Der ECUS (Electronic Card Universität Stuttgart) ist der Studienausweis der Universität Stuttgart, der in Form einer Plastikchipkarte mit Passbild bei der Immatrikulation ausgegeben wird. Er ist mit einem RFID-Chip ausgestattet, der eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht.
Die Gültigkeit des ECUS ist auf ein Semester befristet und wird mit der ECUS-Marke nachgewiesen, die nach der Einschreibung/Rückmeldung für das jeweilige Semester über C@mpus selbst ausgedruckt werden muss.
Allgemeine Informationen über den ECUS und seine Funktionen
Den ECUS gibt es in drei Versionen:
- Aktuelle Version 3: Seit SS 2018 erhalten alle neuimmatrikulierten Studierenden den ECUS im neuen Corporate Design mit dem Chip „Mifare DESFire“ (siehe oben).
- Version 2: Bis WS 2017/18 haben alle neuimmatrikulierten Studierenden den ECUS im früheren Design mit dem Chip „Mifare DESFire“ erhalten. Dieser ECUS weist entweder den Chipnamen neben dem Passbild oder einen Punkt hinter dem Wort „Semestermarke“ auf.
- Version 1: Bis einschließlich SS 2013 wurde der ECUS mit dem Chip „Mifare Classic“ ausgestattet. Dieser ECUS wurde nicht markiert und nach dem SS 2013 nur noch als Ersatzausweis ausgegeben.
Ihren Studienausweis (ECUS) erhalten Sie (falls Sie nicht bereits einen besitzen) im Rahmen Ihrer Einschreibung per Post. Ihr ECUS wird allerdings nur innerhalb Deutschlands versandt. Wir verschicken ihn daher erst dann, wenn Sie in C@MPUS bei Ihrer Korrespondenzadresse (Studienadresse) Ihre deutsche Adresse eingetragen haben.
Der Ecus erhält seine Gültigkeit als Studienausweis semesterweise mit der ECUS-Marke, die Sie in jedem Semester über Ihren C@MPUS-Account selbst ausdrucken müssen, nachdem Ihre Einschreibung/Rückmeldung erfolgt ist.
Die Funktionen des ECUS sind für das aktuelle Semester bereits freigeschaltet. Wenn Sie die Funktionen Geldbörse und Schlüsselkarte auch in den folgenden Semestern nutzen möchten, müssen Sie die Gültigkeit zu jedem Semester verlängern, den ECUS also validieren. Voraussetzung dafür ist Ihre Rückmeldung. Sie können den ECUS somit erst validieren, nachdem Sie sich erfolgreich ins nächste Semester zurückgemeldet haben. Voraussetzung ist außerdem, dass der ECUS nicht verbogen, beschädigt, verschmutzt und frei von Aufklebern u. ä. ist.
Bitte beachten: Die ECUS-Version 1 muss zuerst einmalig vorcodiert werden, damit alle Funktionen nutzbar sind. Für die ECUS-Versionen 2 und 3 ist dies nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Vorcodierung und Validierung finden Sie im Fenster „Funktionen“.
Der ECUS mit aktueller ECUS-Marke identifiziert Sie als Studierende/n der Universität Stuttgart. Innerhalb der Universität kann er auch als Sichtausweis genutzt werden, ersetzt aber nicht den amtlichen Personalausweis!
Durch den integrierten RFID-Chip bietet der ECUS außerdem folgende Anwendungen:
- Digitale Geldbörse für Mensa, Cafeteria und Kopiergerät („Bezahlen mit der Chipkarte“)
Der ECUS kann als digitale Geldbörse in der Mensa und einigen Cafeterien sowie für das Scannen, Kopieren und Drucken an den Kopiergeräten der Firma Konica-Minolta genutzt werden. In den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Stuttgart sind alle Kassen mit weißen Lesegeräten ausgestattet. Für die Bezahlung muss der ECUS auf das jeweilige Lesegerät gelegt werden, bis der Bezahlvorgang abgeschlossen ist. Die Kopiergeräte der Firma Konica-Minolta sind ebenfalls mit Lesegeräten ausgestattet, in die der ECUS hingeschoben werden muss.
Bitte beachten: Die Geldbörse der ECUS-Version 1 muss vom Studierendenwerk Stuttgart vorcodiert werden. Zuständig dafür sind die Infopoints des Studierendenwerks in den Mensen Vaihingen und Stadtmitte. Für die ECUS-Versionen 2 und 3 ist eine Vorcodierung nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Validierung, Initialisierung und Aufladung der Geldbörse finden Sie auf der Website des Studierendenwerks (unter der Überschrift: "Information für Studierende und Bedienstete der Universität Stuttgart" am Ende der Webseite). - Bibliotheksausweis
Mit dem ECUS können Sie in den Bibliotheken der Universität Stuttgart Bücher ausleihen. Für die Ausleihe in der Universitätsbibliothek wird Ihre UB-Kontonummer auf dem ECUS-Chip gespeichert; in den Institutsbibliotheken wird der ECUS als Sichtausweis genutzt.
Außerdem erhalten Sie in vielen anderen Bibliotheken, z. B. der Württembergischen Landesbibliothek, einen kostenlosen Bibliotheksausweis, wenn Sie den ECUS mit aktueller Semestermarke vorlegen. - Schlüsselkarte für Gebäude und Räume der Universität (ECUS-/KABA-Zugangssystem)
Der ECUS verfügt über eine Zugangsapplikation der Firma KABA, mit der er als Schlüsselkarte für Gebäude und Räume der Universität genutzt werden kann. Auf welches Gebäude und welchen Raum dies zutrifft, erfragen Sie bitte vor Ort.
Bitte beachten: Die Zugangsapplikation der ECUS-Version 1 muss vorcodiert werden. Das Dezernat 6 – Technik und Bauten hat dafür die Anleitung Raumzutritt per Studierendenausweis zusammengestellt, in der Sie auch den Standort der Codierungsstation finden. Die ECUS-Versionen 2 und 3 müssen nicht vorcodiert werden.
Die Zutrittsrechte werden vom jeweiligen Institut einmalig oder pro Semester vergeben. Für den Zutritt über weiße Lesegeräte (Offline-Zutritt) muss der ECUS an jedem Nutzungstag zuerst validiert werden. Eine Anleitung und die Standorte der Validierungsterminals finden Sie ebenfalls in der Datei Raumzutritt per Studierendenausweis. Für den Zutritt über schwarze Lesegeräte (Online-Zutritt) ist keine Validierung notwendig.
Bei Problemen mit der Codierung/Validierung des ECUS oder dem Gebäude-/Raumzutritt lesen Sie bitte zuerst die Anleitung für den Raumzutritt per Studierendenausweis. Wenn Sie dort keine Lösung für Ihr Problem finden, schicken Sie bitte eine E-Mail an das Dezernat 6 - Technik und Bauten mit folgenden Angaben:- Ihre Matrikelnummer
- Nummer des Lesegeräts (steht links am Rahmen), alternativ Gebäude und Raumnummer
- „Reaktion“ des Lesegeräts mit Datum und Uhrzeit
- ggf. weitere beschreibende Angaben zum Problem
- Nachweis für den Erhalt zahlreicher Studierendenrabatte
Der ECUS mit aktueller ECUS-Marke weist Sie als Studierende/n der Universität Stuttgart aus und berechtigt Sie damit, studentische Vergünstigungen von öffentlichen und privaten Einrichtungen (z. B. Kino, Schwimmbad, Bibliothek) zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass für die Ausgestaltung der Vergünstigungen (z. B. Rabatthöhe, Altersgrenze) nicht die Universität Stuttgart, sondern die jeweilige Einrichtung verantwortlich ist.
Der ECUS ist aus Kunststoff und hat das übliche Kartenformat. Aufgrund des integrierten RFID-Chips ist er jedoch empfindlicher als andere Karten. Sie sollten den ECUS deshalb bitte
- nicht knicken, biegen oder verformen!
- nicht in der Gesäßtasche aufbewahren!
- im Portemonnaie entfernt vom Kleingeld aufbewahren!
- nicht erhitzen oder in die Sonne (z. B. auf dem Schreibtisch) legen!
- nicht mit Chemikalien reinigen oder in der Waschmaschine waschen!
- nicht beschreiben oder bekleben!
Am besten reinigen und pflegen Sie den ECUS mit einem feuchten Baumwolltuch ohne Reinigungsmittel.
Die RFID-Chips „Mifare Classic“ und „Mifare DESFire“ unterscheiden sich wie folgt:
- Speicherplatz: Mifare Classic 1 KB, Mifare DESFire 8 KB.
- Sicherheit: Die Chip-Verschlüsselung des „Mifare Classic“ (ECUS-Version 1) ist unsicher, weshalb dieser Chip u. U. „geklont“ werden kann. Schwerwiegende Folgen sind jedoch nicht zu erwarten, weil unsere Prüfsysteme derartige Unregelmäßigkeiten über ein Schattenkonto erkennen und den ECUS dann mit einem Vermerk sperren.
- Integrierte Antenne: Die Senderreichweite des ECUS beträgt max. 10 cm; der ECUS kann also nicht aus größerer Entfernung geortet und gelesen werden. In den ECUS-Versionen 2 und 3 wird der Funk- und damit Datentransfer zudem verschlüsselt. Die Stromversorgung des Chips erfolgt über das Lesegerät; der Chip selbst ist „passiv“.
- Geldbörse und KABA-Zugangsapplikation: Die Geldbörse und die Zugangsapplikation der Ecus-Version 1 müssen an zwei verschiedenen Stationen vorcodiert werden:
- Codierung der Geldbörse an den SWS-Infopoints in den Mensen Vaihingen und Stadtmitte;
- Codierung der Zugangsapplikation an der Codierungsstation im Foyer der Universitätsbibliothek Vaihingen (siehe auch Raumzutritt per Studierendenausweis (PDF)).
Als ECUS-Benutzer/in stehen Ihnen nach § 5 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 21 LDSG).
- Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu Ihrer Person von der Universität gespeicherten Daten (§§ 22 bis 24 LDSG).
- Recht auf Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis (§ 11 LDSG).
- Recht auf Einwand eines schutzwürdigen, in Ihrer persönlichen Situation begründeten Interesses gegenüber der Verarbeitung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 4 Abs. 6 LDSG).
- Recht auf Schadensersatz, wenn ein Schaden infolge unzulässiger oder unrichtiger Datenverarbeitung in Verantwortung der Universität eingetreten ist (§ 25 LDSG).
- Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz (§ 27 LDSG).
Wenn Sie eines oder mehrere dieser Rechte in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Datenschutzbeauftragten der Universität Stuttgart ein.
ECUS-Ersatzausweis
- Ihr ECUS beschädigt und elektronisch nicht mehr lesbar ist. Bitte gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Lassen Sie die Lesbarkeit bitte an einem Infopoint des Studierendenwerk Stuttgart (z.B. in den Mensen) überprüfen. Wenn dort ein Defekt festgestellt wird, erhalten Sie die "Bescheinigung Ersatzkarte".
- Prüfen Sie in C@MPUS, ob Ihre Korrespondenzadresse (Studienadresse) und Ihr Bild noch korrekt sind und aktualisieren Sie die Daten.
- Diese Bescheinigung und die Information, ob Geldguthaben auf Ihrer Karte ist, schicken Sie bitte über das auf dieser Seite veröffentlichte Formular an das Dezernat 3 - Studium, um den neuen ECUS gebührenfrei zu erhalten.
- Ihr ECUS gestohlen oder verloren wurde:
Bitte beantragen Sie Ihren neuen Studienausweis über das auf dieser Seite veröffentlichte Formular. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch Geldguthaben auf Ihrer bisherigen Karte ist und aktualisieren Sie - wenn notwendig - Passbild und Korrespondenzadresse.
Bitte beantragen Sie Ihren Ersatzausweis ausschließlich über das Online-Formular. Ihren Ausweis erhalten Sie nach ca. 2 Wochen per Post.
Ihre Korrespondenzadresse (Studienadresse) und Ihr Passbild können Sie selbst ändern:
- das Bild über die C@MPUS-Visitenkarte,
- die Adresse über die Applikation "Meine Heimat- und Studienadresse".
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage über die Checkboxen mit, ob Sie diese geprüft bzw. aktualisiert haben. Bitte schicken Sie uns kein Bild als Dateianhang!
Funktionen: In der Regel dauert es 24 Stunden, in Ausnahmefällen (z. B. während interner Wartungen) auch 2–14 Tage, bis alle Funktionen des Ersatzausweises freigeschaltet und nutzbar sind. Wenn die Freischaltung nach 14 Tagen noch nicht erfolgt ist, schicken Sie bitte eine E-Mail an das Dezernat 6 - Technik und Bauten.
Geldbörse („Bezahlen mit der Chipkarte“): Wenn Sie Geld in die digitale Börse des gesperrten ECUS geladen hatten, kann das Guthaben an einem Infopoint des Studierendenwerks Stuttgart (z. B. in den Mensen) auf den Ersatzausweis übertragen oder in bar ausgezahlt werden. Dafür erhalten Sie vom Dezernat 3 - Studium eine Bescheinigung über die Sperrung des alten Ausweises mit der Chip-ID. Am SWS-Infopoint wird das Guthaben dann über die Chip-ID ermittelt und übertragen/ausgezahlt.
Wichtig bei Verlust: Im Chip des ECUS werden keine Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf Ihren Wohnort o. ä. zulassen. Wenn Geld auf dem Chip geladen war und eine andere Person das Geld verwendet, können diese Beträge leider nicht erstattet werden.
Antrag auf einen ECUS-Ersatzausweis
Über dieses Formular können Sie einen ECUS-Ersatzausweis beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle angefragten Angaben (Korrespondenzadresse (Studienadresse), Bild, Guthaben) direkt in C@MPUS geprüft haben. Ihren Ausweis erhalten Sie nach ca. 2 Wochen per Post.
Bitte nutzen Sie Ihre studentische E-Mailadresse.
Wenn Sie keine Bestätigungs-E-Mail in Ihrem Postfach finden, senden Sie die Anfrage bitte erneut. Und überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Informationen zum Verantwortlichen und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
Beschreibung Ihrer Daten
Aus Ihren Eingaben im Kontaktformular wird eine unverschlüsselte E-Mail an das Ticketsystem des Dezernat 3 - Studium der Universität Stuttgart generiert. Das Dezernat 3 - Studium umfasst die Zentrale Studienberatung, die Abteilung Bewerbung-Zulassung-Einschreibung, den Studierendenservice und das Prüfungsamt, das Backoffice und das Sachgebiet Studienbeiträge und -gebühren. Zusätzlich zu Ihren Eingaben in die Formularfelder werden dabei Datum und Uhrzeit in der generierten E-Mail erfasst.
Die mit einem * gekennzeichneten Angaben benötigen wir zu dem Zweck, Ihnen den Ersatz-ECUS so schnell wie möglich zu erstellen und zuzuschicken. Wenn Sie zusätzlich eine Telefonnummer eingeben, können wir Sie im Falle von Nachfragen noch schneller erreichen.
Zweck
Über dieses Kontaktformular können Sie einen ECUS Ersatzausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz.
Empfänger
Ihre Nachricht wird primär vom Backoffice des Dezernat 3 - Studium empfangen und gelesen. Anhand des Inhalts schicken wir Ihnen direkt den ECUS per Post zu. Wir melden uns nur bei Ihnen, wenn Angaben fehlen. Je nach Anfrage antworten wir Ihnen entweder direkt oder leiten Ihre E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner innerhalb der Universität Stuttgart weiter.
Dauer der Speicherung
Die von Ihnen in diesem Formular eingegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich für den genannten Zweck verarbeitet und maximal für den Zeitraum der Bearbeitung gespeichert. Nach der Bearbeitung erfolgt eine unwiederbringliche Löschung der Daten. Wie lange der End-Empfänger die E-Mail speichert, hängt vom dadurch ausgelösten Vorgang ab.
Folgen der Nichtangabe und alternative Kontaktmöglichkeiten
Die Nutzung des Formulars ist freiwillig. Wenn Sie dieses Formular nicht nutzen und uns auch keine E-Mail schreiben möchten, können Sie uns gerne in der Telefonsprechstunde anrufen oder während der Sprechstunde im Haus der Studierenden, Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart vorbeikommen.
Es steht Ihnen frei, bei der Angabe zum Namen und der E-Mailadresse pseudonyme Angaben zu machen, die die Universität nicht einer Person zuordnen kann. Sofern es bei Ihrem Anliegen auf Ihre Identität ankommt, kann dann allerdings Ihre Anfrage ggf. nicht bearbeitet werden.
Ihre Rechte
Informationen über Ihre Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
Ansprechpersonen bei Fragen und Problemen
Für Fragen zum ECUS sowie bei Problemen mit dem ECUS oder einem Lesegerät wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
- Fragen, Probleme und Sperrung der digitalen Geldbörse: Info-Points des Studierendenwerk Stuttgart
- Fragen zum ECUS als Bibliotheksausweis: Universitätsbibliothek
- Probleme mit der KABA-Zutrittssteuerung und den Zutrittsgeräten: Dezernat 6 – Technik und Bauten; erste Informationen finden Sie in der Anleitung Raumzutritt per Studierendenausweis.
- Fragen zum Datenschutz: Zentrale Datenschutzstelle der Landesuniversitäten (ZENDAS)
Kontakt
Kontakt für allgemeine Fragen zum Studium
- Weitere Informationen
- Telefonsprechstunde und Kontaktformular für allgemeine Fragen rund um Studium und Bewerbung.