Diskriminierung

In Fällen von Diskriminierung insbesondere aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität können Sie sich an die Ansprechperson für Antidiskriminierung wenden.

Die Universität Stuttgart sorgt dafür, dass niemand wegen wissenschaftsfremder Faktoren von einer wissenschaftlichen Karriere ausgeschlossen oder auf dem Weg dorthin behindert wird. Falls Sie dennoch Belästigung, Benachteiligung oder eine andere Form von Diskriminierung beobachtet oder erfahren haben und sich beraten lassen oder beschweren möchten, finden Sie hier Unterstützung.

An wen können Sie sich wenden?

Die Ansprechperson für Antidiskriminierung können Sie vor allem bei Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität kontaktieren. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. In anderen Fällen der Diskriminierung bieten Ihnen weitere Stellen Unterstützung.

Welche Formen der Unterstützung bietet die Universität?

Sie können sich beraten lassen und/oder schriftlich beschweren.

  1. Vertrauliche Beratung: Die universitäre Stelle berät Sie vertraulich und unterstützt Sie, wenn nötig, bei der schriftlichen Beschwerde. Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch helfen folgende Fragen:
    • Was ist wann und wo passiert?
    • Woran machen Sie die Diskriminierung fest?
    • Wer kann Ihre Angaben bestätigen?
    • Was haben Sie bzw. eine andere Person bereits unternommen oder was möchten Sie noch tun?
    • Welche Unterstützung wünschen Sie sich von der Beschwerdestelle? Von anderen?
    • Was soll keinesfalls passieren?
    • Welche anderen Unterstützungsmöglichkeiten nutzen Sie bzw. haben Sie bereits genutzt? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?
  1. Schriftliche Beschwerde: Sie erheben schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Beschwerdestelle. Diese ermittelt den Sachverhalt und leitet im Fall eines Fehlverhaltens weitere Schritte ein (Information des Rektors und ggf. erforderliche Maßnahmen).

Alle weiteren Fragen zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung sowie von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der Universität regelt eine entsprechende Richtlinie.  

Ausgewählte rechtliche Grundlagen

Weitere Ansprechpersonen­ zu Diskriminierung und Belästigung

Universität ohne Diskriminierung

Kontakt

Dieses Bild zeigt Ulrich Eggert

Ulrich Eggert

 

Ansprechperson für Antidiskriminierung

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