Fahrzeugdynamikprüfstand des FKFS

Fahrzeug- und Motorentechnik

Bachelor of Science 

auslaufend

Regelstudienzeit: 6 Semester
Unterrichtssprache: deutsch
[Foto: FKFS]

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Fahrzeug- und Motorentechnik – Bachelor of Science

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 01.08.19
Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 08.07.22
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 1. August 2019.

Prüfungsordnung 23.08.11
Änderung der Prüfungsordnungen von Bachelorstudiengängen die am MINT-Kolleg Baden Württemberg beteiligt sind 11.03.13
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) 11.03.13
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 09.08.13
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 31.07.15
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 23. August 2011.

Prüfungsordnung 10.09.08
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 10.08.09

Informationen des Studiengangs

Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie bei den Instituten, die im entsprechenden Semester für die Prüfung verantwortlich sind.

Wichtig:

  • Das Modul „Konstruktionslehre mit Einführung in die Festigkeitslehre“ bildet die Orientierungsprüfung.
    Die Orientierungsprüfung muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Semesters, spätestens (inkl. evtl. Prüfungswiederholungen) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters bestanden sein, ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch.
  • Ohne Anmeldung über das C@MPUS-Portal ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
  • Es müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
    Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt sind also ausgeschlossen.
  • Bitte melden Sie bei Modulprüfungen, die über zwei Semester gehen, die Prüfung erst in dem Semester an, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
    Bsp.: Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Modulabschlussprüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann melden Sie diese Prüfung bitte auch erst im Sommersemester an!

Das Ziel der Projektarbeit ist es, Bachelorstudierenden im 5. Semester der Fachrichtungen

  • Maschinenbau,
  • Mechatronik,
  • Fahrzeug- und Motorentechnik und
  • Technologiemanagement

die Möglichkeit zu geben,

  • Kernkompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten aufzubauen und
  • grundlegende Erfahrungen im Projektmanagement zu sammeln.

Den Abschluss des Bachelorstudiums bildet die Bachelorarbeit. 

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie als Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Die Bachelorarbeit kann an jedem Institut der Fakultäten 4 und 7 geschrieben werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die institutsindividuellen Modalitäten zur Genehmigung und Erstellung einer Bachelorarbeit. Bestandteil der Bachelorarbeit ist der Besuch von mindestens 9 Seminarvorträgen (Teilnahmebestätigung auf Formblatt Seminarvorträge) und ein eigener Vortrag von 20-30 Minuten Dauer über deren Inhalt. Einzelheiten sind im § 27 der Prüfungsordnung nachzulesen.

Wichtig: Bachelorabeiten dürfen nicht in der Industrie geschrieben werden.

Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r

Kontakt für weitere Fragen

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Bernhard Bäuerle

Dr.-Ing.

Studiengangmanagement und Fachstudienberatung Fahrzeugtechnik

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Kurt Seiwert

 

Studiengangmanagement und Stundenplan-Beauftragter Fahrzeugtechnik

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