Inhalt
Studienfinanzierung
Lebenshaltungskosten
In Stuttgart müssen Sie mit hohen Lebenshaltungskosten rechnen. Pro Monat sollten Sie mit ungefähr EUR 861 rechnen.
- Miete (pro Monat)
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zwischen EUR 350 und EUR 500
- Krankenversicherung (pro Monat)
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ungefähr EUR 120 (verpflichtend für alle Studierende)
- Rundfunkgebühren (pro Monat)
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EUR 18,36 (verpflichtend für alle Haushalte)
- Semesterticket (pro Semester)
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EUR 210 (für den öffentlichen Nahverkehr)
- Semesterbeitrag (pro Semester)
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ungefähr EUR 130 (für Austauschstudierende)
ungefähr EUR 200 (für Studierende mit Abschluss)
- Studiengebühren (pro Semester)
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ungefähr EUR 1.500 (für internationale Nicht-EU Studierende mit Abschluss)
- zusätzliche Ausgaben (pro Monat)
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persönliche Auslagen wie Lebensmittel, Unterhaltung, Freizeit usw.
Nachweis ausreichend finanzieller Mittel
Sollten Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, werden Sie belegen müssen, dass Sie monatlich über mindestens EUR 934 für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes verfügen. Bei einem Aufenthalt von über einem Jahr benötigen Sie einen Nachweis für mindestens 12 Monate. Dieser Nachweis kann in Form eines Sparbuchs, einer Kreditbestätigung, einer Stipendienbescheinigung erfolgen oder eines Sperrkontos erfolgen. Falls ein Sperrkonto notwendig ist, bekommen Sie weitere Informationen von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Die Universität Stuttgart kann leider keine finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten anbieten.
Warnung: Eröffnen Sie bitte kein Sperrkonto bei dem privaten Anbieter BAM! Lesen Sie hierzu nähere Informationen.
Stipendien
Sie sollten am besten schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit der Suche nach einem geeigneten Stipendium beginnen, da Sie sich für die meisten Programme noch in Ihrem Heimatland bewerben müssen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet eine Auswahl an Stipendien an, welche in der Stipendiendatenbank einzusehen sind. Auch auf der Seite vom Baden-Württemberg STUDYGUIDE können Sie sich weitere Informationen zu Stipendien holen.
Wenn Sie bereits an der Universität Stuttgart in einem höheren Semester studieren und sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
Die Universität Stuttgart bietet zur Unterstützung fortgeschrittener Studierender Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an. Das Programm richtet sich vorrangig an qualifizierte und besonders engagierte internationale Fachstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, die einen erfolgreichen Studienabschluss an der Universität Stuttgart anstreben. Diese Stipendien können für bis zu sechs Monate vergeben werden.
Derzeit gibt es drei Stipendienarten im STIBET I-Programm des DAAD:
- Stipendien für besonders engagierte Studierende und Doktoranden [EN]
- Studienabschluss-Stipendien [EN]
- Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden [EN]
Wer kann sich bewerben?
Internationale Studierende, die
- einen erfolgreichen Studienabschluss (BSc, MSc oder PhD) an der Universität Stuttgart anstreben
- bisher gute akademische Leistungen erbracht haben
- kein anderes Vollstipendium einer deutschen oder ausländischen Organisation beziehen
- sich in der Endphase ihres Studiums befinden
Bewerbungsschluss
31. Januar bzw. 30. Juni
Bewerbungsschluss für Doktorandinnen und Doktoranden
31. Januar
Wie kann ich mich bewerben?
- Reichen Sie Ihre Bewerbung bitte zusammen mit den (in den PDF-Dateien genannten) erforderlichen Unterlagen im Dezernat Internationales der Universität Stuttgart ein
- Die Bewerbungsunterlagen sind nur persönlich im Dezernat Internationales erhältlich
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für vorübergehende Notlagen, die Studierenden der Universität Stuttgart im Rahmen eines Programms des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird nach Einzelfallprüfung festgelegt. Ein Senatsausschuss entscheidet über jede Vergabe.
Wer kann sich bewerben?
Vollstudierende, die
- einen baldigen, erfolgreichen Studienabschluss an der Universität Stuttgart anstreben
- die sich derzeit mindestens im dritten oder vierten Semester (eines Bachelor- oder Master-Studienganges) befinden
- mit kurzzeitigen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind
Regulärer Bewerbungsschluss:
- 01. Dezember (für Beihilfen ab Januar)
- 01. Juni (für Beihilfen ab Juli)
Wie kann ich mich bewerben?
Falls Sie sich um Beihilfe bewerben möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an das Dezernat Internationales.
Kontakt: Kerstin Glaser
Die Universität Stuttgart bietet für in finanzielle Not geratene internationale Studierende Kurzzeitstipendien aus einem Notfonds an. Die Stipendien werden aus Spendenmitteln der Christian Bürkert Stiftung finanziert.
Unvorhergesehene kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Inflation und Währungsschwankungen können die finanzielle Unterstützung aus dem Herkunftsland plötzlich abbrechen lassen. Ebenso können Krankheiten, Erwerbslosigkeit der Eltern oder das Auslaufen von Projektmitteln dazu beitragen, dass Studierende oder Promovierende nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Der Notfonds richtet sich an qualifizierte und besonders engagierte internationale Studierende sowie an Doktorandinnen und Doktoranden, die einen erfolgreichen Studienabschluss an der Universität Stuttgart anstreben.
Die Stipendienlaufzeit und -höhe orientiert sich an den vorübergehenden finanziellen Bedürfnissen der Bewerberinnen und Bewerber und wird von einer Auswahlkommission des Dezernats Internationales festgelegt.
Wer kann sich bewerben?
Internationale Studierende der Universität Stuttgart, die
- einen Studienabschluss (BSc, MSc oder PhD) an der Universität Stuttgart anstreben und Studienleistungen vorweisen können, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten lassen
- mit schwerwiegenden, kurzzeitigen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind
Bewerbungsschluss
Bewerbungen werden fortlaufend angenommen.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Antragsformulare sind nur nach persönlicher Beratung im Dezernat Internationales erhältlich.
Arbeiten im Studium
Aufgrund des hohen Studienaufwandes wird davon abgeraten, das Studium an der Universität Stuttgart durch einen Vollzeitjob zu finanzieren. Als EU-Bürger können Sie wie deutsche Staatsangehörige ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Sie benötigen lediglich eine studentische Krankenversicherung. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen sie zuerst eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis beantragen, die in Ihrem Reisepass vermerkt wird. Stellen Sie bei Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis sicher, dass diese Ihre Arbeitserlaubnis enthält. Für weitere Informationen zu diesem Thema, haben Sie einen Blick auf unsere Webseite Arbeiten im Studium.
Krankenversicherung
Alle Vollstudierenden in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Programmstudierende aus Nicht-EU-Ländern. Austauschstudierende aus EU-Staaten, die im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, sind von dieser Regelung ausgenommen, solange sie nicht in Deutschland arbeiten.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausdrücklich, da diese Schäden abdeckt, die Sie anderen Personen zufügen oder am Eigentum anderer Personen verursachen. Darunter fallen beispielsweise Schäden an Ihrer Mietwohnung, an einem Labor, Ihrem Institut und eventuell sogar der Verlust von Schlüsseln. Eine Haftpflichtversicherung kostet je nach Familienstand für gewöhnlich zwischen EUR 30 und EUR 80 pro Jahr. Weitere Informationen zum Thema Versicherungen.
Kontakt

International Office
- Profil-Seite
- +49 711 685 68566
- E-Mail schreiben
- Sprechstunde (online): Mo & Mi 10 - 12 Uhr; Sprechstunde (vor Ort): Mo & Mi, 14 - 16 Uhr, Di & Do 10 - 12 Uhr