Medizintechnik

Bachelor of Science 

Kooperation Universität Tübingen

Regelstudienzeit: 6 Semester
Unterrichtssprache: deutsch

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Informationen des Studiengangs

Prüfungsamt Medizintechnik

Frau Ulricke King

Studiengangsorganisation, Prüfungsamt

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Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Datenschutzes nur Mails von Ihren studentischen Mailadressen beantwortet werden, es sei denn, Sie sind bereits exmatrikuliert.

Tel. +49 7071 29-77542
Fax +49 7071 29-4446

Postanschrift

Geissweg 5/1, 72076 Tübingen

Büro

Raum 110, Alte HNO, Silcherstr. 5, 72076 Tübingen

Öffnungszeiten
Während des Semesters

Mo. 11:30 - 12:00 Uhr
Di. 14:30 - 16:30 Uhr
Do. 08:30 - 09:30 Uhr und 15:30 - 17:30 Uhr

Außerhalb des Semesters

Mo. 11:00 - 12:00 Uhr
Di. 15:00 - 16:00 Uhr
Do. 15:30 - 17:30 Uhr


Hinweis zu den Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnung 2024 gilt für Studierende, die ab dem WS24/25 das Studium begonnen haben.
Die Prüfungsordnung 2020 gilt für Studierende, die ab dem WS20/21 das Studium begonnen haben.
Haben Sie Ihr Medizintechnik-Studium davor aufgenommen, gilt für Sie die Prüfungsordnung 2014 inklusive Änderungssatzungen.

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Informationen des Studiengangs

Sie melden alle Prüfungen (auch die Stuttgarter Prüfungen) über ALMA an. Sollten Sie Probleme bei der Prüfungsanmeldung über das ALMA-System haben, können Sie sich gerne an das Prüfungsamt wenden.

Bei Krankheit müssen Sie sich am Prüfungstag bei Frau King per Mail unter Angabe der Prüfung krank melden. Das Attest kann vorab per Mail an sie versendet werden, muss jedoch auch im Original im Prüfungsamt Tübingen eingereicht werden. Bitte das Attest nicht an den Fachbereich, sondern an das Prüfungsamt in Tübingen senden. Die Verbuchung des Attestes erfolgt nur mit dem Original und wird Ihnen vom Prüfungsamt per Mail bestätigt. Für eine Prüfung, an der Sie aufgrund von Krankheit nicht teilgenommen haben und ein Attest vorgelegt haben, müssen Sie sich für weitere Prüfungstermine erneut anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung durch das Prüfungsamt.

Prüfungsrücktritte sind ohne Angabe von Gründen bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Der Rücktritt erfolgt über das Tübinger ALMA-System. Sollten Sie die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestanden haben, ist ein Rücktritt bei der Nachklausur nicht möglich. Eine Ausnahme bildet der Krankheitsfall mit Attest.

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, muss die Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt angetreten werden. Zu dieser Prüfung werden Sie in den beiden nachfolgenden Semestern nach der nicht bestandenen Prüfung automatisch vom Prüfungsamt angemeldet.

Gesiegelte Transkripte können Sie per Mail beim Prüfungsamt in Tübingen beantragen.
Wir benötigen für das Zusenden des Transkripts Ihre aktuelle Postadresse, da die Dokumente aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr unverschlüsselt per Mail versendet werden dürfen.

Sie können Ihre Teilnahmebescheinigungen der SQs gerne per Mail an Frau King oder per Post an das Prüfungsamt Tübingen senden. Bitte beachten Sie, dass wir nur eine Kopie benötigen, nicht das Original.
Sollten Sie keine Teilnahmebescheinigung erhalten und der Kurs wird nur im Stuttgarter Campus-System verbucht, senden Sie Frau King einen Screenshot oder einen Ausdruck aus dem Campus-System, aus dem die SQ mit Zahl der ECTS, Name des Moduls und Abschlussdatum ersichtlich wird. Sie erhalten eine Bestätigung, wenn Ihre SQ in ALMA verbucht wurde.

Sie können die Zulassung mit dem Erreichen von 126 ECTS-Punkten (PO 2014: 120 ECTS) beantragen. Die Zulassung zur Bachelorarbeit muss beim Prüfungsamt in Tübingen per Mail beantragt werden.
Wir benötigen für das Zusenden des Dokuments "Zulassung zur Bachelorarbeit" Ihre aktuelle Postadresse, da die Dokumente aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr unverschlüsselt per Mail versendet werden dürfen.

Um das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erhalten, senden Sie eine Mail an das Prüfungsamt unter Nennung von Titel, vollständigem Namen und E-Mail-Adressen des Gutachters oder der Gutachterin (PO 2014: Sie benötigen zwei Gutachter:innen).

Bitte beachten Sie, dass der Gutachter oder die Gutachterin Professor, Privatdozent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Prüfungsbefugnis der Universitäten Stuttgart oder Tübingen sein müssen! Er oder sie erhält dann das Bewertungsformular zur Besprechung mit Ihnen. Sie erhalten gleichzeitig per Mail das Formular, welches Sie zusammen mit dem:der Gutachter:in ausfüllen. Das Original des ausgefüllten Formulars reichen Sie beim Prüfungsamt in Tübingen ein. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail der Anmeldung unter Nennung des spätestens Abgabetermin für Ihre Bachelorarbeit.

Möchten Sie Ihre Bachelorarbeit außerhalb der Universitäten Tübingen und Stuttgart schreiben, benötigen Sie eine:n Betreuer:in im Unternehmen und eine:n Gutachter:in an den Universitäten. Der:die Betreuer:in im Unternehmen kann in den meisten Fällen nicht Gutachter:in sein, da dies die Prüfungsbefugnis einer der beiden Universitäten erfordert.

Die Bachelorarbeit wird dem:der Gutachter:in jeweils als gebundenes Exemplar vorgelegt. Im Prüfungsamt geben Sie ein pdf per Mail ab. Es zählt das Datum des Maileingangs. Die elektronische Form der Bachelorarbeit wird im Prüfungsamt nur hinterlegt, nicht veröffentlicht. Nach Abgabe Ihrer Bachelorarbeit im Prüfungsamt erhalten Sie eine Bestätigung der Abgabe per Mail.

Der zur Bachelorarbeit gehörige Vortrag kann vor oder nach Abgabe der Bachelorarbeit erfolgen.

Weitere Infos finden Sie im Merkblatt unten. Ergänzende Dokumente und die Hinweise für Studierende früherer PO-Versionen sind im Tübinger Ilias-Kurs "Informationsmaterial zur Bachelorarbeit" hinterlegt.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall auf jeden Fall eine Studienleistung offen lassen müssen, wenn Sie den Studierendenstatus beibehalten möchten. Für das Offenhalten einer Studienleistung eignen sich z.B. die SQs, die Sie (s.o.) selbst im Prüfungsamt einreichen müssen.

Wenn Sie eine 4,0 Bescheinigung benötigen, können Sie diese per Mail beim Prüfungsamt in Tübingen beantragen. Hierzu müssen alle Leistungen (Grundstudium, Fachstudium und SQs) erbracht und verbucht worden sein und die Bachelorarbeit muss dem Prüfungsamt vorliegen. Ihr:e Gutachter:in mussaußerdem (gerne per Mail an Frau King) bestätigen, dass Ihre Bachelorarbeit mindestens mit der Note 4,0 bewerten wird.
Wir benötigen für das Zusenden der 4,0 Bescheinigung Ihre aktuelle Postadresse, da die Dokumente aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr unverschlüsselt per Mail versendet werden dürfen.

Die Zeugnisausstellung kann erfolgen, sobald alle Leistungen erbracht worden sind und uns das Gutachten der Bachelorarbeit im Original von dem:der Gutachter:in unterschrieben vorliegt. Bitte senden Sie eine Mail an das Prüfungsamt und bitten um Ausstellung des Zeugnisses. In der Regel dauert die Zeugniserstellung 4-6 Wochen.
Nachdem uns das Zeugnis unterschrieben vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail vom Prüfungsamt. (Bitte achten Sie darauf, dem Prüfungsamt in Tübingen Ihre private Mailadresse zukommen zu lassen, sollten Sie sich vor der Zeugnisausstellung exmatrikulieren).

Kontakt für weitere Fragen

Dieses Bild zeigt Juliane Mayer

Juliane Mayer

M.Sc.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Studiengangskoordination und Fachstudienberatung B.Sc. Medizintechnik

 

Dr. Daniela Mailänder-Sánchez

Silcherstr. 5, Ebene 5, Raum 110, 72076 Tübingen

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