Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Fahrzeugtechnik – Master of Science
Prüfungsordnung | ||
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Prüfungsordnung | 08.07.22 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 19.07.23 |
Informationen des Studiengangs
Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.
Wichtig:
- Ohne Anmeldung über das C@MPUS-Portal ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
- Es müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt sind also ausgeschlossen. - Auch Wiederholungsprüfungen aller Art müssen selbständig angmeldet werden
- Bitte melden Sie bei Modulprüfungen, die über zwei Semester gehen, die Prüfung erst in dem Semester an, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
Bsp.: Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Modulabschlussprüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann melden Sie diese Prüfung bitte auch erst im Sommersemester an!
- IFS-Prüfungsräume
- IFS-Prüfungsanmeldung
IFS-Anmeldung der Prüfungsumfänge "Spezielle Kapitel/Themen" - Informationen zu den IFS-Grundlagenprüfungen
Hinweise zu "Grundlagen der Kraftfahrzeuge", "Grundlagen der Fahrzeugantriebe", sowie "Grundlagen der Kraftfahrzeugantriebe" - IFS-Lehrveranstaltungen
- IFS-Vorlesungsinhalte
Bei Bewerbungen von Hochschulen oder aus dem Ausland kann es sein, dass Sie Auflagenmodule erhalten haben, um fehlende Kenntnisse und Kompetenzen nachzuerwerben. Diese Auflagenmodule können nur einmal wiederholen, d.h. man hat nur zwei schriftliche Versuche. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit einer mündlichen Fortsetzung oder eines weiteren schriftlichen Versuchs. Auch bei Nichterscheinen oder Täuschung im 2. Versuch gibt es keine weitere Möglichkeit der Wiederholung.
Die Studiendauer kann nicht zum Zweck des Ablegens der Auflagen verlängert werden, da die Auflagen eine Zulassungsvoraussetzung sind. Die Masterarbeit kann erst nach Bestehen der Auflagen angemeldet (und damit auch ausgegeben und begonnen) werden. Dadurch ergibt sich die dringende Empfehlung, die Auflagen möglichst frühzeitig bereits im 1. oder 2. Fachsemester erstmalig abzulegen.
Teil der gewählten Spezialisierungen sind jeweils Praktika.
Informtionen hierzu finden Sie im Studienplan sowie in der Rubrik Überblick und Lehre in den FAQs.
Während des Studiums ist ein 12-wöchiges Industriepraktikum im In- oder Ausland abzulegen. Das Praktikum vermittelt Einblicke in die Entwicklung, Produktions- und Fertigungstechnik sowie die betrieblichen Abläufe. Ein weiterer Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens.
Ablauf und Inhalt des Praktikums muss der „Praktikumsrichtline Maschinenbau“ entsprechen. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Wird dieser Bericht mit dem Prädikat „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet, werden 15 ECTS (alte FMT-Prüfungsordnung = 12 ECTS) erworben.
Informationen hierzu finden Sie im Studienplan sowie in der Rubrik Überblick und Lehre in den FAQs.
Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
- Prof. Dr.-Ing. S. Böttinger
bei Anfragen bitte immer Ihre aktuelle Leistungsübersicht beifügen
Kontakt für weitere Fragen
Bernhard Bäuerle
Dr.-Ing.Studiengangmanagement und Fachstudienberatung Fahrzeugtechnik
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- Kontaktaufnahme per Email
Kurt Seiwert
Studiengangmanagement und Stundenplan-Beauftragter Fahrzeugtechnik
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