Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Berufspädagogik und Personalentwicklung – Master of Arts
Prüfungsordnung | ||
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Prüfungsordnung | 19.08.24 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 19. August 2024. | ||
Prüfungsordnung | 15.07.21 |
Informationen des Studiengangs
Muss ich mich rückmelden, wenn ich im kommenden Semester nur noch meine Abschlussarbeit schreibe?
Unabhängig der Abschlussarbeit gilt hier eine ganz einfache Regel. Um Prüfungsleistungen anzumelden müssen Sie eingeschrieben sein, nicht aber für die Verbuchung der Leistung(en). Sind alle Prüfungsleistungen angemeldet (z. B. auch die Abschlussarbeit), können Sie sich theoretisch direkt exmatrikulieren und müssen sich demnach auch nicht für das kommende Semester rückmelden. Sie können also z. B. im Februar Ihre Bachelor-/Masterarbeit anmelden und müssen sich für das kommende Sommersemester nicht mehr rückmelden, sofern keine weiteren Prüfungsleistungen angemeldet werden müssen. Ihre Bachelor-/Masterarbeit können Sie dann bis zum offiziellen Abgabetermin im SoSe abgeben.
- Exmatrikulation nach Studienende
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Exmatrikulation.
Kontakt für weitere Fragen

Matthias Wyrwal
Dr. phil.Studiengangsmanagement und -beratung (Berufliches Lehramt – dual, Berufs- & Technikpädagogik), Praktikumsberatung (Berufs- & Technikpädagogik), Lehre & Forschung
