Maschinenbau / Produkt­ent­wick­lung und Kon­struk­tions­technik

Master of Science 

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Maschinenbau / Produkt­ent­wick­lung und Kon­struk­tions­technik – Master of Science

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 08.07.22
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 19.07.23
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 08. Juli 2022.

Prüfungsordnung 24.08.11
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) 11.03.13
Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 27.07.20

Informationen des Studiengangs

Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.

Wichtige Regularien (SPO 2022)

  • Prüfungen können im jeweiligen Semester nur im vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@MPUS angemeldet werden.
  • Zu Wiederholungsprüfungen aller Art müssen Sie sich auch anmelden, und zwar innerhalb von zwei Semestern.
  • Bei Nichterscheinen oder versäumter Anmeldung der Wiederholsprüfung wird eine 5,0 vergeben.
  • Ohne Anmeldung über C@MPUS ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen.
  • Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen.
  • Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
  • Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung abgelegt wird. Beachten Sie dies gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.

 

Weitere Hinweise: Wie finde ich meinen Prüfungsraum?

Neu an der Universität Stuttgart oder Ihre Prüfung wurde durch die zentrale Prüfungsplanung in einen Raum verlegt, den Sie noch nicht kennen? Um Ihnen Orientierung zu bieten, hat stuvus Videos von den Wegen zu (fast) allen Prüfungsräumen aufgenommen und auf Ihrem YouTube-Kanal bereitgestellt. Einen Link hierzu finden Sie auf der Webseite von stuvus unter "Prüfungen".

 

Bei Bewerbungen von Hochschulen oder aus dem Ausland kann es sein, dass Sie Auflagenmodule erhalten haben, um fehlende Fachkenntnisse zu erlangen. Hier gibt es Wichtiges zu beachten:

  • Diese Auflagenmodule können Sie nur einmal wiederholen, folglich sind nur zwei schriftliche Versuche vorgesehen. Die Möglichkeit einer mündlichen Fortsetzung oder eines weiteren schriftlichen Versuchs gibt es damit nicht. Auch bei Nichterscheinen oder Täuschung im 2. Versuch können Sie die Aulfagenmodule nicht wiederholen.
  • Da die Auflagen eine Zulassungsvoraussetzung sind, kann die Studiendauer nicht zum Zweck des Ablegens der Auflagen verlängert werden.
  • Die Masterarbeit kann erst nach Bestehen der Auflagen angemeldet (und damit auch ausgegeben und begonnen) werden.

Resultierende Empfehlung: Bitte absolvieren Sie die Auflagenmodule frühzeitig, sprich bereits im 1. oder 2. Fachsemester!

Teil der gewählten Spezialisierungen ist jeweils ein Praktikums-Modul (3 ECTS). Um dieses Modul abzuschließen, sind insgesamt 8 Versuche zu absolvieren. Dabei sollten Sie mind. vier Spezialisierungsfachversuche belegen. Angeboten werden diese SF-Versuche von dem Institut, an dem die jeweilige Spezialisierung verankert ist. Weitere Infos erfahren Sie in der Modulbeschreibung des jeweiligen Praktikumsmoduls und auf der Webseite des Spezialisierungsfachinstituts.

Frei wählbar sind max. vier APMB-Versuche aus der APMB-Liste. Die Anmeldungen zu allen Versuchen sind rechtzeitig bei den betreffenden Instituten vorzunehmen, da die Teilnehmerzahlen zum Teil beschränkt sind.

Die Teilnahme an den Versuchen wird auf dem Formular „Übersichtsbogen Spezialisierungsfachpraktikum (SF) und APMB“ dokumentiert.

Während des Studiums ist ein 12-wöchiges Industriepraktikum im In- oder Ausland abzulegen. Das Praktikum vermittelt Einblicke in die Entwicklung, Produktions- und Fertigungstechnik sowie die betrieblichen Abläufe. Ein weiterer Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens.

Ablauf und Inhalt des Praktikums muss der „Praktikumsrichtline Maschinenbau“ entsprechen. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Wird dieser Bericht mit dem Prädikat „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet, werden 12 LP erworben.

Gemäß Prüfungsordnung muss die Forschungsarbeit (nach SPO 2011: "Studienarbeit") in einer Ihrer beiden Spezialisierungen und die Masterarbeit in Ihrer anderen Spezialisierung angefertigt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die institutsindividuellen Modalitäten zur Genehmigung einer studentischen Arbeit.

Bestandteil der Forschungsarbeit ist der Besuch von mindestens 9 Seminarvorträgen i.d.R. an dem Institut, an dem die Arbeit durchgeführt wird (Teilnahmebestätigung auf Formblatt Seminarvorträge).
Wichtig: Forschungsarbeiten dürfen nicht in der Industrie geschrieben werden.

Die Masterarbeit ist in der Regel an einem Institut der Fakultäten 4 bzw. 7 anzufertigen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der Prüfungsordnung! Aus­nah­men bzgl. der Betreuung studentischer Arbeiten sind zwingend vor Beginn beim Prü­fungsausschuss zu erfragen.

Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r

Kontakt für weitere Fragen zu Maschinenbau / Produkt­ent­wick­lung und Kon­struk­tions­technik

Bettina Rzepka

Dr.-Ing.

Studiengangsmanagerin und Fachstudienberaterin PEKT

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