Dem Prüfungsausschuss obliegt die Interpretation der Prüfungsordnungen. Zum Aufgabenbereich der Vorsitzenden im Prüfungsaussschuss gehört:
- Organisation und Durchführung von Prüfungen
- Rechtsverbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Prüfungen oder Studienleistungen
- Entscheidung über Fristverlängerung
- Entscheidung über Prüfungsrücktritt
- Entscheidung über Nachteilsausgleich
- Teilweise Verlängerung von Prüfungsfristen