Rückmeldung

Damit Sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen können, benötigen wir Ihre Rückmeldung. Diese wird durch die Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. der Studiengebühr beantragt.

Wann muss ich mich zurückmelden?

Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
Wintersemester: 15. Juli bis 15. August

Welchen Betrag bezahle ich und wie?

  • Alle Studierenden: den Semesterbeitrag Euro 164,00
  • Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind: zusätzlich die Studiengebühr Euro 1500,00
  • Studierende im Zweitstudium: zusätzlich die Studiengebühr Euro 650,00
  • Alle Kooperationsstudierenden mit der Universität Hohenheim: den Semesterbeitrag Euro 196,95
  • Alle zweitimmatrikulierten Studierenden (Studierende im Lehramt mit Ersthochschule Kunstakademie oder Musikhochschule): den Studierendenschaftsbeitrag Euro 7,50; zusätzlich Vorlage (per Post oder E-Mail) der Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule für das nächste Semester
  • Alle Doktoranden: den Semesterbeitrag Euro 157,50

In Ihrem C@MPUS-Account (Applikation "Meine Studienbeiträge") wird der zu zahlende Gesamtbetrag angezeigt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid, in dem alle Einzelbeträge und der Gesamtbetrag aufgelistet sind.

Den Gesamtbetrag überweisen Sie bitte im Rückmeldezeitraum auf das Konto der Universität Stuttgart. Entscheidend ist die Verbuchung des Geldeingangs in Ihrem C@MPUS-Account: für das Sommersemester bis spätestens 15. Februar, für das Wintersemester bis spätestens 15. August. Bitte beachten Sie, dass der Transfer des Geldes von Ihrem Bankkonto in Ihren C@MPUS-Account mindestens drei Werktage dauert.

Wenn Sie den Gesamtbetrag bis zum Ende der Rückmeldefrist nicht oder nicht vollständig bezahlt haben, wird eine Säumnisgebühr von Euro 20,00 berechnet, die zusammen mit dem Fehlbetrag innerhalb einer Nachfrist zu überweisen ist. Sollte das Geld auch bis zum Ende dieser Nachfrist nicht vollständig auf unserem Bankkonto eingegangen sein, werden Sie bis zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

Diese Exmatrikulation ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden!

Informationen zu Beurlaubung, Wechsel, Ende des Studiums

Wenn Sie sich beurlauben lassen möchten, reichen Sie bitte während der Rückmeldefrist einen formlosen Antrag mit geeigneten Nachweisen zur Begründung der Beurlaubung beim Studiensekretariat ein.

Der Semesterbeitrag ist für ein Urlaubssemester in voller Höhe zu bezahlen, weil Ihre Immatrikulation bestehen bleibt. Eine Beitragsbefreiung und -erstattung ist somit nicht möglich.

Die Studiengebühr muss für ein Urlaubssemester nicht bezahlt werden, wenn Sie sich rechtzeitig befreien lassen. Dafür reichen Sie bitte beim Studiensekretariat die Anträge auf Beurlaubung und Ausnahme/Befreiung in Papierform vor Beginn der Vorlesungszeit ein.

Antrag auf Ausnahme/Befreiung und weitere Informationen

Sie möchten zum nächsten Semester Ihren Studiengang wechseln, weil Sie beispielsweise Ihr Bachelorstudium beenden und das Masterstudium beginnen oder das Studienfach wechseln.

Immatrikulation
Wenn Ihre Einschreibefrist erst im nächsten Semester liegt und Sie durchgehend immatrikuliert bleiben möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie melden sich regulär in Ihrem bisherigen Studiengang zurück, indem Sie den Semesterbeitrag (und ggf. die Studiengebühr) fristgerecht überweisen. Wenn Sie die Zahlungsfrist überschreiten und deshalb die Säumnisgebühr von Euro 20,00 zusätzlich bezahlen müssen, überweisen Sie diese bitte ebenfalls. Sobald Sie sich in den neuen Studiengang einschreiben und Ihr bisheriger Studiengang geschlossen wird, wird die Säumnisgebühr als Guthaben verbucht. Vor der nächsten Rückmeldung wird das Geld dann automatisch ins nächste Semester transferiert, so dass Sie für Ihre nächste Rückmeldung entsprechend weniger bezahlen müssen.
    Falls der bisherige Studiengang nicht geschlossen wird und Sie zunächst parallel in beiden Studiengängen eingeschrieben sind, muss die Säumnisgebühr allerdings regulär bezahlt werden.
  2. Sie schreiben sich, wenn möglich, in den neuen Studiengang bereits im laufenden Semester ein, also im Wintersemester bis zum 31. März oder im Sommersemester bis zum 30. September.

Exmatrikulation
Wenn Sie den Studiengang wechseln möchten und sich im laufenden Semester weder rückmelden noch einschreiben, werden Sie zum Semesterende von Amts wegen exmatrikuliert. Sie verlieren mit dieser Exmatrikulation, bis zur Einschreibung in einen neuen Studiengang, Ihren Studierendenstatus, was ggf. negative Auswirkungen haben kann. Diese betreffen zum Beispiel:

  • Einrichtungen der Universität (z. B. Computerpools, Labore) und bestimmte Softwarelizenzen dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden genutzt werden.
  • Studentische Krankenversicherung
  • (studentischer) Fahrausweis, z.B. JugendTicketBW, AusbildungsTicket
  • Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende
  • Kindergeld

Zahlungsfrist
In Ihrem C@MPUS-Account wird als Frist für die Zahlung des Semesterbeitrags (und ggf. der Studiengebühr) zunächst das Rückmeldedatum (15.02 oder 15.08.) angezeigt. Sobald Sie den Studienplatz im neuen Studiengang angenommen haben, gilt dann die Einschreibefrist des neuen Studiengangs als Zahlungsfrist.

Sie können sich ins nächste Semester rückmelden, solange Ihr Prüfungsergebnis noch nicht in Ihrem C@MPUS-Account verbucht ist. Sobald das Ergebnis eingetragen ist, werden Sie automatisch zum nächstmöglichen Semesterende exmatrikuliert.

Rückmeldung möglich, aber nicht erforderlich
Sobald Sie die letzte Prüfungsleistung (letzte Teilprüfung bzw. die Abschlussarbeit) angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, sich per Antrag zum Semesterende zu exmatrikulieren. In diesem Fall ist keine Rückmeldung mehr erforderlich. Für das Ablegen der letzten angemeldeten Prüfungsleistung müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein, weil die angemeldeten Prüfungen unabhängig von Ihrer Immatrikulation durchgeführt werden. Das schließt eine eventuelle Prüfungswiederholung ein.
Bitte bedenken Sie vor einer Exmatrikulation, dass Sie mit der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren und dies weitere, ggf. negative Auswirkungen hat. Diese betreffen zum Beispiel:

  • Einrichtungen der Universität (z. B. Computerpools, Labore) und bestimmte Softwarelizenzen dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden genutzt werden.
  • Studentische Krankenversicherung
  • (studentischer) Fahrausweis, z.B. JugendTicketBW, AusbildungsTicket
  • Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende
  • Kindergeld

Das Antragsformular und weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf unserer Website unter "Exmatrikulation".

Rückmeldung nicht erwünscht
Wenn Sie sich nicht mehr rückmelden möchten, empfehlen wir, dass Sie sich per Antrag regulär exmatrikulieren, damit Sie Ihre Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung sofort herunterladen können. Wenn Sie nur den Semesterbeitrag (und ggf. die Studiengebühr) nicht bezahlen, bekommen Sie bis Semesterende alle Zahlungserinnerungen und werden dann zum Semesterende von Amts wegen exmatrikuliert. In diesem Fall können Sie Ihre Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung erst nach erfolgter Exmatrikulation herunterladen.

Erstattung
Überprüfen Sie bitte rechtzeitig, ob in Ihrem Beitragskonto noch ein Guthaben steht. Wir zahlen das Geld gerne zurück, wenn Sie den Antrag auf Erstattung fristgerecht per Post oder E-Mail einreichen. Das Antragsformular und die Antragsfristen finden Sie auf unserer Website unter "Erstattung".

Kontakt für Fragen zu Studienbeiträgen und -gebühren

 

Studienbeiträge/-gebühren

  • Weitere Informationen
  • Ihre Ansprechpersonen für alle Fragen zum Semesterbeitrag und zu den Studiengebühren (z.B. Fälligkeit, Bezahlung, (Um)Buchung, Ausnahme, Befreiung, Erlass, Erstattung)
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