Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Informationen des Studiengangs
Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.
Wichtig:
- Prüfungen können im jeweiligen Semester nur in vom Prüfungsamt vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Online-Portal C@mpus angemeldet werden.
- Zu Wiederholungsprüfungen aller Art müssen Sie sich auch anmelden, und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt (= in der Anmeldephase des direkt folgenden Semesters).
- Bei Nichterscheinen 5,0 - auch bei versäumter Wiederholungs-Anmeldung!
- Ohne Anmeldung über C@mpus ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
- Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in diesem Zeitraum in C@mpus angemeldet werden.
- Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, daher sind nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt ausgeschlossen.
- Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer in dem Semester, in dem die Prüfung auch abgelegt wird. Beachten Sie dieses gerade bei Modulen, die über mehrere Semester verteilt sind.
Innerhalb des Praktikums sind insgesamt 8 Versuche zu absolvieren. Dabei sind mindestens vier Spezialisierungsfachversuche zu belegen. Informationen diesbezüglich finden Sie in der jeweiligen Modulbeschreibung jeweiligen Praktikumsmoduls. Weiterführende Informationen sind beim jeweiligen Spezialisierungsfach-Institut erhältlich. Die APMB-Versuche sind frei aus der APMB-Liste wählbar. Die Anmeldungen zu allen Versuchen sind rechtzeitig bei den betreffenden Instituten vorzunehmen, da die Teilnehmerzahlen zum Teil beschränkt sind.
Die Teilnahme an den Versuchen wird auf dem Formular „Übersichtsbogen Spezialisierungsfachpraktikum (SF) und APMB“ dokumentiert.
Während des Studiums ist ein 12-wöchiges Industriepraktikum im In- oder Ausland abzulegen. Das Praktikum vermittelt Einblicke in die Entwicklung, Produktions- und Fertigungstechnik sowie die betrieblichen Abläufe. Ein weiterer Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens.
Ablauf und Inhalt des Praktikums muss der „Praktikumsrichtline Maschinenbau“ entsprechen. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Wird dieser Bericht mit dem Prädikat „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet, werden 12 LP erworben.
Gemäß Prüfungsordnung muss die Studienarbeit in einer Ihrer beiden Spezialisierungen und die Masterarbeit in Ihrer anderen Spezialisierung angefertigt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die institutsindividuellen Modalitäten zur Genehmigung einer studentischen Arbeit.
Wichtig: Studienarbeiten dürfen nicht in der Industrie geschrieben werden.
Die Masterarbeit ist in der Regel an einem Institut der Fakultäten 4 bzw. 7 anzufertigen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der Prüfungsordnung! Ausnahmen bzgl. der Betreuung studentischer Arbeiten sind zwingend vor Beginn beim Prüfungsausschuss zu erfragen.
Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
Ansprechpartner/innen für Rückfragen zu Maschinenbau B.Sc. und M.Sc.

Jens Baur
Abteilungsleiter Lehre | Fachstudienberater Maschinenbau

Christine dos Santos Costa
Leiterin Studienbüro Maschinenbau - Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zu Studiengängen im Bereich Maschinenbau
