Leistungsbescheinigungen nach §48 BAföG

Leistungsbescheinigungen nach §48 BAföG werden von den jeweiligen Fakultätsbeauftragten der Universität Stuttgart ausgestellt.

Studierende, die im höheren Fachsemester BAföG-Leistungen zur Studienfinanzierung beziehen möchten, müssen dem BAföG-Amt einen entsprechenden Leistungsnachweis vorlegen. Damit wird dokumentiert, dass Sie die Studienfortschritte gemacht haben, die den jeweiligen Prüfungsordnungen entsprechen. Es gibt in allen Fakultäten der Universität Stuttgart Beauftragte, die die Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG ausstellen dürfen.
 

Liste der Fakultätsbeauftragten und weitere Informationen

Zum Seitenanfang