:
Liste der Praktikumsversuche der Fakultät 7 

Die Praktikumsversuche finden im Sommer- und/oder Wintersemester statt und können direkt ab dem ersten Fachsemester absolviert werden.

(APMB steht für Allgemeines Praktikum Maschinenbau.)

Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r

Kontakt für weitere Fragen

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Ina Maier

M.Sc.

Akademische Rätin - Studiengangmanagerin

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Oliver Rüssel

Dipl.-Kfm. t.o.

Akademischer Mitarbeiter - Leiter des Büros für Studienangelegenheiten + Fachstudienberatung

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