Rückmeldung und Rückmeldesperren

Damit Sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen können, müssen Sie sich während des Rückmeldezeitraums zurückmelden.

Sie bleiben automatisch Mitglied der Universität, wenn Sie den Semesterbeitrag und gegebenenfalls die Studiengebühr rechtzeitig überweisen und keine anderen Gründe für eine Exmatrikulation vorliegen. Der Rückmeldezeitraum ist jedes Jahr:

Für das Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
Für das Wintersemester: 15. Juli bis 15. August

Wenn Sie den Gesamtbetrag bis zum Ende des Rückmeldezeitraums nicht oder nicht vollständig bezahlt haben, fällt zusätzlich zum Semesterbeitrag und ggf. der Studiengebühr noch eine Säumnisgebühr an. 

Rückmeldung

Rückmeldesperre

Unter bestimmten Umständen sehen Sie in Ihrem C@MPUS-Account eine Applikation mit dem Titel "Meine Rückmeldesperren". Diese Rückmeldesperren verhindern, dass Sie ins nächste Semester rückgemeldet werden und können zur Exmatrikulation führen.

Kümmern Sie sich daher unbedingt zeitnah, dass diese Sperren beseitigt werden!

Erläuterung der häufigsten Sperren

Hier gibt es zwei Sperren-Arten:

  • Bestätigung der Krankenversicherung offen. Bitte Angaben zur Krankenversicherung prüfen.
  • Zahlungsverzug bei der Krankenkasse, Ihre Rückmeldung ist daher gesperrt.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie wird, nach der Klärung, Ihren aktuellen Versicherungsstatus an uns elektronisch übermitteln.

Informationen zur Krankenversicherung

Auch hier gibt es zwei Sperren:

  • Es besteht noch eine offene Forderung der Universität Stuttgart.
    Das bedeutet, dass Sie Ihre Gebühren und Beiträge nicht bzw. nicht vollständig bezahlt haben. Sie finden den fälligen Betrag in der C@MPUS-Applikation "Meine Studienbeiträge".
  • Es besteht noch eine offene Forderung der Universitätsbibliothek Stuttgart
    In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Universitätsbibliothek und begleichen Ihre offenen Gebühren. Danach schicken Sie dem Dezernat Studium den Nachweis über das Kontaktformular, so dass wir die Sperre entfernen können.

Diese Sperre bedeutet, dass Ihr Vorpraktikum noch aussteht oder vom Praktikantenamt noch nicht verbucht ist. Bitte wenden Sie sich an das Praktikantenamt Ihres Studiengangs.

Alle Studiengänge

Lehramtsstudierende in Kombination mit Kunst und Musik sind an zwei Hochschulen eingeschrieben. Diese Rückmeldesperre zeigt Ihnen, dass uns die Immatrikulationsbescheinigung der Kunst- bzw. Musikhochschule fehlt. Wir können Sie erst rückmelden, wenn uns diese Bescheinigung vorliegt.

Hier wurden Sie unter der Bedingung eingeschrieben, bestimmte Nachweise (z.B. Ihr Bachelor-Zeugnis bei zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen) nachzureichen bzw. in C@MPUS hochzuladen. Die Frist dafür steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Lesen Sie diesen genau durch.

Kontakt

 

Kontakt für allgemeine Fragen zum Studium

  • Weitere Informationen
  • Telefonsprechstunde und Kontaktformular für allgemeine Fragen rund um Studium und Bewerbung.
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