FKFS 1:1 Aeroakustik-Fahrzeugwindkanal

Fahrzeugtechnik

Master of Science 

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch
[Foto: FKFS]

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Fahrzeugtechnik – Master of Science

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 08.07.22
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 19.07.23

Informationen des Studiengangs

Die Institute, die am Studiengang beteiligt sind, sind für die Prüfungen in ihren jeweiligen Semestern verantwortlich. Detaillierte Informationen zu den Prüfungen erhalten Sie direkt beim zuständigen Institut.

Wichtige Hinweise:

  • Eine Teilnahme an Prüfungen ist nur möglich, wenn Sie sich vorher über das C@MPUS-Portal angemeldet haben (Termine).
  • Auch Studienleistungen (USL, BSL) müssen in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
  • Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen außerhalb des Anmeldezeitraums bearbeiten. Nachträgliche Prüfungsanmeldungen sind daher nicht möglich.
  • Wiederholungsprüfungen müssen ebenfalls selbstständig angemeldet werden.
  • Bei Modulprüfungen, die sich über zwei Semester erstrecken, melden Sie die Prüfung erst in dem Semester an, in dem sie tatsächlich stattfindet.
    Beispiel:
    Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, und die Modulabschlussprüfung findet erst am Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann melden Sie diese Prüfung bitte erst im Sommersemester an.

Wenn Sie sich von einer anderen Hochschule oder aus dem Ausland beworben haben, kann es sein, dass Ihnen Auflagenmodule zugewiesen wurden. Diese dienen dazu, fehlende Kenntnisse und Kompetenzen nachzuholen.

Wichtige Hinweise zu den Auflagenmodulen:

  • Sie können jedes Auflagenmodul nur einmal wiederholen, das heißt, Sie haben insgesamt zwei schriftliche Prüfungsversuche.
  • Eine mündliche Fortsetzung oder ein weiterer schriftlicher Versuch ist nicht möglich.
  • Falls Sie im zweiten Versuch nicht erscheinen oder die Prüfung wegen Täuschung nicht gewertet wird, gibt es keine weitere Wiederholungsmöglichkeit.

Die Studiendauer kann nicht verlängert werden, um Auflagenmodule abzulegen, da diese eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind. Zudem kann die Masterarbeit erst angemeldet, ausgegeben und begonnen werden, wenn alle Auflagenmodule bestanden sind.

Empfehlung:
Legen Sie die Auflagenprüfungen möglichst frühzeitig, idealerweise im ersten oder zweiten Fachsemester, ab.

Im Laufe des Studiums muss ein 12-wöchiges Industriepraktikum im In- oder Ausland absolviert werden. Es dient dazu, Einblicke in die Entwicklung, Produktions- und Fertigungstechnik sowie in betriebliche Abläufe zu gewinnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verständnis sozialer und organisatorischer Aspekte im Unternehmen.

Das Praktikum muss den Vorgaben der „Praktikumsrichtlinie Maschinenbau“ entsprechen. Nach Abschluss ist ein Praktikumsbericht anzufertigen. Wird dieser mit „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet, erhalten Sie 15 ECTS (nach der alten FMT-Prüfungsordnung 12 ECTS).

Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r

Kontakt für weitere Fragen

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Bernhard Bäuerle

Dr.-Ing.

Studiengangmanagement und Fachstudienberatung Fahrzeugtechnik

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Kurt Seiwert

 

Studiengangmanagement und Stundenplan-Beauftragter Fahrzeugtechnik

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