Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Luft- und Raumfahrttechnik – Bachelor of Science
Prüfungsordnung | ||
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Prüfungsordnung | 18.07.19 | |
Satzung zur Änderung des Moduls „Höhere Mathematik 1/2“ und des Moduls „Technische Thermodynamik I und II“ | 11.07.24 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 18. Juli 2019. | ||
Prüfungsordnung | 24.07.15 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 24. Juli 2015. | ||
Prüfungsordnung | 12.08.09 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 09.09.11 | |
Änderung der Prüfungsordnungen von Bachelorstudiengängen die am MINT-Kolleg Baden Württemberg beteiligt sind | 11.03.13 | |
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 |
Informationen des Studiengangs
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich dafür, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er ist für die Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten der Studiengänge Luft- und Raumfahrttechnik sowie Geodäsie zuständig. Der Prüfungsausschuss kann grundsätzlich nur im Rahmen der Prüfungsordnungen entscheiden. Bei Angelegenheiten, die in den Prüfungsordnungen eindeutig geregelt sind, gibt es also keinen Spielraum.
Sprechstunde
Die Sprechstunden des Prüfungsausschusses findet nach Vereinbarung statt.
Bitte senden Sie aktuell Ihre Anfragen mit den relevanten Unterlagen per E-Mail an: pa06@ifb.uni-stuttgart.de
Für ein Gespräch zu Ihrem Anliegen übermitteln Sie bitte mit Ihrer E-Mail-Anfrage eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können.
- Prof. Dr.-Ing. Andreas Strohmayer
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.
- Prüfungen können im jeweiligen Semester nur in vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@MPUS angemeldet werden, ohne Anmeldung über C@MPUSist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen.
- Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
- Es erfolgt keine automatische Anmeldung zu Prüfungen des nächsten Semesters, wenn die Prüfung im vorangegangenen Semester nicht bestanden wurde.
- Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, daher sind nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt ausgeschlossen.
- Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung auch abgelegt wird. Beachten Sie dieses gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.
Mit der Orientierungsprüfung soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle
Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Sie müssen bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Semesters, spätestens (inkl. evtl. Prüfungswiederholungen) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters bestanden sein, ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch.
Es handelt sich dabei um folgende Module:
- Technische Mechanik I
- Konstruktionslehre I (bestehend aus Darstellungstechnik und Konstruktionselemente)
Weitere Einzelheiten sind der Prüfungsordnung (PO) zu entnehmen.
Gemäß § 6, Absatz 1 der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik vom 18. Juli 2019 kann die Frist des Ablegens der Orientierungsprüfungen der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Stellen Sie dazu per E-Mail einen schriftlichen Antrag (Formular unten) an pa06@ifb.uni-stuttgart.de.
Den Abschluss des Bachelorstudiums bildet die Bachelorarbeit.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie als Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
- Mit der Bachelorarbeit werden 12 ECTS-Credits erworben
- Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 102 ECTS-Credits erworben wurden
- Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt 4 Monate, kann aber auf Antrag vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 2 Monate verlängert werden
- Bestandteil der Bachelorarbeit ist ein Vortrag von 20-30 Minuten Dauer
Gemäß § 27, Absatz 5 der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik vom 18. Juli 2019 kann die Bearbeitungsfrist auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 2 Monate verlängert werden. Stellen Sie dazu per E-Mail einen schriftlichen Antrag (Formular unten) an pa06@ifb.uni-stuttgart.de.
Wie finde ich eine Bachelorarbeit?
Sie können die Bachelorarbeit sowohl an einem Institut der Fakultät 6 als auch extern (z.B. in einem Unternehmen) anfertigen. Bei letzterer Option müssen Sie sich allerdings um eine pürfende Person unserer Fakultät bemühen. Neben der Möglichkeit sich initiativ auf eine Abschlussarbeit zu bewerben, haben einige Institute auch einige Themen ausgeschrieben.
- Beispielhafter Leitfaden zur Anfertigung externer studentischer Arbeiten
- Fristverlängerung Bachelorarbeit
- Studentische Abschlussarbeiten
ILIAS-Kurs mit studentischen Abschlussarbeiten - Verfahrensregelung 02/2012
Ausgabe und Anmeldung B.Sc.-Arbeit, Besonderheiten externe Arbeit - Verfahrensregelung 04/2014
Geheimhaltungsfristen für externe Studien- und Abschlussarbeiten
Bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin können Sie sich, über das C@MPUS System von Ihren Prüfungen abmelden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dies gilt nicht im Falle einer LBP (Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung), diese kann nur im Prüfungsanmeldezeitraum abgemeldet werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt muss der Antrag mit triftiger Begründung (keine Lust, keine Zeit, Konzentrationsprobleme,etc. sind keine triftigen Gründe!) beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Bei Krankheit bitte ärztliches Attest beifügen oder innerhalb von drei Arbeitstagen nachreichen.
Das Rücktrittsgesuch inkl. Begründung und ggf. Attest bitte per E-Mail an pa06@ifb.uni-stuttgart.de senden und anschließend oder direkt im Original zur Sprechstunde vorlegen, per Post an die o.g. Anschrift senden bzw. im Sekretariat bei Frau Susanne Stegmeier (ITLR, Pfaffenwaldring 31, Raum 1-136) abgeben.
Gemäß §9 der aktuellen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik muss ein mindestens sechswöchiges Vorpraktikum bis zum Vorlesungsbeginn des 1. Fachsemesters abgeleistet werden. Diese Frist kann ausnahmsweise verlängert werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte.
Bitte entnehmen Sie genauere Hinweise der Website des Praktikantenamts.
Über das zweite Fachsemester hinausgehende Fristverlängerungen sind nur in absoluten Härtefällen möglich (z.B. Krankheit, so dass ein kleiner Teil des Vorpraktikums nicht abgeleistet werden konnte, o.Ä.). Hierfür ist nach Absprache mit dem Praktikantenamt ein schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung und entsprechenden Nachweisen an den Prüfungsausschuss (pa06ifb.uni-stuttgart.de) zu stellen.
Das Prüfungsamt ist im allgemeinen für die Prüfungsorganisation zuständig. Bei Fragen bezüglich Prüfungsanmeldung, Prüfungsrücktritt, Prüfungsordnungen, Krankmeldungen und Ähnlichem sollten Sie sich an dieses wenden.
- Prüfungsamt
Website des Prüfungsamts - Prüfungsorganisation
Nützliche Informationen zur allgemeinen Prüfungsorganisation
Die Richtlinien dienen dazu ein in der Fakultät abgestimmtes Vorgehen zur Prüfungseinsicht zu schaffen.
Kontakt
Michael Reyle
Dr. rer. nat.Akademischer Mitarbeiter, Studiengangmanager Luft- und Raumfahrttechnik
Christian Koch
Dr.-Ing.Höhenprüfstandsleiter, stellv. Institutsleiter, Fachstudienberater