Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Umweltschutztechnik – Master of Science
| Prüfungsordnung | ||
|---|---|---|
| Prüfungsordnung | 21.08.15 | |
| Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 25.07.17 | |
| Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 11.07.22 | |
| Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 23.07.25 | |
| Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 21. August 2015. | ||
| Prüfungsordnung | 20.03.12 | |
| Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 | |
Informationen des Studiengangs
Für die Anerkennung von Modulen aus anderen Studiengängen oder im Ausland erbrachter Leistungen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zuständig.
Sollen die zur Anerkennung gewünschten Module vergleichbare Module des Bachelor-Curriculums des Bachelor Umweltschutztechnik an der Uni Stuttgart ersetzen, ist die Genehmigung der zuständigen Fachprofessorin bzw. des zuständigen Fachprofessors per Unterschrift einzuholen. Hierzu ist das Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungen" zu verwenden.
Gehen Sie vorbereitet zu den Sprechstunden vom Prüfungsausschuss, das heißt, bringen Sie die entsprechenden Formulare gleich ausgefüllt mit. So können Sie das Verfahren meist beschleunigen.
Kümmern Sie sich frühzeitig darum, da die Anerkennung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Infos:
Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 2 Monate verlängert werden. Wichtig ist, dass auch der Betreuer bzw. die Betreuerin eine aussagekräftige Begründung abgibt.
Die Masterarbeit kann bei einer Benotung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden.
Learning agreements sind rechtlich nicht bindend, sondern reine Absichtserklärungen. Für die Teilnahme am ERASMUS+ Programm sind sie eine Voraussetzung, die Erfüllung aber keine Pflicht. Mehr Informationen dazu gibt es auch auf der Website des IZ.
Manchmal ändern sich vor Ort die Dinge, weil zum Beispiel ein Kurs bereits voll ist oder im gewünschten Semester doch nicht angeboten wird. Deshalb sollten Sie auch im Vorfeld nicht zu viel Zeit darauf verwenden, abzuklären, ob Module später anerkannt werden oder nicht. Die eigentliche Anerkennung der absolvierten Module kann erst nach Rückkehr vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Umweltschutztechnik erfolgen.
Der Rücktritt von Prüfungen nach Ablauf der Frist von sieben Tagen vor der Prüfung ist nur durch eine Genehmigung des Vorsitzenden des Prüfungsauschusses auf Antrag möglich. Hierzu ist eine ausführliche Begründung (z.B. ein ärtzliches Attest) Ihrerseits notwendig.
Ein Rücktritt im Fall von Wiederholungsprüfungen ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Regelungen aufgrund der CORONA-Pandemie.
Praktikas können ab WS25/26 (Bachelor) bzw. ab SS26 (Master) sowohl als SQ als auch als Ergänzungsmodul (Bachelor) bzw. Wahlmodul (Master) anerkannt werden. Hierfür muss sich vor Praktikumsantritt ein fachaffiner Fachbetreuer bereiterklären das Praktikumsprotokoll am Ende des Praktikums zu bewerten. Für die Bewertung ist weiterhin ein Arbeitszeugnis des industriellen Betreuers vorzulegen, aus dem die Leistungen des Praktikanten hervorgehen. Wird das Praktikum anerkannt, so erfolgt Unterlagenprüfung und Praktikumsverbuchung über das Praktikantenamt Umweltschutztechnik (Prof. Dr.-Ing. Gunnar Grün).
Das genaue Verfahren zu Praktikas (welche Unternehmen zugelassen werden, Dauer, Inhalte und Voraussetzungen), entnehmen Sie der Praktikumsrichtlinie. Bitte lesen Sie diese gründlich, wenn Sie überlegen, ein Praktikum zu machen. Im Vorfeld muss sich zwingend ein fachaffiner universitärer Fachbetreuer bereit erklären Arbeitszeugnis und Praktikumsbericht für die Anerkennung der Leistungen zu prüfen. Wird das Praktikum anerkannt, so erfolgt Unterlagenprüfung und Praktikumsverbuchung über das Praktikantenamt Umweltschutztechnik (Prof. Dr.-Ing. Gunnar Grün).
Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
Kontakt für weitere Fragen
Daniel Dobslaw
apl. Prof. Dr.-Ing. habil.Arbeitsbereichsleiter Biologische Abluftreinigung (ALR)