Umweltschutztechnik

Master of Science 

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Umweltschutztechnik – Master of Science

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 21.08.15
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 25.07.17
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 11.07.22
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 21. August 2015.

Prüfungsordnung 20.03.12
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) 11.03.13

Informationen des Studiengangs

Für die Anerkennung von Modulen aus anderen Studiengängen oder im Ausland erbrachter Leistungen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zuständig.

Sollen die zur Anerkennung gewünschten Module vergleichbare Module des Bachelor-Curriculums des Bachelor Umweltschutztechnik an der Uni Stuttgart ersetzen, ist die Genehmigung der zuständigen Fachprofessorin bzw. des zuständigen Fachprofessors per Unterschrift einzuholen. Hierzu ist das Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungen" zu verwenden.

Gehen Sie vorbereitet zu den Sprechstunden vom Prüfungsausschuss, das heißt, bringen Sie die entsprechenden Formulare gleich ausgefüllt mit. So können Sie das Verfahren meist beschleunigen.

Kümmern Sie sich frühzeitig darum, da die Anerkennung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Weitere Infos:

Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 2 Monate verlängert werden. Wichtig ist, dass auch der Betreuer bzw. die Betreuerin eine aussagekräftige Begründung abgibt.

Die Masterarbeit kann bei einer Benotung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden.

Learning agreements sind rechtlich nicht bindend, sondern reine Absichtserklärungen. Für die Teilnahme am ERASMUS+ Programm sind sie eine Voraussetzung, die Erfüllung aber keine Pflicht. Mehr Informationen dazu gibt es auch auf der Website des IZ.

Manchmal ändern sich vor Ort die Dinge, weil zum Beispiel ein Kurs bereits voll ist oder im gewünschten Semester doch nicht angeboten wird. Deshalb sollten Sie auch im Vorfeld nicht zu viel Zeit darauf verwenden, abzuklären, ob Module später anerkannt werden oder nicht. Die eigentliche Anerkennung der absolvierten Module kann erst nach Rückkehr vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Umweltschutztechnik erfolgen.

Der Rücktritt von Prüfungen nach Ablauf der Frist von sieben Tagen vor der Prüfung ist nur durch eine Genehmigung des Vorsitzenden des Prüfungsauschusses auf Antrag möglich. Hierzu ist eine ausführliche Begründung (z.B. ein ärtzliches Attest) Ihrerseits notwendig.

Ein Rücktritt im Fall von Wiederholungsprüfungen ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Regelungen aufgrund der CORONA-Pandemie.

Praktikas lassen sich schwierig als SQ anrechnen. Oft kann nicht gezeigt werden, welche Inhalte im Praktikum behandelt wurden.

Das genaue Verfahren zu Praktikas (welche Unternehmen zugelassen werden, Dauer, Inhalte und Voraussetzungen), entnehmen Sie der Praktikumsrichtlinie. Bitte lesen Sie diese gründlich, wenn Sie überlegen, ein Praktikum zu machen.

Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r

Kontakt für weitere Fragen

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Daniel Dobslaw

apl. Prof. Dr.-Ing. habil.

Arbeitsbereichsleiter Biologische Abluftreinigung (ALR)

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