Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Luft- und Raumfahrttechnik – Bachelor of Science
Prüfungsordnung | ||
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Prüfungsordnung | 18.07.19 | |
Satzung zur Änderung des Moduls „Höhere Mathematik 1/2“ und des Moduls „Technische Thermodynamik I und II“ | 11.07.24 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 18. Juli 2019. | ||
Prüfungsordnung | 24.07.15 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 24. Juli 2015. | ||
Prüfungsordnung | 12.08.09 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 09.09.11 | |
Änderung der Prüfungsordnungen von Bachelorstudiengängen die am MINT-Kolleg Baden Württemberg beteiligt sind | 11.03.13 | |
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 |
Informationen des Studiengangs
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich dafür, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er ist für die Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten der Studiengänge Luft- und Raumfahrttechnik sowie Geodäsie zuständig. Der Prüfungsausschuss kann grundsätzlich nur im Rahmen der Prüfungsordnungen entscheiden. Bei Angelegenheiten, die in den Prüfungsordnungen eindeutig geregelt sind, gibt es also keinen Spielraum.
Sprechstunde
Die Sprechstunden des Prüfungsausschusses findet nach Vereinbarung statt.
Bitte senden Sie aktuell Ihre Anfragen mit den relevanten Unterlagen per E-Mail an: pa06@ila.uni-stuttgart.de
Weiter unten finden Sie Hinweise zu den typischen Anliegen und den jeweils erforderlichen Dokumenten. Nur wenn Sie diese Hinweise beachten, kann Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden. In fast allen Fällen ist Ihre aktuelle "Leistungsübersicht (alles)" aus C@MPUS erforderlich.
- Prof. Dr.-Ing. Malte Krack
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.
- Prüfungen können im jeweiligen Semester nur in vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@MPUS angemeldet werden, ohne Anmeldung über C@MPUS ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen.
- Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
- Es erfolgt keine automatische Anmeldung zu Prüfungen des nächsten Semesters, wenn die Prüfung im vorangegangenen Semester nicht bestanden wurde.
- Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, daher sind nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt ausgeschlossen.
- Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung auch abgelegt wird. Beachten Sie dieses gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.
Mit der Orientierungsprüfung soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle
Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Sie müssen bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Semesters, spätestens (inkl. evtl. Prüfungswiederholungen) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters bestanden sein, ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch.
Es handelt sich dabei um folgende Module:
- Technische Mechanik I
- Konstruktionslehre I (bestehend aus Darstellungstechnik und Konstruktionselemente)
Weitere Einzelheiten sind der Prüfungsordnung (PO) zu entnehmen.
Gemäß § 6, Absatz 1 der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik vom 18. Juli 2019 kann die Frist des Ablegens der Orientierungsprüfungen der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Stellen Sie dazu per E-Mail einen schriftlichen Antrag (Formular unten) an pa06@ila.uni-stuttgart.de.
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Formular bzw. formloses Schreiben gemäß Vorlage (nur die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden darf fehlen)
- aktuelle "Leistungsübersicht (alles)" aus C@MPUS
- ggf. weitere Belege für die Richtigkeit der Angaben im o.g. Formular bzw. Schreiben
Insbesondere, falls eine Angabe über das voraussichtliche Ende des Studiums erforderlich ist, wird eine kurze Aufstellung benötigt, wann (je Semester) Sie welche der noch ausstehenden Leistungen erbringen wollen.
Bitte alles an pa06@ila.uni-stuttgart.de senden.
Den Abschluss des Bachelorstudiums bildet die Bachelorarbeit.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie als Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
- Mit der Bachelorarbeit werden 12 ECTS-Credits erworben
- Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 102 ECTS-Credits erworben wurden
- Nach Vergabe des Themas muss die Masterarbeit unverzüglich angemeldet werden.
- Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt 4 Monate.
- Bestandteil der Bachelorarbeit ist ein Vortrag von 20-30 Minuten Dauer
Gemäß § 27, Absatz 5 der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik vom 18. Juli 2019 kann die Bearbeitungsfrist auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 2 Monate verlängert werden. Stellen Sie dazu per E-Mail einen schriftlichen Antrag (Formular unten) an pa06@ila.uni-stuttgart.de.
Wie finde ich eine Bachelorarbeit?
Die Vergabe von Abschlussarbeiten muss durch die Prüfer der Fakultät 6 erfolgen. Zulässige Prüfer sind alle Professoren der Institute der Fakultät 6. Neben der Möglichkeit sich initiativ auf eine Abschlussarbeit zu bewerben, haben einige Institute auch einige Themen ausgeschrieben.
Wann wird die Bachelorarbeit angemeldet?
Gemäß §27(3) muss nach Vergabe des Themas die Kandidatin bzw. der Kandidat die Arbeit unverzüglich anmelden. Eine "Einarbeitung" in das Thema vor der Anmeldung ist rechtswidrig. Es ist die Pflicht der Prüfer, die Aufgabenstellung so zu begrenzen, dass die zur Bearbeitungsfrist von 6 Monaten eingehalten werden kann. Sollten Sie als Studierende an den Instituten bzw. bei den Prüfern hierbei auf Widerstand stoßen bzw. abweichende Praxis erleben, kommen Sie bitte auf den Prüfungsausschuss zu (pa06@ila.uni-stuttgart.de).
- Fristverlängerung Bachelorarbeit
- Verfahrensregelung 02/2012
Ausgabe und Anmeldung B.Sc.-Arbeit, Besonderheiten externe Arbeit - Verfahrensregelung 04/2014
Geheimhaltungsfristen für externe Studien- und Abschlussarbeiten
Bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin können Sie sich, über C@MPUS von Ihren Prüfungen abmelden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dies gilt nicht im Falle einer LBP (Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung), diese kann nur im Prüfungsanmeldezeitraum abgemeldet werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt muss der Antrag mit triftiger Begründung (keine Lust, keine Zeit, Konzentrationsprobleme,etc. sind keine triftigen Gründe!!!) beim Prüfungsausschuss gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Bei Krankheit ärztliches Attest beifügen.
- aktuelle "Leistungsübersicht (alles)" aus C@MPUS
- Angabe Ihrer Prüfungsordnung (falls von aktueller abweichend)
Das Rücktrittsgesuch inkl. Begründung an pa06@ila.uni-stuttgart.de senden.
Gemäß §9 der aktuellen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik muss ein mindestens sechswöchiges Vorpraktikum bis zum Vorlesungsbeginn des 1. Fachsemesters abgeleistet werden. Diese Frist kann ausnahmsweise verlängert werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte.
Bitte entnehmen Sie genauere Hinweise der Website des Praktikantenamts.
Über das zweite Fachsemester hinausgehende Fristverlängerungen sind nur in absoluten Härtefällen möglich (z.B. Krankheit, so dass ein kleiner Teil des Vorpraktikums nicht abgeleistet werden konnte, o.Ä.). Hierfür ist nach Absprache mit dem Praktikantenamt ein schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung und entsprechenden Nachweisen an den Prüfungsausschuss (pa06@ila.uni-stuttgart.de) zu stellen.
Das Prüfungsamt ist im allgemeinen für die Prüfungsorganisation zuständig. Bei Fragen bezüglich Prüfungsanmeldung, Prüfungsrücktritt, Prüfungsordnungen, Krankmeldungen und Ähnlichem sollten Sie sich an dieses wenden.
- Prüfungsamt
Website des Prüfungsamts - Prüfungsorganisation
Nützliche Informationen zur allgemeinen Prüfungsorganisation
Die Richtlinien dienen dazu ein in der Fakultät abgestimmtes Vorgehen zur Prüfungseinsicht zu schaffen.
Kontakt
Michael Reyle
Dr. rer. nat.Akademischer Mitarbeiter, Studiengangmanager Luft- und Raumfahrttechnik
Christian Koch
Dr.-Ing.Höhenprüfstandsleiter, stellv. Institutsleiter, Fachstudienberater