Studierende, die im höheren Fachsemester BAföG-Leistungen zur Studienfinanzierung beziehen möchten, müssen dem BAföG-Amt einen entsprechenden Leistungsnachweis vorlegen. Damit wird dokumentiert, dass Sie die Studienfortschritte gemacht haben, die den jeweiligen Prüfungsordnungen entsprechen. Es gibt in allen Fakultäten der Universität Stuttgart Beauftragte, die die Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG ausstellen dürfen.
Liste der Fakultätsbeauftragten und weitere Informationen
- Leistungsbescheinigungen nach §48 BAföG
Liste der Fakultätsbeauftragten - Informationen des Studierendenwerks Stuttgart, Amt für Ausbildungsförderung
Leistungen und Voraussetzungen für BAföG