Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Fahrzeugtechnik – Bachelor of Science
Prüfungsordnung | ||
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Die Prüfungsordnung setzt sich zusammen aus der Prüfungsordnung vom 1. August 2019 und den neu gefassten fachspezifischen Bestimmungen vom 8. Juli 2022. | ||
Prüfungsordnung | 01.08.19 | |
Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 08.07.22 | |
Satzung zur Änderung des Moduls „Höhere Mathematik 1/2“ und des Moduls „Technische Thermodynamik I und II“ | 11.07.24 |
Informationen des Studiengangs
Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie bei den Instituten, die im entsprechenden Semester für die Prüfung verantwortlich sind.
Wichtig:
- Das Modul „Konstruktionslehre mit Einführung in die Festigkeitslehre“ bildet die Orientierungsprüfung.
Die Orientierungsprüfung muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Semesters, spätestens (inkl. evtl. Prüfungswiederholungen) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters bestanden sein, ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch. - Ohne Anmeldung über das C@MPUS-Portal ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
- Es müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt sind also ausgeschlossen. - Bitte melden Sie bei Modulprüfungen, die über zwei Semester gehen, die Prüfung erst in dem Semester an, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
Bsp.: Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Modulabschlussprüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann melden Sie diese Prüfung bitte auch erst im Sommersemester an!
- Informationen zu den IFS-Grundlagenprüfungen
Hinweise zu "Grundlagen der Kraftfahrzeuge", "Grundlagen der Fahrzeugantriebe", sowie "Grundlagen der Kraftfahrzeugantriebe" - IFS-Vorlesungsinhalte
Bearbeitungszeit
180 Stunden (Hinweis: Die Projektarbeit muss innerhalb eines Semesters abgeschlossen sein.)
Siehe Modulbeschreibung
Ziel
Bachelorstudierenden im 5. Semester der Fachrichtungen
- Maschinenbau,
- Mechatronik,
- Fahrzeugtechnik und
- Technologiemanagement
die Möglichkeit zu geben,
- Kernkompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten aufzubauen und
- grundlegende Erfahrungen im Projektmanagement zu sammeln.
Bearbeitungszeit
360 Stunden = max 5 Monate
Siehe Modulbeschreibung
Ziel
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie als Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
Die Bachelorarbeit kann an jedem Institut der Fakultäten 4 und 7 geschrieben werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die institutsindividuellen Modalitäten zur Genehmigung und Erstellung einer Bachelorarbeit. Bestandteil der Bachelorarbeit ist der Besuch von mindestens 9 Seminarvorträgen (Teilnahmebestätigung auf Formblatt Seminarvorträge) und ein eigener Vortrag von 20-30 Minuten Dauer über deren Inhalt. Einzelheiten sind im § 27 der Prüfungsordnung nachzulesen.
Wichtig: Bachelorabeiten dürfen nicht in der Industrie geschrieben werden.
Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
- Prof. Dr.-Ing. S. Böttinger
bei Anfragen bitte immer Ihre aktuelle Leistungsübersicht beifügen
Kontakt für weitere Fragen
Bernhard Bäuerle
Dr.-Ing.Studiengangmanagement und Fachstudienberatung Fahrzeugtechnik
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- Kontaktaufnahme per Email
Kurt Seiwert
Studiengangmanagement und Stundenplan-Beauftragter Fahrzeugtechnik
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