CFD- Simulation eines Hubschraubers

Luft- und Raumfahrttechnik

Master of Science 

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch
[Foto: IAG/ University of Stuttgart]

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Luft- und Raumfahrttechnik – Master of Science

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 07.07.14
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 07. Juli 2014.

Prüfungsordnung 12.07.12
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) 11.03.13

Informationen des Studiengangs

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich dafür, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er ist für die Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten der Studiengänge Luft- und Raumfahrttechnik sowie Geodäsie zuständig. Der Prüfungsausschuss kann grundsätzlich nur im Rahmen der Prüfungsordnungen entscheiden. Bei Angelegenheiten, die in den Prüfungsordnungen eindeutig geregelt sind, gibt es also keinen Spielraum.

Sprechstunde

Die Sprechstunden des Prüfungsausschusses findet nach Vereinbarung statt.

Bitte senden Sie aktuell Ihre Anfragen mit den relevanten Unterlagen per E-Mail an: pa06@ifb.uni-stuttgart.de

Für ein Gespräch zu Ihrem Anliegen übermitteln Sie bitte mit Ihrer E-Mail-Anfrage eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können.

Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.

  • Prüfungen können im jeweiligen Semester nur in vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@mpus angemeldet werden, ohne Anmeldung über C@mpus ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen.
  • Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@mpus angemeldet werden.
  • Es erfolgt keine automatische Anmeldung zu Prüfungen des nächsten Semesters, wenn die Prüfung im vorangegangenen Semester nicht bestanden wurde.
  • Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, daher sind nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt ausgeschlossen.
  • Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung auch abgelegt wird. Beachten Sie dieses gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.

Den Abschluss des Masterstudiums bildet die Masterarbeit. 

Die Masterarbeit soll zeigen, dass Sie als Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

  • Mit der Masterarbeit werden 30 ECTS-Credits erworben
  • Das Thema der Masterarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 63 ECTS-Credits erworben wurden
  • Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 6 Monate, kann aber auf Antrag vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 3 Monate verlängert werden
  • Bestandteil der Masterarbeit ist ein Vortrag von 20-30 Minuten Dauer

Bitte beachten Sie die Dokuemte im Bereich "Verfahrensregelungen".

Gemäß § 24, Absatz 5 (Master LRT, PO 2014) kann die Bearbeitungsfrist auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 3 Monate verlängert werden. Stellen Sie dazu per E-Mail einen schriftlichen Antrag (Formular unten) an pa06@ifb.uni-stuttgart.de.

 

Wie finde ich eine Masterarbeit?

Sie können die Masterarbeit sowohl an einem Institut der Fakultät 6 als auch extern (z.B. in einem Unternehmen) anfertigen. Bei letzterer Option müssen Sie sich allerdings um eine prüfende Person unserer Fakultät bemühen. Neben der Möglichkeit sich initiativ auf eine Abschlussarbeit zu bewerben, haben einige Institute auch einige Themen ausgeschrieben.

Verfahrensregelungen gelten als Ergänzung zur Prüfungsordnung.

Bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin können Sie sich, über das C@mpus-Sytsme von Ihren Prüfungen abmelden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dies gilt nicht im Falle einer LBP (Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung), diese kann nur im Prüfungsanmeldezeitraum abgemeldet werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt muss der Antrag mit triftiger Begründung (keine Lust, keine Zeit, Konzentrationsprobleme,etc. sind keine triftigen Gründe!!!) beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Bei Krankheit bitte ärztliches Attest beifügen oder innerhalb von drei Arbeitstagen nachreichen.

Das Rücktrittsgesuch inkl. Begründung und ggf. Attest bitte per E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de senden und anschließend per Post zusätzlich an den Prüfungsausschussvorsitzenden (Anschrift siehe oben) schicken.

Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studiengang an anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen der Universität Stuttgart werden angerechnet, soweit sie gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denen des betreffenden Faches im Wesentlichen entsprechen.
Wichtig: Ein Modul muss mit einer benoteten Leistung abgeschlossen werden! Unbenotete Studienleistungen (auch Prüfungen) können nicht berücksichtigt werden!

1) Extern erbrachte Prüfungsleistung mit äquivalentem Modul in einer Spezialisierungsrichtung LRT der Uni Stuttgart

  • 1a) Die Spezialisierungsrichtung wurde gewählt:

Die mögliche Anerkennung muss direkt mit dem Prüfer/der Prüferin des jeweiligen Faches abgestimmt werden. Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular (Download siehe unten) dem Prüfungsausschussvorsitzenden in der Sprechstunde vorbei bringen oder per E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de senden. Abschließende Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und Sperrung des internen Moduls.

  • 1b) Die Spezialisierungsrichtung wurde nicht gewählt:

Die mögliche Anerkennung muss direkt mit dem Prüfer/der Prüferin des jeweiligen Faches abgestimmt werden. Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular (Download siehe unten) dem Prüfungsausschussvorsitzenden in der Sprechstunde vorbei bringen oder per E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de senden. Abschließende Genehmigung durch den Prüfungsausschuss als Ergänzungsmodul und Sperrung des internen Moduls.

2) Extern erbrachtes Modul ist prinzipiell einer gewählten Spezialisierungsrichtung zuzuordnen, jedoch gibt es kein äquivalentes Modul für eine Anrechnung

  • 2a) Die Spezialisierungsrichtung wurde gewählt:

Mit dem/der jeweiligen Spezialisierungsrichtungsleiter/in (Ansicht Liste der SR-Leiter) oder einem/einer in der Spezialisierungsrichtung aktiven fachkundigen Prüfer/in besprechen und bestätigen lassen, dass das extern erbrachte Modul prinzipiell in die Spezialisierungsrichtung eingebracht werden könnte. Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular (Download siehe unten) dem Prüfungsausschussvorsitzenden in der Sprechstunde vorbei bringen oder per E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de senden. Abschließende Genehmigung durch den Prüfungsausschuss als für eine Spezialisierungsrichtung erbrachte externe Leistung.

  • 2b) Die Spezialisierungsrichtung wurde nicht gewählt:

Mit dem/der jeweiligen Spezialisierungsrichtungsleiter/in (Ansicht Liste der SR-Leiter) oder einem/einer in der Spezialisierungsrichtung aktiven fachkundigen Prüfer/in besprechen und bestätigen lassen, dass das extern erbrachte Modul prinzipiell in die Spezialisierungsrichtung eingebracht werden könnte. Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular (Download siehe unten) dem Prüfungsausschussvorsitzenden in der Sprechstunde vorbei bringen oder per E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de senden. Abschließende Genehmigung durch den Prüfungsausschuss als für den Ergänzungsteil erbrachte externe Leistung.

3) Extern erbrachtes Modul passt in keine Spezialisierungsrichtung und soll trotzdem als Ergänzungsmodul angerechnet werden

  • Mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden bzgl. Anerkennung abstimmen. Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular (Download siehe unten) dem Prüfungsausschussvorsitzenden in der Sprechstunde vorbei bringen oder per E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de senden. Abschließende Genehmigung durch den Prüfungsausschuss als für den Ergänzungsteil erbrachte externe Leistung. Bitte beachten Sie, dass im Ergänzungsbereich nur maximal 6 LP an extern erbrachten Modulen angerechnet werden können.

Bitte senden Sie für eine Anerkennung die folgenden Unterlagen an pa06@ifb.uni-stuttgart.de oder bringen es in der Sprechstunde vorbei.

  • ausgefülltes Formular der Anerkennung (Download hier)
  • ausgefülltes Formular der Anerkennung nicht angemeldeter Prüfungen (Download hier)
  • ausführliche Modulbeschreibung des erbrachten Kurses in deutscher oder englische Sprache
  • Bescheinigung/Zertifikat des bestanden Kurses (mit Bewertungsangabe)

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von Studienzeiten (Einstufung in ein höheres Fachsemester) beim Studiensekretariat zu beantragen ist.

Den korrekt ausgefüllten Übersichtsplan für das Masterstudium schicken Sie zur Unterzeichnung aktuell bitte als .pdf-Datei via E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de.

 

Das Prüfungsamt ist im allgemeinen für die Prüfungsorganisation zuständig. Bei Fragen bezüglich Prüfungsanmeldung, Prüfungsrücktritt, Prüfungsordnungen, Krankmeldungen und Ähnlichem sollten Sie sich an dieses wenden.

Die Richtlinien dienen dazu ein in der Fakultät abgestimmtes Vorgehen zur Prüfungseinsicht zu schaffen.

Kontakt

Michael Reyle

Dr. rer. nat.

Akademischer Mitarbeiter, Studiengangmanager Luft- und Raumfahrttechnik

Dieses Bild zeigt Christian Koch

Christian Koch

Dr.-Ing.

Höhenprüfstandsleiter, stellv. Institutsleiter, Fachstudienberater

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