Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Umweltschutztechnik – Bachelor of Science
Prüfungsordnung | ||
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Prüfungsordnung | 25.07.17 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 28.07.21 | |
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 11.07.22 | |
Satzung zur Änderung des Moduls „Höhere Mathematik 1/2“ und des Moduls „Technische Thermodynamik I und II“ | 11.07.24 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 25.07.2017. | ||
Prüfungsordnung | 13.08.12 | |
Änderung der Prüfungsordnungen von Bachelorstudiengängen die am MINT-Kolleg Baden Württemberg beteiligt sind | 11.03.13 | |
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die Übergangsbestimmungen finden Sie in der jeweils neueren Prüfungsordnung. | ||
Alte Prüfungsordnung | 01.09.11 | |
Alte Prüfungsordnung | 01.09.08 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 19.08.08 | |
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 30.08.10 |
Informationen des Studiengangs
Für die Anerkennung von Modulen aus anderen Studiengängen oder im Ausland erbrachter Leistungen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zuständig.
Sollen die zur Anerkennung gewünschten Module vergleichbare Module des Bachelor-Curriculums des Bachelor Umweltschutztechnik an der Uni Stuttgart ersetzen, ist die Genehmigung der zuständigen Fachprofessorin bzw. des zuständigen Fachprofessors per Unterschrift einzuholen. Hierzu ist das Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungen" zu verwenden.
Gehen Sie vorbereitet zu den Sprechstunden vom Prüfungsausschuss, das heißt, bringen Sie die entsprechenden Formulare gleich ausgefüllt mit. So können Sie das Verfahren meist beschleunigen.
Kümmern Sie sich frühzeitig darum, da die Anerkennung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Infos:
Eine Fristverlängerung der Bachelorprüfung (also aller Leistungen, die zum erlangen des Bachelorabschlusses notwendig sind) kann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden, wenn Sie selbst keine Schuld an der Verzögerung Ihres Studiums tragen. Dies gilt auch für die Bachelorarbeit. Wichtig ist, dass auch die Betreuerin bzw. der Betreuer eine schriftliche Stellungnahme zur Begründung der Verzögerung der Bachelorarbeit abgibt.
Die Bachelorarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Learning agreements sind rechtlich nicht bindend, sondern reine Absichtserklärungen. Für die Teilnahme am ERASMUS+ Programm sind sie eine Voraussetzung, die Erfüllung aber keine Pflicht. Mehr Informationen dazu gibt es auch auf der Website des IZ.
Manchmal ändern sich vor Ort die Dinge, weil zum Beispiel ein Kurs bereits voll ist oder im gewünschten Semester doch nicht angeboten wird. Deshalb sollten Sie auch im Vorfeld nicht zu viel Zeit darauf verwenden, abzuklären, ob Module später anerkannt werden oder nicht. Die eigentliche Anerkennung der absolvierten Module kann erst nach Rückkehr vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Umweltschutztechnik erfolgen.
Der Rücktritt von Prüfungen nach Ablauf der Frist von sieben Tagen vor der Prüfung ist nur durch eine Genehmigung des Vorsitzenden des Prüfungsauschusses auf Antrag möglich. Hierzu ist eine ausführliche Begründung (z.B. ein ärtzliches Attest) Ihrerseits notwendig.
Ein Rücktritt im Fall von Wiederholungsprüfungen ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Regelungen aufgrund der CORONA-Pandemie.
Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
Kontakt für weitere Fragen
Daniel Dobslaw
apl. Prof. Dr.-Ing. habil.Arbeitsbereichsleiter Biologische Abluftreinigung (ALR)