Technische Biologie

Bachelor of Science 

Regelstudienzeit: 6 Semester
Unterrichtssprache: deutsch

Hier finden Sie vor allem Inhalte für B.Sc.-Studierende.

Der Studiengang Technische Biologie

Eine Studentin nimmt im Labor eine Probe.. Foto:

Bachelor of Science

Naturwissenschaften

Dauer: 2:59 | Quelle: YouTube
Hinweise für Studierende aus dem Ausland

Auf internationale Studierende wartet ein umfangreiches Willkommens- und Orientierungsprogramm des Dezernat Internationales: Hilfestellungen für die ersten Schritte in Stuttgart, Orientierungswoche, Informationsveranstaltungen und vieles mehr.

Anschluss-Studium: Mit welchem Master kann ich weitermachen?

Technische Biologie M. Sc., aber gegebenenfalls auch ein Masterstudium in den Bereichen Biotechnologie, Verfahrenstechnik/Bioingenieurwesen und Biologie.

Welche beruflichen Perspektiven eröffnet mir der Studiengang?

Auf das Bachelorstudium folgt meist das Masterstudium. Der B.Sc.-Abschluss ist aber auch direkt berufsbildend (zum Beispiel für mitwirkende Aufgaben in Forschung und Lehre oder für Tätigkeiten in Beratung, Vertrieb und Produktion in Biotechnik- oder Pharma-Firmen). Dies ermöglicht unsere fundierte Grundausbildung in der Biologie und den dafür nötigen Naturwissenschaften mit vielen interdisziplinären Anknüpfpunkten zu Ingenieur- und Technikwissenschaften.

Weitere Berufsbeschreibungen und Tätigkeitsinformationen finden Sie in der Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.

FAQs zum Studiengang

Anmeldezeiträume für die jeweils nächsten anstehenden Module und deren Prüfungen werden auf der Seite des Prüfungsamts bekanntgegeben. Prüfungen, für die kein spezielles Anmelde-Zeitfenster existiert, können jederzeit angemeldet werden. Wiederholungsprüfungen müssen grundsätzlich in gleicher Weise neu angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Anmeldefunktion in C@mpus. In Modulen mit mündlichen Prüfungen werden die genauen Prüftermine zusätzlich mit den Prüfern oder deren Sekretariaten abgestimmt.

Setzt sich eine Modulnote aus mehreren Prüfungsleistungen zusammen, errechnet sie sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. Meist entspricht die Gewichtung den Leistungspunkt-Anteilen, aber es gibt auch Ausnahmen - ggf. dazu im Modulhandbuch mehr, oder bei den Modulverantwortlichen erfragen.

Notenskala der einzelnen Prüfungsleistungen: 1; 1,3; 1,7; 2; 2,3… bis 5. (Ausnahmen sind die Module B.Sc.-Arbeit und M.Sc.-Arbeit: Hier werden die Noten beider Prüfer exakt gemittelt - so kann es z.B. auch zu einer Note von 1,5 kommen.)

Notenskala der Module:

  • (Bei einem Durchschnitt) bis 1,5 = sehr gut,
  • (bei einem Durchschnitt) von 1,6 bis einschl. 2,5 = gut,
  • (bei einem Durchschnitt) von 2,6 bis einschl. 3,5 = befriedigend,
  • (bei einem Durchschnitt) von 3,6 bis einschl. 4,0 = ausreichend,
  • (bei einem Durchschnitt) über 4,0 = nicht ausreichend

Gerundet wird dabei zum Vorteil der Studierenden: Eine zweite Kommastelle wird grundsätzlich gestrichen - d.h., dass z.B. sogar bis zur Note 2,59 das Ergebnis "gut" lautet.

Diese Frage wird am besten durch §18 der Prüfungsordnung (Hinweis: Spezifische Regelungen entnehmen sie der für Sie gültigen Prüfungsordnung.) erläutert. Hier eine kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr). Unten finden Sie eine Übersichtstabelle.

  • Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden (Ausnahme: Freischussregelung, siehe PO 2017 §28)
  • 3 Module können 2x wiederholt werden, alle anderen nur 1x. Das bedeutet: Sie können 3 Prüfungen 3x schreiben, alle anderen nur 2x. Die Module der Orientierungsprüfung können nur 1x wiederholt werden. Eine mündliche Fortsetzungsprüfung erfolgt nach den letzten schriftlichen Prüfungen (PO 2009) bzw. nur nach den schriftlichen Zweitwiederholungen (PO 2017). Eine mündliche Fortsetzungsprüfung kann bestenfalls mit einer 4,0 benotet werden. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ebenfalls unzulässig.
  • Wird die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, folgt die mündliche Fortsetzungsprüfung zeitnah; sie kann nur mit „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“ bewertet werden (s. voriger Punkt).
  • Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen und dafür neu anzumelden (PO 2009). Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb von zwei Semestern abgelegt werden und dafür neu anzumelden (PO 2017)
  • Wenn es sich um Prüfungen handelt, die nicht zu festen Terminen angeboten werden, muss nach der nicht bestandenen Prüfung umgehend ein neuer Termin mit dem Prüfer vereinbart werden.

Modul

1. schriftlicher Versuch

2. schriftlicher Versuch =

1. Wiederholung

3. schriftlicher Versuch =

2. Wiederholung

mündliche Fortsetzungs-prüfung

Orientierungsprüfung (Technische Biologie I und Mathematik für Chemiker I)

1. Modul*

2. Modul

3. Modul

4. Modul

weitere Module

  • Laut der Prüfungsordnung 2009, §18, Absatz (1) können bereits bestandene Prüfungen NICHT freiwillig (zur Notenverbesserung) wiederholt werden.
  • Für PO 2017 (§28) gilt: „Wurden nach ununterbrochenem Fachstudium bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters 96 ECTS-Credits erworben, so gelten innerhalb der Regelstudienzeit abgelegte und nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fällen auf Antrag beim Prüfungsamt als nicht unternommen.“ Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie der jeweiligen Prüfungsordnung.

Im Zeugnis erscheinen die Namen aller absolvierten Module und die dafür erzielten Noten. Besteht ein Modul aus mehreren Teilprüfungen, erscheint nur die Gesamtnote im Zeugnis.

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung ergibt sich aus den Modulnoten sowie der zweifach gewerteten Note für die Bachelorarbeit; dabei gehen all diese Noten jeweils gewichtet nach der Zahl der jeweiligen Modul-Leistungspunkte ein (B.Sc.-Arbeit also mit doppelter Gewichtung).

Zwei (PO 2009) / drei (PO 2017) Zusatzmodule können im Zeugnis eingetragen werden, die aber nicht zur Endnote gezählt werden.

  • Wichtig sind die Prüfungsanmeldungs- und ggf. -abmeldungs-/Rücktrittsfristen, über die jede/r verpflichtet ist, sich selbst zu informieren!
  • Die erste wichtige einzuhaltende Frist ist die zum endgültigen Bestehen der Orientierungsprüfung. Diese ist zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters, spätestens aber bis zu Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters (einschließlich der Wiederholungsprüfungen also in der Regel bis spätestens 15. April des zweiten Studienjahres) abzuschließen!
  • Die Bachelorprüfung muss spätestens innerhalb von zehn Fachsemestern endgültig bestanden sein.
  • Wie immer gilt hier, dass diese Fristen sich verschieben, sollte die zu prüfende Person das Versäumnis nicht selbst zu vertreten haben. Dies ist aber so definiert, dass nur rechtzeitig beim Prüfungsausschuss eingereichte beweiskräftige Dokumente in Verbindung mit einem entsprechenden Antrag (auf Verlängerung der Frist zum Ablegen der Prüfung XY; kein Formular, sondern individueller schriftlich gestellter Antrag!) zu einer Fristverlängerung führen kö Eine solche Fristverschiebung muss zudem sofort beantragt werden, wenn klar ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann; rückwirkend ist dies nicht möglich. Es gelten hierfür nahezu ausschließlich Sondersituationen (wie die in der Prüfungsordnung unter § 6 Absatz (3) bis (6-PO 2009/ 8-PO 2017) dargelegten Ausnahmen Mutterschutz, Eltern, Krankheit, etc.); außerdem Verschiebungen, die seitens der Lehrveranstalter durchgeführt werden (wenn also z.B. eine Wiederholungsprüfung aus dem dritten ins vierte Fachsemester verschoben wird). Ein Sonderfall der Fristverschiebung liegt vor, wenn vom Studiensekretariat Urlaubssemester gewährt werden (z.B. auch wegen ärztlich attestierter längerfristiger Krankheit, siehe Detailinfos beim Studiensekretariat online und FAQ 4). In diesem Fall ruht das Studium und damit verstreicht auch keine Zeit, in der Prüfungen abgelegt werden müssen. Man darf aber trotzdem Prüfungen ablegen!

Natürlich können so viele Veranstaltungen besucht werden, wie Sie möchten, sofern Sie damit keine Plätze belegen, die von anderen Studierenden dringend zum Studienabschluss benötigt werden (ggf. Rücksprache mit den Lehrveranstaltern oder der Studienberatung). Aber nur das Ergebnis von bis zu zwei (PO 2009) bzw. drei (PO 2017) weiteren kann in das Zeugnis aufgenommen werden. Dies geschieht auf Antrag des Studierenden. Die Noten der Zusatzmodule werden bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Dieser Punkt ist geregelt in der PO 2009 § 23 (2) / PO 2017 § 25 (2).

Siehe dazu auch das Download-Dokument "Wissenschaftliches Arbeiten und Bachelorarbeit"!

Ausschließlich für die PO 2009 gilt: Spätestens 6 Wochen nach dem Erreichen von 168 LP muss mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit begonnen werden. Die Arbeit sollte unverzüglich nach Vergabe des Themas durch die oder den Prüfer(in) bzw. die oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beim Prüfungsamt und beim Prüfungsausschuss angemeldet werden.

Für alle Prüfungsordnungen gilt: Die Bachelorarbeit soll im Zusammenhang mit dem Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" durchgeführt werden und darauf aufbauen. Nach der entsprechenden Abschlussprüfung kann das Thema der Bachelorarbeit frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 120 ECTS-Credits erworben wurden. Nach der Vergabe des Themas durch die oder den Prüfer(in) bzw. die oder den Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses muss die Kandidatin bzw. der Kandidat die Bachelorarbeit unverzüglich beim Prüfungsamt anmelden. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Bei normalem Studienverlauf ist etwa die Mitte des 5. Semesters ein guter Zeitpunkt, sich über Angebote für Bachelorarbeits-Themen in den verschiedenen Stuttgarter Instituten und Arbeitsgruppen zu informieren. Konkrete Vereinbarungen sollten im Optimalfall zwischen den beiden Modulen "Biologische Praxis" getroffen werden, damit genug Zeit bleibt, um den Ablauf sinnvoll planen und vielleicht erste Vorbereitungen treffen zu können. Dies setzt allerdings voraus, dass kaum noch andere Studien -und Prüfungsleistungen ausstehen und ggf. ein externes Industrie- oder Auslandspraktikum ebenfalls in Kürze beginnt.

Falls aber noch Leistungen der ersten drei Fachsemester ausstehen, sind diese zuerst erfolgreich abzuschließen, ehe ein Thema für eine Bachelorarbeit angenommen und bearbeitet werden kann.

Sollte eine Kombination von Auslandsaufenthalt und Wissenschaftlichem Arbeiten mit der Bachelorarbeit geplant sein, muss die Planung spätestens im 4. Semester begonnen werden, um interne Betreuer in Stuttgart, externe Gastlabors und alle erforderlichen Formalitäten zu synchronisieren; hierzu auf jeden Fall auch rechtzeitig Informationen am Internationalen Zentrum einholen!

Grundsätzlich dürfen alle Habilitierten (Privatdozenten und Professoren) sowie in wenigen Ausnahmefällen andere erfahrene "bestellte Prüfer" Bachelorarbeiten anbieten, betreuen und begutachten. Wer dies ist, kann der Infobroschüre Wissenschaftliches Arbeiten und Bachelorarbeit entnommen werden. Sollten fachlich geeignete Privatdozenten und Professoren infrage kommen, die nicht in der Liste stehen oder an anderen Universitäten arbeiten, bitte bei Fachstudienberatung oder Prüfungsausschuss nachfragen - hier sind z.T. Sonderregeln und Ausnahmegenehmigungen möglich.

Neben den offiziellen Prüfern wirken oft Postdoktoranden und z.T. auch Doktoranden der Abteilungen an der direkten Betreuung von Bachelorarbeiten mit. Wer dies konkret ist, wird Ihnen direkt von den bestellten Prüfern mitgeteilt - meist sind zumindest die "Postdocs" auch regulär in die Betreuung eingebunden. Diese können Sie i.d.R. auf den Abteilungs-Homepages finden. Sie werden auf dem Titelblatt der Bachelorarbeit (siehe Vorlage in der Infobroschüre Wissenschaftliches Arbeiten und Bachelorarbeit) als "Betreuer" oder "Projektleiter" (wenn sie dafür auch formal zuständig sind) mit aufgeführt, sind aber keine offiziellen "Prüfer".

Die Bachelorarbeit muss beim Prüfungsamt und zusätzlich beim Prüfungsausschuss angemeldet werden. 
Studiengangsintern ist ein sogenannter Laufzettel zu führen. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit muss dem Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. dessen Vertretung der Laufzettel mit den Unterschriften der Erst- und Zweitprüfer vorzeigt werden. Diese Unterschriften bestätigen, dass ein schriftlicher Arbeits- und Zeitplan der anstehenden Bachelorarbeit vorliegt. Der Prüfungsausschuss-Vorsitz unterschreibt dann das Anmeldeformular der Bachelorarbeit.

Akkreditierung

Die Qualität des Studien­gangs ist in einem Zer­ti­fizier­ungs­ver­fahren geprüft.

Kontakt für weitere Fragen

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Gisela B. Fritz

Dr.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Christina Wege

Prof. Dr. (apl.)

Leitung Forschungseinheit Molekulare und Synthetische Pflanzenvirologie

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