Prüfungsausschuss

Die Vorsitzenden im Prüfungsausschuss sind die richtige Anlaufstelle für rechtsverbindliche Auskünfte bezüglich Prüfungen oder Studienleistungen.

Dem Prüfungsausschuss obliegt die Interpretation der Prüfungsordnungen. Zum Aufgabenbereich der Vorsitzenden im Prüfungsaussschuss gehört:

  • Organisation und Durchführung von Prüfungen
  • Rechtsverbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Prüfungen oder Studienleistungen
  • Entscheidung über Fristverlängerung
  • Entscheidung über Prüfungsrücktritt
  • Entscheidung über Nachteilsausgleich
  • Teilweise Verlängerung von Prüfungsfristen

Vorsitzende im Prüfungsausschuss 

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