Fakultät
Eine Fakultät ist die organisatorische Grundeinheit der Forschung und Lehre einer Universität. Sie beinhaltet den Zusammenschluss von einzelnen Instituten zu einem übergeordneten Fachbereich sowie einen oder mehrere Studiengänge. Die Fakultäten tragen die Verantwortung für Wissenschaft, Forschung und Lehre. Mit Ihrer Immatrikulation werden auch Sie Mitglied einer Fakultät. In Kombinationsstudiengängen gehören Sie der Fakultät Ihres Hauptfachs an. Bei den Universitätswahlen haben Sie an dieser Fakultät das aktive und passive Wahlrecht.
Institut
Ein Institut ist eine Einrichtung, in der zu einem bestimmten Themenbereich geforscht, gelehrt und studiert wird. Zu einem Institut gehören Professor*innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie wissenschaftliche Hilfskräfte. Hier befinden sich in den meisten Fällen
- das Sekretariat oder Geschäftszimmer eines Fachgebiets,
- ein Teil der Räume, in denen die Lehrveranstaltungen stattfinden,
- die Arbeitszimmer der Dozentinnen und Dozenten, sowie weiterer Institutsmitglieder
- Labors, Praktikumsräume und PC-Räume
- eine Bibliothek.
Abteilung
Institute sind häufig in Abteilungen unterteilt. Einer Abteilung steht eine Professorin oder ein Professor vor, auch die Institutsmitglieder sind jeweils einer Abteilung zugeteilt. Teilweise verfügen Abteilungen über ein eigenes Sekretariat oder Geschäftszimmer.