Visabestimmungen, Aufenthaltsanmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Je nach Nationalität (siehe FAQs) benötigen Sie ein Visum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland studieren zu können. Außerdem müssen sich alle in Deutschland wohnhaften Personen beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden.

Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit oder Studierende, die die Staatsangehörigkeit Liechtensteins, Norwegens, Islands oder der Schweiz besitzen, müssen sich nur als Einwohner anmelden. Sie benötigen kein Visum und/oder keine Aufenthaltserlaubnis.

Hinweis: In Deutschland bezieht sich der Begriff "Visum" nur auf das Einreisedokument, das von einer deutschen Botschaft im Ausland ausgestellt wird. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, erhalten Sie nach Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis (oder einen Aufenthaltstitel).

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland zu Studienzwecken benötigen Nicht-EU-Studierende ein Visum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis. Die deutsche Bundesregierung bietet einen Überblick darüber, wie man ein Studierendenvisum erhält.

Erkundigen Sie sich bei der nächstgelegenen deutschen Botschaft oder Konsulat nach den spezifischen Regelungen in Ihrem Fall.

Bitte beachten Sie:

  • Die Universität Stuttgart ist nicht in das Visumverfahren involviert und ist nicht in der Lage, das Verfahren zu beschleunigen oder die Anforderungen zu beeinflussen.
  • Bitte reisen Sie nicht mit einem Visum für einen anderen Zweck als ein Studium nach Deutschland ein, z.B. mit einem Touristenvisum (sog. Schengen-Visum). Sie können es nach Ihrer Ankunft nicht mehr in ein Visum für Studienzwecke umwandeln!
  • Visa für ein Studium in anderen EU-Ländern sind für ein Studium in Deutschland nicht gültig. Bitte beantragen Sie ein Studierendenvisum für Deutschland bei der deutschen Botschaft Ihres derzeitigen Wohnsitzlandes.
  • Mögliche Ausnahmen für ankommende Austauschstudierende (z.B. Erasmus-Studierende) mit einer Studienaufenthaltsgenehmigung in einem anderen EU-Land (siehe FAQ).

Leider kommt es manchmal zu Verzögerungen, weil die Visabearbeitung lange dauern kann. Wenn Sie sich Sorgen um Ihre rechtzeitige Ankunft machen, informieren Sie Ihre*n Studiengangskoordinator*in und lesen Sie die Informationen über verspätete Ankünfte.

Sie kommen für ein Promotionsstudium oder eine Forschungsarbeit? Bitte wenden Sie sich an das Welcome Center des Dezernats Internationales für internationale Forschende.

Nach deutschem Recht müssen sich alle Einwohner*innen, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Für die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung und für andere Formalitäten ist ein Nachweis der Aufenthaltsanmeldung erforderlich!

Sie müssen sich in der Gemeinde/Stadt anmelden, in der sich Ihre Wohnung befindet. Wenn Ihre Wohnung in Stuttgart liegt, können Sie sich in jedem Bürgerbüro in der Stadt anmelden. 

Die folgenden Dokumente müssen zwingend vorgelegt werden:

  • Reisepass oder Personalausweis der Europäischen Union
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, erhältlich im Dezernat Internationales oder in jedem Bürgerbüro (oder online auf der entsprechenden Website)
  • Formular Wohnungsgeberbestätigung, eine von Ihrem Vermieter / Ihrer Vermieterin unterschriebene Bestätigung, dass Sie eingezogen sind. Wenn Sie in einer studentischen Wohnanlage wohnen, verwenden Sie bitte Ihr Einzugsschreiben des Studierendenwerks oder des VSSW.

Ihre Wohnung befindet sich nicht in Stuttgart? Ihr Vermieter / Ihre Vermieterin kann Ihnen sagen, wo Sie sich anmelden müssen. Bei der Anmeldung können Sie fragen, wo genau Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen können.

Hinweis: Wenn Sie während Ihres Studiums umziehen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug anzumelden. Eine separate Abmeldung Ihrer alten Wohnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Nicht-EU-Bürger*innen, die sich länger als die Dauer ihres Visums in Deutschland aufhalten, sollten bald nach ihrer Ankunft oder mindestens einige Wochen vor Ablauf ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis in derselben Gemeinde/Stadt beantragen, in der Sie gemeldet sind. Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie auf der Homepage Ihrer Stadtverwaltung nach der Ausländerbehörde.

Die folgenden Dokumente müssen Sie unbedingt vorlegen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis
  • Ihren Reisepass (die Seite mit Ihren persönlichen Daten)
  • Ihr Visum (falls zutreffend)
  • Ein biometrisches Foto (siehe FAQ)
  • Meldebestätigung über den Aufenthalt
  • Zulassungsbescheid und, wenn möglich, Einschreibung / Immatrikulationsbescheinigung der Universität Stuttgart
  • Versicherungsbescheinigung einer deutschen Krankenkasse (mehr Informationen über Versicherungen)
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 934 Euro pro Monat), z.B. Kontoauszug eines deutschen Kontos oder Stipendienbescheid
  • Wenn ein persönlicher Termin stattfindet: ca. 100 Euro Bearbeitungsgebühr

Die Aufenthaltserlaubnis wird im Kreditkartenformat ausgestellt und heißt eAT (elektronischer Aufenthaltstitel).

Der Chip auf der Karte enthält die Angaben zu Ihre Aufenthaltserlaubnis. Außerdem erhalten Sie ein Zusatzblatt mit weiteren Informationen. Bitte tragen Sie es immer bei sich.

Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende beinhaltet eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis. Hier finden Sie mehr Informationen über die Arbeitserlaubnis.

Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis möglichst 1-2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit (siehe unten).

Informationen zur Aufenthaltserlaubnis der Stadt Stuttgart (nicht speziell für Studierende).

Aufgrund von Personalknappheit kommt es bei allen Vorgängen der Ausländerbehörde zu erheblichen Verzögerungen. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

  1. Senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen nur einmal per E-Mail an die Ausländerbehörde. 
  2. Haben Sie etwas Geduld und warten Sie ab. Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht erneut ein und sehen Sie von Rückfragen ab!

  3. Ungefähr eine Woche vor Ablauf Ihres Visums (oder vor Ablauf der visumfreien Zeit von 90 Tagen) erhalten Sie per Post eine der folgenden Antworten:
    • Ein befristetes Dokument namens Fiktionsbescheinigung. Sie entspricht einem eAT und wird oft aufgrund von Terminknappheit ausgestellt. Achten Sie auf die Informationen und mögliche Einschränkungen, die mit dieser Bescheinigung mittgeteilt werden. Eine Bearbeitungsgebühr wird in der Regel nicht erhoben.
    • Eine Einladung zu einem Termin zur persönlichen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
  1. Wenn Sie zu einem der seltenen Termine eingeladen werden:
    • Es ist sehr wichtig, dass Sie pünktlich erscheinen und alle relevanten Dokumente mitbringen.
    • Seien Sie darauf vorbereitet, eine Bearbeitungsgebühr von ca. 100 Euro zu zahlen. Sie erhalten eine eAT-Karte, die nach 8 Wochen per Post zugestellt wird. Für die Zeit bis zum Eintreffen Ihrer eAT-Karte erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform. Achten Sie genau auf die Informationen, die mit der Karte verschickt werden!
    • Wenn Sie Ihren Termin aus nachvollziehbaren Gründen (z. B. Krankenhausaufenthalt) nicht wahrnehmen können, bitten Sie so früh wie möglich um einen neuen Termin!

Ihr Visum läuft demnächst ab und Sie haben noch nichts von der Ausländerbehörde gehört? Sie haben Fragen zur eAT/Fiktionsbescheinigung, die Sie erhalten haben? Bitte wenden Sie sich an das Dezernat Internationales!

Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis möglichst 1-2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit. Sie müssen einen aktuellen Immatrikulationsnachweis, Leistungsnachweise (normalerweise nicht erforderlich, wenn Sie Austauschstudierende*r sind) und einen aktuellen Finanzierungsnachweis einreichen.

In Stuttgart ist das Verfahren ähnlich wie bei der Beantragung Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis, d. h. Sie schicken Ihren Antrag per E-Mail und erhalten erst kurz vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis eine Antwort.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie während Ihres Studiums umziehen, ist die Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort ab dem Tag Ihres Umzugs für Sie zuständig. Ihre Unterlagen werden Ihnen automatisch zugesandt, nachdem Sie Ihren neuen Wohnsitz angemeldet haben. Leider kann dies mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Vermeiden Sie es, wenn möglich, gleichzeitig umzuziehen UND Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Wenn die Ausländerbehörde während Ihres Studiums mit Fragen an Sie herantritt, können Sie sich gerne an das Dezernat Internationales wenden, um sich beraten zu lassen.

FAQs

Die Visabestimmungen hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Das Schengen-Visum ist nur für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gültig. Für längere Aufenthalte und für Aufenthalte zu Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitszwecken benötigen Sie ein Langzeitvisum, das sogenannte nationale Visum.

Das Dezernat Internationales ist nicht in der Lage, das Visumverfahren zu beschleunigen. Je nach Land und Anzahl der Visumanträge kann es mehrere Monate dauern, bis man einen Termin bei der Botschaft bekommt. Daher ist es wichtig, im Voraus zu planen.

Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum (dem so genannten Schengen-Visum) ein, da Sie es nach Ihrer Ankunft nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln können.

Ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis sind beides Dokumente, die Sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen.

Ein Visum wird von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat usw.) ausgestellt. Es berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland, gilt aber in der Regel nicht für die Dauer Ihres Aufenthalts. Nach der Einreise oder spätestens einige Wochen vor Ablauf Ihres Visums müssen Sie daher bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Staatsangehörige einiger Länder können ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen.

Der eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) besteht in der Regel aus einer Chipkarte und dem Zusatzblatt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung kann es vorkommen, dass die Ausländerbehörde Ihre Antragsunterlagen nicht gründlich prüfen kann. In der Zwischenzeit wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie nachweisen können, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland legal ist. Die Fiktionsbescheinigung besteht aus einem Beiblatt.

Im Falle eines Umzugs ist die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnorts ab dem Tag der Anmeldung Ihrer neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt für Sie zuständig. Leider kann die Übermittlung der Unterlagen von einer Behörde zur anderen einige Tage bis mehrere Wochen dauern. Fällt die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis mit dem Umzug zusammen, empfehlen wir Ihnen, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig an Ihrem alten Wohnort zu veranlassen.

Ja, Sie können ein Semester im Ausland studieren. Achten Sie darauf, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis den gesamten Auslandsaufenthalt abdeckt. Erst dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen. Wenn Sie Deutschland für mehr als sechs Monate verlassen, stellen Sie sicher, dass Sie sich eine sogenannte Nichterlöschensbescheinigung (siehe unten) beantragen.

Wenn Sie Deutschland vorübergehend verlassen möchten, achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass und Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthalts gültig sind und Ihnen so die Wiedereinreise ermöglichen.

Die Wiedereinreise ist nicht möglich, wenn Ihr Auslandsaufenthalt länger als sechs Monate dauert. In diesem Fall müssen Sie vor der Ausreise aus Deutschland eine Bescheinigung über das Nichterlöschen eines Aufenthaltstitels beantragen. In Stuttgart können Sie dies am Servicepoint der Ausländerbehörde ohne Termin erledigen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Dezernat Internationales.

Wenn Sie Ihr Studium abbrechen oder Ihren Studiengang wechseln möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an die Ausländerbehörde und informieren Sie diese über den Wechsel Ihres Studiengangs. Für eine individuelle Beratung oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat Internationales, z.B. per E-Mail.

Nein, nach Ablauf der Frist von 90 Tagen in Europa/Deutschland dürfen Sie nicht mehr außerhalb Europas/Deutschlands reisen und wieder nach Deutschland einreisen (innerhalb von 180 Tagen). Diese Regelung gilt für Bürger*innen aus z.B. Australien, Brasilien, Kanada, Japan, Südkorea, dem Vereinigten Königreich und den USA. Diese dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber bei der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um Deutschland nach 90 Tagen verlassen und wieder einreisen zu können.

Nein, wenn Ihr Visum die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts abdeckt, müssen Sie keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Visa für ein Studium in anderen EU-Ländern sind in der Regel nicht für ein Studium in Deutschland gültig.

Aufgrund einer EU-Richtlinie (2016/801) können Studierende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit, die in einem EU-Land studieren und einen Austausch (z.B. Erasmus-Austausch) an einer deutschen Hochschule absolvieren, direkt über das Dezernat Internationales eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen. Voraussetzungen: Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus dem Land, in dem Sie derzeit studieren, und Sie halten sich weniger als 360 Tage in Deutschland auf. Bei diesem Verfahren müssen Sie kein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen.

Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, kontaktieren Sie uns bitte.

Biometrische Fotos sind spezielle Fotos, die sowohl für Reisepässe als auch für die Ausländerbehörde benötigt werden. Biometrische Fotos können Sie in jedem Fotostudio in Stuttgart oder in bestimmten Drogerien machen lassen. Viele deutsche Botschaften stellen Beispielfotos zur Verfügung, z.B. auf dieser Website.

Denken Sie daran, dass biometrische Fotos besondere Anforderungen haben:

  • Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein.
  • Das Bild muss von guter Qualität sein und den natürlichen Teint zeigen.
  • Der Hintergrund muss schlicht, hell und ohne Muster sein.
  • Der Kopf muss gerade in der Mitte des Bildes gehalten werden.
  • Die Augen müssen offen und der Kamera zugewandt sein.
  • Sie sollten einen neutralen Gesichtsausdruck und einen geschlossenen Mund haben.
  • Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt.

Kontakt

 

Dezernat Internationales

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