Welche Möglichkeiten habe ich allgemein?
Interkultureller Austausch, Ihr Studienfach aus einer anderen Perspektive, Mehrsprachigkeit, Abenteuer, neue Freundschaften, Reisen… all dies erleben Sie während eines Auslandsaufenthalts! Sie interessieren sich für einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt über die Austauschprogramme, für einen Forschungsaufenthalt, einen Sprachkurs oder ein Praktikum, oder Sie möchten an einer Summer School teilnehmen. Das Dezernat Internationales hilft Ihnen, Ihren Aufenthalt zu verwirklichen. Ihr erster Schritt ins Ausland beginnt mit einer Gruppenberatung im Dezernat Internationales, zu der Sie sich online anmelden können. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
- Studium im Ausland
Gruppenberatungen, Partnerhochschulen, Sprachvoraussetzungen, Bewerbungsfristen, Finanzierung - alles Wichtige zum Auslandsaufenthalt
Welche Möglichkeiten bietet mir mein Studiengang?
Sowohl ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum ist möglich. Jedoch haben wir keine Kooperationen oder Learning Agreements mit Hochschulen oder Unternehmen im Ausland. Hier müssen Sie selbstständig recherchieren. Wenn sie grundsätzlich Interesse an einem ein- bis zweisemestrigen Auslandsaufenthalt haben, um beispielsweise ihre Mehrsprachigkeit oder Perspektiven auszubauen, müssen sie zunächst an einer Gruppenberatung des Dezernat Internationales teilnehmen. Hierzu müssen sie sich online anmelden. Alle wichtigen Informationen rund um die Gruppenberatung finden sie auf der Webseite des Dezernat Internationales.
Innerhalb dieser Gruppenberatung erhalten sie Informationen über Partnerhochschulen, Sprachvoraussetzungen, Bewerbungsfristen und die Finanzierung.
Wenn sie eine Abschluss-, Studien- oder Projektarbeit im Ausland planen, vereinbaren sie bitte eine Einzelberatung bei der/dem entsprechenden Programmkoordinator*in. Beachten sie hierbei jedoch, dass die meisten Anmeldefristen 1 bis 1,5 Jahre vor Antritt des Auslandsaufenthaltes enden.
Beachten sie auch, dass zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen es in unserer Abteilung kein Learning Agreement gibt.
Studierenden wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Gleichen Sie unsere Lehrveranstaltungen mit den Lehrveranstaltungen mit der Hochschule im Ausland ab.
- Können Sie Überschneidungen feststellen, gehen Sie mit den Inhalten der Lehrveranstaltung in der Hochschule im Ausland zu der dozierenden Person, die die Lehrveranstaltung bei uns an der Universität Stuttgart anbietet und fragen Sie im Vorfeld, ob die Lehrveranstaltung anerkannt werden kann.
- Finden sich keine Überschneidungen, ist es ratsam in die Sprechstunde des Studiendekans zu gehen. Zeigen Sie dem Studiendekan die Lehrveranstaltungen und fragen Sie ob die Möglichkeit der Anerkennung besteht. Prinzipiell ist dies möglich, sofern die Lehrveranstaltungen ins Portfolio der Universität Stuttgart und insbesondere zu unseren Studiengängen passen.
Kontakt für weitere Fragen

Matthias Wyrwal
Dr. phil.Studiengangsmanagement und -beratung (Berufliches Lehramt – dual, Berufs- & Technikpädagogik), Praktikumsberatung (Berufs- & Technikpädagogik), Lehre & Forschung
