Arbeiten und Studium

Um seinen Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten zu können, muss man sich unter Umständen nach einem Job umsehen. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zur Jobsuche, zur Arbeitserlaubnis und zu anderen Formalitäten.

Sie absolvieren gerade einen Auslandsaufenthalt an der Universität Stuttgart und suchen einen Job? Bitte beachten Sie, dass die Kurse, die Sie während Ihres Studienaufenthaltes besuchen müssen, aufgrund des zeitlichen Aufwands nicht mit einer Vollzeitstelle vereinbar sind. Sie können aber während Ihres Studiums an der Universität Stuttgart einen Teilzeitjob ausüben.

Wie finde ich einen Job?

Die unkomplizierteste Variante für internationale Studierende ist eine Stelle als Hilfskraft/Hiwi an einem der Institute der Universität Stuttgart. Achten Sie auf Aushänge auf dem Campus, suchen Sie online nach Ausschreibungen oder fragen Sie direkt im jeweiligen Sekretariat nach offenen Stellen. Die Institute, die Universitätsbibliothek, die PC-Arbeitsräume und das Studierendenwerk schreiben auch online Hiwi-Stellen aus.

  • Bundesagentur für Arbeit Stuttgart:
    Zur Website
    Nordbahnhofstr. 30–34
    70191 Stuttgart
    Telefon: 0800 455 5500
    Öffnungszeiten: Mo - Fr 7:30 - 12 Uhr, Do auch 14 - 18 Uhr
  • Bundesagentur für Arbeit, Zweigstelle Vaihingen:
    Industriestr. 5

    70565 Stuttgart
    Telefon: 0180 155 51 11
    Öffnungszeiten: Mo - Fr 7:30 - 12 Uhr, Do bis 18 Uhr

 

Was benötige ich, um in Stuttgart arbeiten zu dürfen?

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, wird Ihr Arbeitgeber Sie nach Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (oder ELStAM) fragen. Wenn Sie in Deutschland eine Stelle antreten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihr Geburtsdatum mitteilen. Bitte kontaktieren Sie das Bundeszentralamt für Steuern, wenn Sie noch keine Identifikationsnummer haben. Sie benötigen außerdem eine Sozialversicherungsnummer, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen können. Wenn Sie alleinstehend sind und keine Kinder haben, dürfen Sie monatlich bis zu EUR 450 verdienen, ohne Steuern oder Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge etc. bezahlen zu müssen. Wenn Sie Steuern bezahlen, bekommen Sie den Betrag eventuell vollständig oder teilweise erstattet. Dazu müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung einreichen und eine Steuerrückzahlung beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Elster-Onlineportal oder bei dem Finanzamt Ihres Wohnorts. In Stuttgart können Sie sich an die Infotheke des Finanzamt Stuttgart wenden.

Arbeitserlaubnis

Für Studierende aus EU-Ländern gelten die gleichen Gesetze wie für deutsche Studierende. Studierende aus allen anderen Ländern dürfen maximal 20 Stunden pro Woche als Hiwi an einer Hochschule arbeiten und zusätzlich eine Stelle im Umfang von 120 vollen oder 240 halben Tagen pro Jahr (berechnet ab Arbeitsbeginn) außerhalb der Universität ausüben. Dies muss explizit im Reisepass vermerkt sein. Vergewissern Sie sich bei Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, dass Ihre Arbeitserlaubnisdaten ebenfalls vermerkt sind.

Kontakt

 

Dezernat Internationales

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