Das Land Baden-Württemberg hat Studiengebühren für ein Zweitstudium (650 EUR/Semester) und für Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind (1500 EUR/Semester), eingeführt. Näheres dazu finden Sie auf dieser Webseite: Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium
Folgende Beiträge und Gebühren werden an der Universität Stuttgart erhoben (maßgeblich sind die jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Gebührensatzungen):
Beiträge und Gebühren
Verwaltungskostenbeitrag | EUR 70,00 |
Studierendenwerksbeitrag | EUR 96,50 |
Für Kooperationsstudierende mit der Universität Hohenheim: Studierendenwerksbeitrag und Solidarbeitrag VVS-StudiTicket |
EUR 124,45 |
Studierendenschaftsbeitrag Studierende | EUR 7,50 |
Studierendenschaftsbeitrag Doktoranden | EUR 1,00 |
Studiengebühr für Studierende aus dem nicht-europäischen Ausland | EUR 1500,00 |
Studiengebühr für ein Zweitstudium | EUR 650,00 |
Gasthörer/innen | EUR 150,00 |
Schüler/innen, Studierende anderer Hochschulen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/innen, Dienstleistende, Schwerbehinderte | EUR 40,00 |
Mitglieder der Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.V. | EUR 130,00 |
Schüler/innen, Studierende anderer Hochschulen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/innen, Dienstleistende, Schwerbehinderte | EUR 30,00 |
Die Gebühr wird pro Semester erhoben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Gasthörerinnen und Gasthörer.
Säumnisgebühr:
- bei verspäteter Zahlung des Semesterbeitrags oder der Studiengebühr: 20,00 Euro
Ausstellung eines Ersatzstudienausweises:
- Ersatz ECUS, wenn die Karte optisch/mechanisch unbeschädigt, aber elektronisch nicht mehr lesbar ist: gebührenfrei
- Ersatz ECUS bei optischer/mechanischer Beschädigung oder Verlust: 15,00 Euro
Bescheinigungen für eingeschriebene Studierende:
- Erstellung und Beglaubigung von Fotokopien von Originalen für Zwecke der Universität Stuttgart (Kopien werden einbehalten): gebührenfrei
- Beglaubigung von an der Universität Stuttgart ausgestellten Dokumenten (bis zu 3 Exemplare): gebührenfrei
Bescheinigungen für exmatrikulierte Studierende (inkl. postalischer Versand):
- Erstellung von Studien- und Prüfungsbescheinigungen: 15,00 Euro
- Erstellung von Bescheinigungen aus archivierten Unterlagen/Akten: 60,00 Euro
- Erstellung von an der Universität Stuttgart ausgestellten Dokumenten in englischer Sprache, insb. Übersetzung von Leistungen in Diplomstudiengängen (idR. Urkunde, Zeugnis, Leistungsübersicht) in Englisch: 60,00 Euro
- Ausstellung eines Ersatzdokuments für Urkunde, Zeugnis, Leistungsübersicht / Diploma Supplement: 60,00 Euro
- Versand von Zeugnissen und Bescheinigungen an Dritte (Arbeitgeber, andere Universitäten oder sonstige Einrichtungen): zzgl. 10,00 Euro
Widerspruchsverfahren und Zurückweisung mit Rechtsbehelf:
- Zurückweisung eines Rechtsbehelfs je nach Aufwand bis zu 1.000,00 Euro, mindestens jedoch: 60,00 Euro
Diese Angaben basieren auf der Gebührensatzung der Universität Stuttgart vom 1. März 2021.
Darüber hinaus kann die Universität für besondere Leistungen Gebühren oder Entgelte erheben. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Verwaltungstätigkeiten (z. B. Ersatzurkunden, Säumniszuschlag) und für Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind (z. B. Hochschulsport). Die privatrechtlichen Entgelte finden Sie bei der jeweiligen Institution.
Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit einem Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienst sowie der Rentenberechnung entstehen, sind gebührenfrei.
In begründeten Fällen kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung (jedoch nicht für den Verwaltungskostenbeitrag) gestellt werden.
Die vollständige Gebührensatzung der Universität Stuttgart, deren Änderungen sowie weitere Gebührensatzungen (z. B. zu Sprachkursen) finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Gebührensatzungen.
Berufsbegleitende Master-Studiengänge sind kostenpflichtig. Die Details regeln die Gebührensatzungen, die sowohl in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität als auch auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs veröffentlicht sind.
- Konto der Universität
Bankverbindung für die Überweisung des Semesterbeitrags und der Studiengebühr - Erstattung von Beiträgen und Gebühren
Wann bereits bezahlte Beiträge und Gebühren erstattet werden können - Rückmeldung
Im Rückmeldezeitraum sind der Semesterbeitrag und die Studiengebühren zu bezahlen - C@MPUS: Erläuterung der Applikationen
Erläuterung der allgemeinen Beiträge (Semesterbeitrag)
Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag und dem Studierendenschaftsbeitrag zusammen. Er ist bei der Einschreibung sowie für jedes Semester fällig und muss auf das Konto der Universität Stuttgart überwiesen werden. Er beträgt derzeit für Studierende 174,00 Euro und für Doktoranden 167,50 Euro.
Pro Semester ist ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70,00 Euro für die Verwaltungsdienstleistungen zu zahlen. Die Beitragspflicht entsteht mit dem Immatrikulationsantrag oder mit Beginn des jeweiligen Semesters, ohne dass es eines Gebührenbescheides bedarf.
Der Verwaltungskostenbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu bezahlen. Von der Zahlung befreit sind:
- Ausländische Studierende, die aufgrund einer Universitätspartnerschaft (inkl. Erasmus-Programm) an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind;
- Zweitimmatrikulierte, die den Verwaltungskostenbeitrag an ihrer Ersthochschule (z. B. Kunstakademie, Musikhochschule) bezahlt haben. Notwendig ist die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule bis zur Einschreibung/Rückmeldung. Erst dann kann die Einschreibung/Rückmeldung an der Universität Stuttgart durchgeführt werden.
Wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft, teilen Sie dies bitte bei der Einschreibung (formlos) schriftlich mit, und fügen Sie die notwendigen Belege bei.
Rechtsgrundlage:
- § 12 Abs. 3 Landeshochschulgebührengesetz
Der Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart ist ein Solidarbeitrag. Jede/r Studierende zahlt diesen Beitrag pro Semester und trägt damit sowohl zur anteiligen Grundfinanzierung der Leistungen des zuständigen Studierendenwerks als auch bedeutend zum sozialen Ausgleich bei, selbst dann, wenn sie oder er das Leistungsangebot selbst nicht nutzen möchte oder kann (z. B. während Auslands- oder Urlaubssemestern, Schwangerschaften, Erziehungszeiten, Krankheit).
Der Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart beträgt derzeit 96,50 Euro und wird bei der Einschreibung / Rückmeldung fällig. Auch beurlaubte Studierende müssen den Studierendenwerksbeitrag bezahlen.
Rechtsgrundlage und nähere Informationen:
Die Studierendenschaft der Universität Stuttgart erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen immatrikulierten Studierenden (§ 60 Abs. 1 Satz 1 LHG) und immatrikulierten Doktoranden (§ 38 Abs. 5 Satz 1 LHG) der Universität Stuttgart einen Beitrag in Höhe von derzeit 7,50 Euro (Studierende) bzw. 1,00 Euro (Doktoranden) pro Semester. Der Beitrag wird bei der Einschreibung/Rückmeldung fällig und ist auch für ein Urlaubssemester zu bezahlen.
Rechtsgrundlage:
- Beitragsordnung der Studierendenschaft
- Erste Änderungssatzung (28.07.2014)
- Zweite Änderungssatzung (08.12.2015)
- Dritte Änderungssatzung (02.04.2019)
- Vierte Änderungssatzung (11.04.2020)
- Sechste Änderungssatzung (23.11.2024)
Studiengebühren ab WS 2017/18
Kontakt für Fragen zu Studienbeiträgen und -gebühren
Studienbeiträge/-gebühren
- Weitere Informationen
- Ihre Ansprechpersonen für alle Fragen zum Semesterbeitrag und zu den Studiengebühren (z.B. Fälligkeit, Bezahlung, (Um)Buchung, Ausnahme, Befreiung, Erlass, Erstattung)