Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit gibt die Semesterzahl an, in der das Studium abgeschlossen werden kann und ist in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges festgeschrieben.

Die Regelstudienzeit gibt die Semesterzahl an, in der das Studium abgeschlossen werden kann und ist in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges festgeschrieben. Sie beträgt an der Universität Stuttgart in der Regel

  • 6 Semester für den Bachelorabschluss,
  • 4 Semester für den Masterabschluss und
  • 10 Semester für das erste Staatsexamen im Lehramt (GymPO I).

Die durchschnittliche Studiendauer in einem Studiengang ist oft länger ist als die Regelstudienzeit. Das hat verschiedene Gründe. So können z.B. ein Auslandsaufenthalt, die Wiederholung von Prüfungen oder ein freiwilliges Praktikum die Studienzeit verlängern.

Höchststudienzeit

In der Regel ist für die Bachelor- und Master-Studiengänge eine Höchststudienzeit festgelegt, die nicht überschritten werden darf – für Bachelor-Studiengänge beträgt sie zumeist 10 Semester, für Master-Studiengänge in der Regel 8 Semester. Die genaue Semesterzahl ergibt sich aus der Prüfungsordnung.

Prüfungsordnungen aller Studiengänge

Kontakt

 

Studierendenservice und Prüfungsamt

Pfaffenwaldring 5c , 70569 Stuttgart

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