Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Fahrzeug- und Motorentechnik – Bachelor of Science
Prüfungsordnung | ||
---|---|---|
Prüfungsordnung | 01.08.19 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 1. August 2019. | ||
Prüfungsordnung | 23.08.11 | |
Änderung der Prüfungsordnungen von Bachelorstudiengängen die am MINT-Kolleg Baden Württemberg beteiligt sind | 11.03.13 | |
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 09.08.13 | |
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 31.07.15 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 23. August 2011. | ||
Prüfungsordnung | 10.09.08 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 10.08.09 |
Informationen des Studiengangs
Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie bei den Instituten, die im entsprechenden Semester für die Prüfung verantwortlich sind.
Wichtig:
- Das Modul „Konstruktionslehre mit Einführung in die Festigkeitslehre“ bildet die Orientierungsprüfung.
Die Orientierungsprüfung muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Semesters, spätestens (inkl. evtl. Prüfungswiederholungen) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters bestanden sein, ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch. - Ohne Anmeldung über das C@mpus Portal ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
- Es müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum in C@mpus angemeldet werden.
Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt sind also ausgeschlossen. - Bitte melden Sie bei Modulprüfungen, die über zwei Semester gehen, die Prüfung erst in dem Semester an, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
Bsp.: Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Modulabschlussprüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann melden Sie diese Prüfung bitte auch erst im Sommersemester an!
Die Bachelorarbeit kann an jedem Institut der Fakultät 4 und 7 geschrieben werden. Wichtig: Bachelorabeiten dürfen nicht in der Industrie geschrieben werden. Das Vorgehen zur Verlängerung finden Sie in der Rubrik "Überblick" in den FAQs.
Kontakt für weitere Fragen
Dr.-Ing.
Bernhard Bäuerle
Fachstudienberatung und Studiengangmanagement Fahrzeug- und Motorentechnik (FMT)
- Profil-Seite
- +49 711 685-65715
- E-Mail schreiben
- derzeit nur über Email erreichbar

Kurt Seiwert
Studiengangmanagement Fahrzeug- und Motorentechnik (FMT)
- Profil-Seite
- +49 711 685-60477
- E-Mail schreiben
- derzeit nur über Email erreichbar
