Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Maschinenbau – Bachelor of Science
Prüfungsordnung | ||
---|---|---|
Prüfungsordnung | 01.08.19 | |
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 27.07.20 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 1. August 2019. | ||
Prüfungsordnung | 23.08.11 | |
Änderung der Prüfungsordnungen von Bachelorstudiengängen die am MINT-Kolleg Baden Württemberg beteiligt sind | 11.03.13 | |
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 23. August 2011. | ||
Prüfungsordnung | 01.10.08 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 24.07.09 |
Informationen des Studiengangs
Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.
Wichtig:
- Das Modul „Konstruktionslehre mit Einführung in die Festigkeitslehre“ bildet die Orientierungsprüfung.
Die Orientierungsprüfung muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Semesters, spätestens (inkl. evtl. Prüfungswiederholungen) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters bestanden sein, ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch. - Prüfungen können im jeweiligen Semester nur in vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@mpus angemeldet werden.
- Ohne Anmeldung über C@mpus ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
- Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@mpus angemeldet werden.
- Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, daher sind nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt ausgeschlossen.
- Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung auch abgelegt wird. Beachten Sie dieses gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.
Die Projektarbeit wurde von der Gemeinsamen Kommission Maschinenbau (GKM) ins Leben gerufen.
Ihr Ziel ist es, Bachelorstudierenden im 5. Semester der Fachrichtungen
- Maschinenbau,
- Mechatronik,
- Fahrzeug- und Motorentechnik und
- Technologiemanagement
die Möglichkeit zu geben,
- Kernkompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten aufzubauen und
- grundlegende Erfahrungen im Projektmanagement zu sammeln.
Den Abschluss des Bachelorstudiums bildet die Bachelorarbeit.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie als Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
Die Bachelorarbeit kann an jedem Institutder Fakultäten 4 und 7 geschrieben werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die institutsindividuellen Modalitäten zur Genehmigung und Erstellung einer Bachelorarbeit. Bestandteil der Bachelorarbeit ist der Besuch von mindestens 9 Seminarvorträgen (Teilnahmebestätigung auf Formblatt Seminarvorträge) und ein eigener Vortrag von 20-30 Minuten Dauer über deren Inhalt. Einzelheiten sind im § 27 der Prüfungsordnung nachzulesen.
Wichtig: Bachelorabeiten dürfen nicht in der Industrie geschrieben werden.
Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
Ansprechpartner/innen für Rückfragen zu Maschinenbau B.Sc. und M.Sc.

Jens Baur
Abteilungsleiter Lehre | Fachstudienberater Maschinenbau

Christine dos Santos Costa
Leiterin Studienbüro Maschinenbau - Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zu Studiengängen im Bereich Maschinenbau
