Internationale Studierende: Studienfinanzierung

Verfügen Sie über ausreichend finanzielle Mittel oder benötigen Sie ein Stipendium? Bei uns erhalten Sie Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen bezüglich der Lebenshaltungskosten in Stuttgart.

Lebenshaltungskosten

In Stuttgart müssen Sie mit hohen Lebenshaltungskosten rechnen. Diese Übersicht soll Ihnen bei der Planung Ihrer finanziellen Mittel für Ihren Aufenthalt dienen.

Miete (pro Monat)

zwischen EUR 350 und EUR 500

Krankenversicherung (pro Monat)

ungefähr EUR 120 (verpflichtend für alle Studierende)

Rundfunkgebühren (pro Monat)

EUR 18,36 (verpflichtend für alle Haushalte) 

Semesterticket (pro Semester)

EUR 210 (für den öffentlichen Nahverkehr)

Semesterbeitrag (pro Semester)

ungefähr EUR 100 (für Austauschstudierende)

ungefähr EUR 170 (für Vollstudierende) 

Studiengebühren (pro Semester)

ungefähr EUR 1.500 (für internationale Vollstudierende aus Nicht-EU Ländern)

zusätzliche Ausgaben (pro Monat)

persönliche Auslagen wie Lebensmittel, Unterhaltung, Freizeit usw. 

Nachweis ausreichend finanzieller Mittel

Sollten Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, werden Sie belegen müssen, dass Sie monatlich über mindestens EUR 934 für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes verfügen. Bei einem Aufenthalt von über einem Jahr benötigen Sie einen Nachweis für mindestens 12 Monate. Dieser Nachweis kann in Form eines Sparbuchs, einer Kreditbestätigung, einer Stipendienbescheinigung erfolgen oder eines Sperrkontos erfolgen. Falls ein Sperrkonto notwendig ist, bekommen Sie weitere Informationen von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Die Universität Stuttgart kann leider keine finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten anbieten.

Stipendien

Die Universität Stuttgart vergibt keine Stipendien für internationale Vollstudierende. Stipendien von verschiedenen Organisationen können Sie in der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) einsehen sowie auf der Website von career start BW. Auch verschiedene politische Stiftungen vergeben Stipendien an internationale Studierende, allerdings setzt das Bewerbungsverfahren meist gute Deutschkenntnisse voraus. Eine Übersicht finden Sie beim Auswärtigen Amt. Bitte beginnen Sie bereits mit der Suche nach einem Stipendium, solange Sie noch in Ihrem Heimatland sind. Die Bewerbungsfristen für Stipendien können früher liegen als die Bewerbungsfristen an der Universität Stuttgart.

Wenn Sie bereits an der Universität Stuttgart in einem höheren Semester studieren und sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten:

Die Universität Stuttgart bietet zur Unterstützung fortgeschrittener Studierender Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an. Das Programm richtet sich vorrangig an qualifizierte und besonders engagierte internationale Fachstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, die einen erfolgreichen Studienabschluss an der Universität Stuttgart anstreben. Diese Stipendien können für bis zu sechs Monate vergeben werden.

Derzeit gibt es zwei Stipendienarten im STIBET I-Programm des DAAD:

Wer kann sich bewerben?
Internationale Studierende, die

  • einen erfolgreichen Studienabschluss (BSc, MSc oder PhD) an der Universität Stuttgart anstreben
  • bisher gute akademische Leistungen erbracht haben
  • kein anderes Vollstipendium einer deutschen oder ausländischen Organisation beziehen
  • sich in der Endphase ihres Studiums befinden

Bewerbungsschluss

  • 15. Februar 2024
  • 30. Juni 2024
  • 15.November 2024
Wie kann ich mich bewerben?
  • Falls Sie sich bewerben möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an das Dezernat Internationales: incoming@ia.uni-stuttgart.de, Sie erhalten dann das Antragsformular
  • Reichen Sie dann Ihre Bewerbung bitte zusammen mit den (in den PDF-Dateien genannten) erforderlichen Unterlagen im Dezernat Internationales der Universität Stuttgart ein

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für vorübergehende Notlagen, die Studierenden der Universität Stuttgart im Rahmen eines Programms des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird nach Einzelfallprüfung festgelegt. Ein Senatsausschuss entscheidet über jede Vergabe.

Wer kann sich bewerben?
Vollstudierende, die

  • einen baldigen, erfolgreichen Studienabschluss an der Universität Stuttgart anstreben
  • die sich derzeit mindestens im dritten oder vierten Semester (eines Bachelor- oder Master-Studienganges) befinden
  • mit kurzzeitigen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind

Regulärer Bewerbungsschluss:

  • 15. Februar 2024
  • 30. Juni 2024
  • 15.November 2024

Wie kann ich mich bewerben?
Falls Sie sich um Beihilfe bewerben möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an das Dezernat Internationales.

Die Universität Stuttgart bietet für in finanzielle Not geratene internationale Studierende Kurzzeitstipendien aus einem Notfonds an. Die Stipendien werden aus Spendenmitteln der Christian Bürkert Stiftung finanziert. 

Unvorhergesehene kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Inflation und Währungsschwankungen können die finanzielle Unterstützung aus dem Herkunftsland plötzlich abbrechen lassen. Ebenso können Krankheiten, Erwerbslosigkeit der Eltern oder das Auslaufen von Projektmitteln  dazu beitragen, dass Studierende oder Promovierende nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Der Notfonds richtet sich an qualifizierte und besonders engagierte internationale Studierende sowie an Doktorandinnen und Doktoranden, die einen erfolgreichen Studienabschluss an der Universität Stuttgart anstreben.

Die Stipendienlaufzeit und -höhe orientiert sich an den vorübergehenden finanziellen Bedürfnissen der Bewerberinnen und Bewerber und wird von einer Auswahlkommission des Dezernats Internationales festgelegt.

Wer kann sich bewerben?
Internationale Studierende der Universität Stuttgart, die

  • einen Studienabschluss (BSc, MSc oder PhD) an der Universität Stuttgart anstreben und Studienleistungen vorweisen können, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten lassen
  • mit schwerwiegenden, kurzzeitigen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind

Bewerbungsschluss

  • 15. Februar 2024
  • 30. Juni 2024
  • 15. November 2024

Wie kann ich mich bewerben?
Die Antragsformulare sind nur nach vorheriger persönlicher Beratung im Dezernat Internationales erhältlich, bitte senden Sie uns eine E-Mail.

Arbeiten im Studium

Aufgrund des hohen Studienaufwandes wird davon abgeraten, das Studium an der Universität Stuttgart durch einen Vollzeitjob zu finanzieren. Als EU-Bürger*innen können Sie wie deutsche Staatsangehörige ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Sie benötigen lediglich eine studentische Krankenversicherung. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie zuerst eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis beantragen, die in Ihrem Reisepass/Visum vermerkt wird. Stellen Sie bei Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis sicher, dass diese Ihre Arbeitserlaubnis enthält. Für weitere Informationen zu diesem Thema, werfen Sie einen Blick auf unsere Webseite Arbeiten im Studium.

Krankenversicherung

Alle Vollstudierenden in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Programmstudierende aus Nicht-EU-Ländern. Austauschstudierende aus EU-Staaten, die im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, sind von dieser Regelung ausgenommen, solange sie nicht in Deutschland arbeiten.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausdrücklich, da diese Schäden abdeckt, die Sie anderen Personen zufügen oder am Eigentum anderer Personen verursachen. Darunter fallen beispielsweise Schäden an Ihrer Mietwohnung, an einem Labor, Ihrem Institut und eventuell sogar der Verlust von Schlüsseln. Eine Haftpflichtversicherung kostet je nach Familienstand für gewöhnlich zwischen EUR 30 und EUR 80 pro Jahr. Weitere Informationen zum Thema Versicherungen.

Kontakt

 

Dezernat Internationales

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