Logo Studiengang M.A. Romanistik mit Landkarten Italiens und Frankreichs

Romanistik

Master of Arts 

auslaufend

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Informationen des Studiengangs

Prüfungen

Modulprüfungen finden in der Regel entweder in der letzten Woche des jeweiligen Semesters oder in der ersten vorlesungsfreien Woche statt. Die Prüfungstermine der einzelnen Module Ihrer Studiengänge finden Sie in C@mpus.

Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Prüfungsamt möglich. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen!

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Wiederholungsprüfungen.

 

 

Wiederholungsprüfungen

Bitte beachten Sie, dass Wiederholungsprüfungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden können.

Laut Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen "spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen".

Wiederholungsprüfungen müssen – wie Modulprüfungen – beim Prüfungsamt angemeldet werden, allerdings geht dies nicht über C@mpus, sondern die Anmeldung muss direkt beim Prüfungsamt erfolgen. Andernfalls können die Prüfer die Note der Wiederholungsprüfung nicht verbuchen.

Sie müssen an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen, wenn Sie für die Modulprüfung krank gemeldet waren, nicht erschienen sind oder nicht bestanden haben.

Sollten Sie krankheitshalber nicht an der Wiederholungsprüfung teilnehmen können, legen Sie bitte dem Prüfungsamt vor dem Prüfungstermin eine Krankmeldung vor.

Schriftliche Prüfungen können einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in zwei Fällen zulässig. Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist unzulässig.

Wird die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung von etwa 20–30 Minuten Dauer. Eine mündliche Fortsetzungsprüfung kann nur mit "bestanden" (4,0) oder "nicht bestanden" (5,0) bewertet werden.

Mündliche Prüfungen können einmal wiederholt werden. Es gibt keine mündliche Fortsetzungsprüfung.

Informieren Sie sich bitte in Ihrer Prüfungsordnung darüber, wann Sie das Recht auf eine mündliche Fortsetzungsprüfung haben.

Die vollständigen Informationen zur Wiederholung von Prüfungsleistungen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.

Kontakt

Dieses Bild zeigt Beatrice-Barbara  Hujjon

Beatrice-Barbara Hujjon

Dr.

Studiengangsmanagement und Fachstudienberatung Romanistik

[Foto: Anna Bergami Photographer]

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